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Arbeitgeber hat einfach Gehalt gekürzt
#1

Mein Arbeitgeber hat einfach mein Gehalt gekürzt, weil er meint, meine Infekte würden zusammen gehören und deshalb müsse die Krankenkasse zahlen.
Die Krankenkasse hat den Arzt befragt, was zusammen gehört und was nicht... und hat danach eine Entscheidung getroffen... Die wird aber weiterhin nicht von meinem Arbeitgeber anerkannt.

Mein Anwalt hat bereits geschrieben und ich hab einen Teil bekommen. Aber es fehlt noch immer ein strittiger Anteil von ca. 3 Wochen.

Es ist das erste Mal, dass ich in meinem Leben über 6 Wochen krank bin. Wie läuft das nach Gesetzeslage? Darf der Arbeitgeber einfach die Zahlung so kürzen????
Wie sind Eure Erfahrungen?

Da geht man gerne wieder arbeiten!!! Icon_down
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Thanks given by: carlinsche , johanna cochius
#2

Hallo Christina,
das ist ja echt hart was Du da schreibst...
Ich kenne mich da leider nicht aus, aber kann mir echt nicht vorstellen das der Arbeitgeber einfach das Gehalt kürzen darf wie es ihm gerade passt. Er hat doch keine Einsicht in Deine Krankenakte, wie soll er da beurteilen können ob es Infekte sind die zusammen gehören ?
Ich hoffe das Du durch den Anwalt noch die 3 Wochen Anteil erhälst, wenn nicht bleibt evtl. nur der Gang zum Arbeitsgericht.
Ich werde so wütend wenn ich so etwas lese, wie soll man da wieder gesünder werden und später lächelnd bei der Arbeit seine Dienste leisten ?

Alles gute und viel Kraft wünsche ich Dir !

LG Jo

Liebe Grüße Jo


OnLyme-Aktion.org 


Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben,an denen du nichts ändern kannst.
Der eine ist gestern und der andere ist morgen.
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Thanks given by: carlinsche , Christina , irisbeate , Nala
#3

Hallo Christina,
zum besseren Verständnis: hat Dein Arbeitgeber Dein Gehalt gekürzt oder die Lohnfortzahlung eingestellt? Ich vermute letzteres, richtig?..Kürzungen des Gehalts sind nur über eine Änderungskündigung möglich. Wenn Du länger als 6 Wochen aufgrund der selben Erkrankung fehlst, dann muss er dir kein Gehalt mehr bezahlen. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Hast Du denn insgesamt länger als 6 Wochen gefehlt, wenn Du alle Abwesenheitszeiten des letzten Jahres zusammenzählst? Und war das jedesmal aufgrund der selben Erkrankung oder war die Ursache jedesmal die gleiche Erkrankung. Wenn nicht, dann steht dir das volle Gehalt zu für die ersten 6 Wochen Deiner Erkrankung.

Macht mit bei: www.onlyme-aktion.org

Alle meine Aussagen sind persönliche Meinungen und ersetzen keinen Arztbesuch!


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#4

Stimmt. Es ist die Lohnfortzahlung, die er gekürzt hat.
Er hat sämtliche Krankheitstage dieses Jahres zusammen gezählt und zu einer Erkrankung erklärt, weil ich aufgrund der Borreliose infektanfällig bin und deshalb alles in einem kausalen Zusammenhang stünde.

Die Krankenkasse hat dies durch den Arzt prüfen lassen. Der hat wohl Zusammenhänge festgestellt, aber eben lange nicht so viele wie mein Arbeitgeber annimmt. Der will aber weder Krankenkasse noch Arzt glauben und entscheidet selbst wie lange er zahlt.
Einen Teil hat er mit einem Entschuldigungsschreiben überwiesen, den Rest will er einbehalten mit dem Hinweis, ich solle Druck bei der Krankenkasse machen.

Ob das meine Aufgabe ist???

Alles ohne vorher mit mir zu sprechen.... Da fühlt man sich nach fast 11 Jahren in dem Büro mal wirklich gut aufgehoben!!!
Und ja, ich werde dabei auch wütend!
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Thanks given by:
#5

Meine Frage ist eigentlich: Gibt es kein Recht auf Grundversorgung, so dass geklärt ist, wer im Falle der Strittigkeit erstmal zahlt? Ist es wirklich meine Aufgabe, rauszufinden, wer hier zuständig ist und den dann davon zu überzeugen, dass er das Geld überweist?
Mit der o.g. Begründung kann zukünftig dann ja fast jede Krankheit auf die Borreliose geschoben werden. Muss ich dann bei jedem Infekt den Zahlschein von der Krankenkasse anfordern?
Wie geht das bei Euch?
Bei mir wurde übrigens laut Tests keine chronische Borreliose diagnostibziert. Ich hab lediglich den Elisa für eine erneute akute Borreliose.
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Thanks given by:
#6

Hallo Christina,

also erstens dürfte Dein Arbeitgeber auf jeden Fall nicht Deine Auszahlungen kürzen.
Denn er ist kein Arzt (oder?) kann sich nicht über die gestellten Diagnosen hinweg setzen und wenn er diese Bedenken hat, dann muss er sich an die Krankenkasse wenden das diese mögliche Zusammenhänge prüft.

Da die Krankenkasse mit Hilfe des MDK´s zu dem Ergebnis gekommen ist (dabei ist es erstmal egal ob das stimmt oder nicht), das dort keine unfzweifelhaften Zusammenhänge bestehen, dann kann Dein AG nicht seinen Dickkopf weiter durchsetzen.
Da bist Du in Deiner Mitwirkungspflicht schon sehr viel weiter mit gegangen, als Du müßtest.
Im Zweifelsfall muss Dein AG seine Behauptungen auch medizinisch beweisen können.

Die Frage ist nur, was Du machst. Wenn Du gerichtlich dagegen vorgehst, dann wird er die Chance nutzen und Dich irgendwann kündigen.

LG Rosa
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#7

Der von dir geschilderte Fall, hat aus meiner Sicht nichts mit einen "Recht auf Grundversorgung" zu tun - welches es so auch nicht gibt.
Du meinst sicher, dass "irgendwer" eintreten müsste, wenn dir Geld fehlt...dem ist aber nicht so.

Im Grunde ist es ganz einfach: Du hast es hier mit einem Arbeitgeber zu tun, der komplett seine Kompetenzen überschreitet und das Recht beugt.
Es liegt sowas von überhaupt nicht in seinem Ermessen - noch kann er es fachlich beurteilen, welche Krankheitstage "zusammen gehören". Das ist nämlich eine ärztliche Entscheidung.
Auch in der Krankenkasse würde sich niemals ein Sachberarbeiter anmaßen dergleichen zu beurteilen. Das schaut sich ein Arzt vom MDK (meist aufgrund der erhobenen Befunde) an und trifft dann (hoffentlich) eine fachlich fundierte Entscheidung.

Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder unausgebildete Hinz und Kunz nach Gutdünken solche Einschätzungen trifft!!! Icon_datz

Mit dem Einschalten eines Anwalts, hast du aus meiner Sicht den richtigen Weg eingeschlagen. Vielleicht kann der deinem Chef auch nochmal eine kleine rechtliche Fortbildung geben...


Liebe Grüße

Leonie

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Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen.
 

Platon
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#8

ich schließe mich allen Beiträgen an. Ich würde meinem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen bis zu der das Gehalt eingegangen sein muss und nach Verstreichen dieser Frist klagen. Den Prozess gewinnst Du. Wenn Du einen Anwalt hast, dann wird der das hoffentlich wissen... Ich finde auch ehrlich gesagt nix dabei den eigenen AG zu verklagen. Das kommt öfter vor als man denkt.

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#9

Mir kommen solche Vorgehensweisen als eindeutige Vergraulungstechnik vor. Der Arbeitgeber will seinen Arbeitnehmer, der für die Firma zu oft krank ist einfach loswerden und macht es ihm ungemütlich. Ich würde ihn wahrscheinlich direkt darauf ansprechen, ob dem so ist. Wenn dem so ist, läuft man Gefahr früher oder später in eine Mobbingschiene hineinzulaufen und zwar unabhängig von den Rechtsansprüchen......

Einfach nur grausam was so in unserer Gesellschaft manchmal getrieben wird.

Ich hoffe, du kommst aus dieser Sache irgendwie vernünftig raus.

Liebe Grüße Urmel

Mitglied bei => Onlyme-Aktion.org

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#10

Hallo Ihr Lieben,

damit beruhigt Ihr mich. Ich dachte schon, ich wäre völlig verquer in meiner Denke... Und bei Anwälten bin ich auch vorsichtig. Die sagen immer, dass sie den Fall gewinnen, damit sie zu tun haben.

Mein Arbeitgeber möchte mich angeblich nicht los werden. Ich hab nach der Aktion meinen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen, dass neben der Forderung nach Gehaltszahlung auch um ein Zwischenzeugnis erbeten hat, da ich mich aufgrund des Verhaltens meines Arbeitgebers woanders bewerben will.

Dann sind sie alle ganz nervös geworden, weil sie das angeblich nicht wollten. Ähmmmm.... Jemand zuhause?!?!

Gestern hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef, weil ich nun ja nicht mehr krankgeschrieben bin. Er wollte von mir wissen, ob der weiter mit mir rechnen kann. Die Frage hab ich dann mal zurück gegeben. Hat er gar nicht verstanden.
Ich hab gesagt, dass ich erstmal wieder anfange und schaue, ob ich bleibe oder gehe.

Die Gründe für die eingestellte Lohnfortzahlung sind krass. Angeblich hätten sie wenig Geld und weil ich weggefallen bin, müssten sie das Geld zusammen halten, um mich evtl. vorübergehend durch jemanden von der Zeitarbeitsvermittlung zu ersetezen/vertreten zu lassen. Mein Kollege könne meine Arbeit allein nicht mit abfangen, weil er nach über einem Jahr noch nicht richtig gut eingearbeitet ist. Ähmm.... Aber bei der Zeitarbeitsvermittlung sitzt einer, der da mal auf Anhieb einspringt und was schafft? Sorry, wird es absolut nicht geben. Aber muss ich auf dem Niveau diskutieren? Nein.

Und er hat sich in das Thema Borreliose eingelesen und kann das nun beurteilen und demnach gehören nun alle Infekte zusammen. Ist doch ganz einfach oder? Ob ein Beinbruch da auch mit dazu gehören würde?
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Thanks given by: Extremcouching , Waldgeist


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