Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind. Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.


Schulpflicht
#11

Hallo froschschnuffel,

(übrigens ein toller Name)

Vieleicht wäre diese Rechtsanwälte geeignet!?
(ich kenne den Einen nur von einem Vortrag, aber er erschien mir sehr kompetent)

"Wir beraten Sie gern in allen Rechtsfragen in Zusammenhang mit Borreliose; Streitigkeiten mit Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften und sonstigen Versorgungsträgern"

http://www.metz-waenke.de/borreliose/

Sie sind allerdings aus Mannheim

Es ist für mich immer wieder furchtbar solche Geschichten zu lesen.
Wie können wir Dir noch helfen?

Gehört zu den Onlyme-Aktivisten: www.onlyme-aktion.org
Zitieren
Thanks given by: leonie tomate , Ana , Luddi , Regi , Filenada
#12

(03.07.2014, 20:52)Petronella schrieb:  http://www.metz-waenke.de/borreliose/

Sie sind allerdings aus Mannheim

Besser ein guter Anwalt etwas weiter weg als ein schlechter vor Ort.

Zitat:Wie können wir Dir noch helfen?

Das wüsste ich auch gerne. Was mir für weitere Recherchen helfen könnte, ist etwas mehr Hintergrundwissen, z.B. unter welchen Umständen das Kind zum Amtsarzt musste, wie die Vorgeschichte ist.

Im niedersächsischen Schulgesetz steht nur:

http://www.schure.de/2241001/0035074.htm

3.3 Fernbleiben vom Unterricht
Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am stundenplanmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag mitzuteilen. Diese Mitteilung obliegt den Erziehungsberechtigten und den außer ihnen nach §71 NSchG Verantwortlichen, solange die Schülerin oder der Schüler das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es genügt zunächst eine mündliche oder fernmündliche Benachrichtigung. Die Schulleitung kann eine schriftliche Mitteilung, bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonderen Fällen auch den Nachweis der Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung verlangen. ...


Von Amtsarzt steht da nichts. Undecided

Südniedersachsen hört sich eher nach Raum Göttingen oder so an.

Hier in Hannover gibt es auch eine Kanzlei, die gut sein soll, sie wird auch vom Bundesverband Autismus empfohlen, ich weiß allerdings nicht, ob die auch Dein Problem abdecken können.

http://www.kanzlei-rueter.de/privatpersonen.html

Es geht in Eurem Fall zwar um eine andere Erkrankung, aber die entsprechenden Gesetze treffen genauso zu.

Liebe Grüße

Annette

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
Zitieren
Thanks given by: leonie tomate , Petronella , Luddi , Filenada
#13

Übrigens:

Dieser eine Anwalt (bei dem Anderen weiß ich es leider nicht genau) übernimmt KEINE Ärzte!
Das ist seiner Meinung nach ein Interessenskonflikt!
Das ist auch meine Meinung!

Und, das ist auch sehr wichtig, er wusste sehr gut über Borreliose und deren Folgen Bescheid!!

Und kennt etliche Borreliose-Spezialisten persönlich, unter anderem Privatdozent Dr. med. W. Berghoff
Facharzt für Innere Medizin, Facharzt für Allgemeinmedizin und Ärztlicher Gutachter für Behandlungsfehler
http://praxis-berghoff.de/

Gehört zu den Onlyme-Aktivisten: www.onlyme-aktion.org
Zitieren
Thanks given by: leonie tomate , USch4 , Amethyst , Luddi , Regi , Filenada , Claire
#14

Ich denke mal, dass in diesem Fall die medizinische Kontroverse voll auf dem Rücken eines Kindes und seiner Familie ausgetragen wird. Nach geltender Lehrmeinung besteht keine Borreliose oder sie ist auskuriert. In der Realität leidet das Kind an chronischer Borreliose. Weder das Eine noch das Andere ist zu beweisen.

Mir kommt da leider spontan der Fall Aeneas Heller in den Sinn:
http://www.petra-heller.com/
Frau Heller kann leider keine Tipps mehr weitergeben, da sie letzten Herbst verstorben ist.

Oder der Fall Joshua aus Holland:
http://www.verschwiegene-epidemie.de/201...hn-teil-1/
http://www.verschwiegene-epidemie.de/201...hn-teil-2/
http://www.verschwiegene-epidemie.de/201...stbeitrag/

Das Problem bei diesen Dramen ist die medizinische Kontroverse um die Borreliose. Ein Anwalt müsste die Kontroverse kennen, um helfen zu können.

Ich wünsche dir viel Glück und Durchhaltevermögen.

LG, Regi

Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.

Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)

Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz
Zitieren
Thanks given by: Luddi
#15

Mancher wird Dein Problem nicht verstehen. Ich denke das könnte helfen es verständlich zu machen. (detalierte Auswertung aufrufen)
Viel Erfolg
http://www.borreliose-nachrichten.de/spa...orreliose/
Was sagt das Ministerium zu sollch einen Fall?
http://www.mk.niedersachsen.de/portal/li...&_psmand=8
Zitieren
Thanks given by: Petronella


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste