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AfA streicht Zahlung bei weiterer Krankschreibung
#1

Hallo zusammen,

ich bin seid Jan. 2013 krankgeschrieben. Mein Krankengeld ist ausgelaufen und ich hatte mich im Januar 2014 beim Arbeitsamt gemeldet und musste dort dann gleich einen Rentenantrag stellen.

Nun kam die Ablehnung und ich wurde beim Arbeitsamt vorgeladen.
Dort musste ich dafür unterschreiben, das ich mich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stelle, also keinen Krankenschein mehr vorlege, oder ich würde keine weiteren Zahlungen mehr vom Arbeitsamt bekommen. Oder nur teilweise, falls ich weniger als 8h arbeitsfähig bin.

Nun möchte ich aber gegen die Rentenablehnung Wiederspruch einlegen, weil ich einfach noch nicht arbeitsfähig bin.

Nun meine Frage: Kann ich überhaupt Wiederspruch gegen den Rentenbescheid einlegen, wenn ich mich NICHT weiterhin krankschreiben lasse ???

Aber weiterhin krankschreiben lassen kann ich mich auch nicht, da ich das Geld vom AfA brauche, welches ich noch bis Jan. 2015 bekommen würde.

Diese Situation ist gerade ziemlich verworren für mich und ich hoffe, das mir jemand etwas dazu schreiben kann. Icon_verwirrt2


lieben Dank
die Wuschel
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Thanks given by: Pandabär
#2

Hallo Wuschel 09,

ich kann Dir nur raten umgehend Widerspruch gegen die EMR - Ablehnung einzulegen ! Per Einschreiben !
Die meisten EMR-Anträge werden von der DRV erstmal abgelehnt - leider !
Das ist deren " Masche "...

Du kannst erstmal formlosen Widerspruch einreichen- bitte die Frist einhalten! - die Begründung reichst Du nach !

Bei der AfA musst Du Dich mit " Deinem Restleistungsvermögen " zur Verfügung stellen.

Warst Du schon beim ÄD der AfA ?

Prüfe bitte GUT - was Du bei der AfA " alles unterschreiben sollst " zb Ärztl. Schweigepflichtentbindungen - Vorsicht !

Wirst Du vom RA oder Sozialverband vertreten ?
Hast Du eine RS-Versicherung ?

Auch habe ich Dir eine PN gesendet !

Alles Gute u Lg
Andrea 22

Ständig auf der Suche nach kompetenten Medizinern u deren Kollegen, sowie einem Austausch mit Betroffenen !
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Thanks given by: Wuschel09 , Hausel
#3

Hallo Andrea,

danke für deine PN, hab sie eben beantwortet.
Das ich den formlosen Wiederspruch einlegen muss, hat mir letzte Woche Amethyst schon gesagt. Das habe ich auch gleich gemacht. :-)

Meine Verwirrung galt nur der Krankschreibung...
denn ich verstehe nicht wie ich mich für das AfA gesundschreiben lassen soll und für den Rentenantrag wiederum durchgehend krankgeschrieben sein muss. Oder muss ich nicht krankgeschrieben sein, um einen Anspruch auf Rente geltend zu machen ????

Beim ÄD der AfA war ich schon im März.
Dort wurde eine Prognose voraussichtlich länger als 6 Monate, aber nicht für auf Dauer gestellt.

Jedoch wie gesagt, wurde die Rente abgelehnt :-(

Vertreten werde ich bis jetzt von niemandem.
Heute habe ich aber mit einem Herrn von der neutralen Rentenberatung telefoniert. Er ruft wegen einem Termin erst zurück.
Die Unterlagen für den VdK habe ich auch bereits hier zu liegen und überlege was nun besser ist. Eine priv. Rechtsschutz habe ich leider nicht.


lg und danke für deine Antwort
die wuschel
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Thanks given by: Andrea22
#4

Hallo Wuschel,
also wenn du krank bist bist du krank!

Deine Geschichte ist ja ähnlich meiner. Die Mitarbeiter bei der AfA kennen sich zum Teil nicht aus oder es ist auch dort Masche.

Jedenfalls können sie dich nicht einfach "nötigen" das du dich nicht mehr krankschreiben lässt. Das heist, bis zur Klärung deines Rentenantrages müssen sie eigentlich ALG1 weiterzahlen (solange du Anspruch darauf hast). D.h. wenn du in Widerspruch wegen der Rente gehst, müssen sie Weiterzahlen bis Kärung der Rente.
Du bekommst doch das ALG1 im Zuge der Nahtlosregelung? (§125 SGB III)

Ich habe das ja selbst durch!!!
Bei mir gabs den Zirkus am Anfang der Beantragung. Bei mir wollte die AfA nach Aussteuerung bei der Krankenkasse die ausgefüllten Antrags-Unterlagen nicht annehmen, weil sie angeblich erst auf das ärztliche Gutachten der AfA warten müssten. Eine Beratung generell war auch nicht möglich und wurde von der AfA abgelehnt. Den Gesundheitsfragebogen bekam ich ja erst bei Beantragung übergeben.

Jedenfalls, da es ja um Termin und Geldfortzahlung und Versicherungsschutz ging, hatte ich die Mitarbeiter gebeten trotzdem "den Antrag anzunehmen bis Klärung" (somit hatte ich erst mal fristgerecht den Termin meinerseits eingehalten) und parallel einen schriftlichen "Widerspruch gegen den mündlichen Verwaltungsakt der AfA" gestellt. Und promt folgte dann eine vorläufige Entscheidung der AfA über den Anspruch.

Den Gesundheitsfragebogen und ein Gutachten des MDK habe ich dann versiegelt bei der AfA abgegeben - mit dem Verweis nur vom ärztlichen Gutachter zu öffnen. (Geht ja nicht jeden kleinen Mitarbeiter etwas an, was man für eine Erkrankung hat.)
Ja und auch wie Andrea schreibt, die Schweigepflichtsentbindung sollte man sich auch genau überlegen?!
Z.B. Habe ich unter die Erklärung auch eine Einschränkung gesetzt. Das ist alles möglich....

Wenn sie dir ganz dumm kommen ist es auch möglich eine Fachaufsichtsbeschwerde zu stellen.

Jedenfalls bin ich seit Ende 2010 lückenlos krankgeschrieben! Bekomme seit anfang 2013 ALG2 und bin auf Grund des immer noch vorm Sozialgericht laufendem Rentenverfahren auch dort nicht vermittelbar!!! (Allerdings wurde mein Arbeitsvertrag bisher auch noch nicht gekündigt.)

Habe gerade meine Ordner gewälzt, als ich die Ablehnung meines Rentenantrages erhielt, habe ich auch ein Schreiben an die Agentur dazu formuliert und abgegeben. Kann ich dir gern mal per PN senden.

LG FreeNine

PS. gerade noch gelesen:
(28.07.2014, 16:06)Wuschel09 schrieb:  Beim ÄD der AfA war ich schon im März.
Dort wurde eine Prognose voraussichtlich länger als 6 Monate, aber nicht für auf Dauer gestellt.
(Die Prognose hatte ich auch und täglich weniger als 3 Std. war noch angekreuzt!)
Also ein Mitarbeiter in der Agentur ist kein ärztlicher Mitarbeiter, also kann er ja dir nicht vorschreiben, das du dich nicht mehr krankschreiben lassen darfst, denn er ist ja in keinster Lage deinen Gesundheitszustand zu beurteilen!!!!!!! Und kann dir somit nicht einfach die Zahlung streichen.
(Wenn sie weiter der Meinung sind, lass dir die Begründung schriftlich geben bzw. sie sollen dir sagen wo diese Anweisung steht!!! - wäre auch noch eine Argumentation)

WICHTIG - halte die Widerspruchsfrist bei der DRV ein!

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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Thanks given by: Wuschel09 , Extremcouching , Pandabär
#5

Das ist manchmal so, als wenn der Teufel mit zwei Gesichtern vor Dir steht und sag:"Mach so !, nee, mach so !" und egal wie mann`s macht, es wird einem im Nachhinein angelastet. Du wärst nicht der Erste, den das Spiel der Ämter verrückt macht und dann als Looser abtreten lässt. Es würd mich nicht wundern, wenn Dir das den nächsten prima Borreschub verpassen würde.
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Thanks given by: Wuschel09
#6

Hallo freenine,

lieben Dank für deine Antwort,
Ich habe gerade mal nachgeschaut und auf meinen ALG I Bescheid steht Arbeitslosengeld nach § 135 SGB III.
Habe gerade versucht mich durch den von dir genannten § 125 zu kämpfen. Versteh aber nur Bahnhof, werde es jedoch morgen nochmal versuchen Shy

Die Mitarbeiterin vom AfA hat mir gesagt, das sie keine weiteren Zahlungen mehr machen darf, wenn ich einen neuen Krankenschein einreichen würde, da mein Rentenantrag abgelehnt wurde. Da spielt es keine Rolle ob ich in den Wiederspruch gehe, oder nicht.
( Muss dazu sagen, das ich nie einen Krankenschein dort vorlegen musste, sondern nur den bei der KK abgegeben habe.)

Musste also nun einen Eingliederungsvertrag unterschreiben :-(

ALG I würde mir auch noch bis Januar 2015 zu stehen, deshalb war ich auch sehr verwundert über diese Aussage.

In zwei Tagen würde ich mir nun eigentlich den neuen Folgekrankenschein ausstellen lassen und bin total verunsichert, was nun richtig oder falsch ist.

ALG II würde ich nicht bekommen, da mein Lebensgefährte ein paar Euro zuviel verdient, das heißt ich bin dann auch nicht mehr versichert.

Ist grad alles etwas viel für meinen Kopf, da ich immer nur die Hälfte versteh von dem was ich lese.... (lieben Dank Zecke für die Hinterlassenschaft)

@ derges, ja ist alles sehr verwirrend....aber so ist es wenn man keine Ahnung hat....
Hätte ich vorher gewußt, das sie mir mein ALG I streichen würden bei negativem Rentenbescheid und weiterer Krankschreibung, hätte ich mit dem Rentenantrag noch ein paar Monate gewartet....aber der brave Bürger ist ja folgsam Confused


seid lieb gegrüßt
Wuschel
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Thanks given by:
#7

Hi
Wuschel hast eine Rechtsv. wenn ja sofort einschalten such dir Rechtlichen Bestand,diese
Herrschaften wollen nur 1 über den Tisch ziehen.

Hausel
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Thanks given by: Andrea22 , Wuschel09
#8

..nein Hausel, leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung , aber ein Vertreter der neutralen Rentenberatung ruft mich wegen einem Termin zurück und ich habe die Unterlagen für den VdK hier zu liegen.


lg Wuschel
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Thanks given by:
#9

Hast ne PN
Schau ggf. einfach zum Verständnis mal zwischenzeitlich noch hier.
http://unrechtssystem-nein.forumieren.or...25-sgb-iii

LG

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Thanks given by: Wuschel09 , Extremcouching
#10

Vielleicht bekommst Du Beihilfe für den Rechtsanwalt. Hast Du mal einen gefragt?
Ich hab damals alles bezahlt bekommen, als mein Gehalt nicht bezahlt wurde und ich es einklagen musste. Das hat alles der Rechtsanwalt für mich erledigt.
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Thanks given by: Wuschel09 , Extremcouching


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