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Hallo Onlymchen,
sind seit ca. 2,5 Jahren damit vor Gericht und wenn Du nicht eindeutige (spezifische) Symptome wie Lymearthritis, ACA u.s.w. hast dann wird es schwerer als schwer.
Ich habe Lymearthritis, Polyneuropathie, chronische Nebenhöhlenentzündung, chronische Immunschwäche und chronisches Erschöpfungssyndrom und das alles als gesicherte Diagnosen in Folge Borreliose (ebenfalls gesicherte Diagnose) - habe inzwischen einen GdB von 70 und 7 Gutachten die die Beeinträchtigungen in Zusammenhang mit der Borreliose sehen.
Es kann auch gut gehen, allerdings hängt das von der Gesellschaft ab und wie gut die erste Invaliditätsbescheinigung ausgestellt wird.
LG Rosa
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Da kann Ich nur anraten,sich nicht weiter damit zu stressen.Die Versicherer haben da eigene Erklärungen,was wann,wie und wodurch als Unfall oder anzusehen ist.... da mußt nur das Kleingedruckte lesen... - anfang -
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Ist jetzt ein wenig Off-Topic, meine Unfallversicherung hat mir mitgeteilt, dass Unfall durch Zeckenstich seit neuesten aus den versicherbaren Leistungen herausgenommen wurde. Ich bekomme jetzt eine persönliche Aufklärung, was bei Unfällen sonstiger Art zu beachten ist.
Ich glaube da wurde erkannt, dass das ein teures Problem ist.
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(09.10.2014, 16:45)Rosa45 schrieb: Hey Anfang, wenn man die Leistungen vereinbart hat dann sollte man auch schauen, wie wo wann und in welchem Umfang man diese bekommt
Das hast richtig erkannt..das Ah und oh...wurde diese Leistung explizit niedergeschrieben?
Glaub ich kaum,sonst gäbs diese Versicherung schon lange nicht mehr-das sind doch keine anfänger... - anfang -
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Ja wurde explizit so nieder geschrieben und auch die Versicherung gibt es noch, so wie viele andere auch die Borreliose in die Unfall-Bedingungen aufgenommen haben.
Meinst Du wir sind zum Spaß seit 2,5 Jahren wegen Leistungen aus der Unfallversicherung wegen Borreliose vor Gericht?
Zitat des Richters:
"So wie ich das aus den Bedingungen heraus lese, kann man diese sogar noch abschließen, selbst wenn man schon infiziert ist"
"Die Borreliose hat unbestritten vorgelegen" u.s.w.
Wenn man sich ein bischen mit Bedingungen auskennt, dann weiß man das man die Ursache im Vollbeweis führen muss (gesicherte Borreliosediagnose) und auch die Folgen müssen im Vollbeweis geführt werden (siehe Leitlinien und RKI u.s.w.) - für den Zusammenhang (Kausalität) zwischen der ersten Gesundheitsschädigung (Borrelioseinfektion) und den Folgen (wie Lymearthritis, Polyneuropathie, ACA u.s.w.) reicht die überwiegende Wahrscheinlichkeit (höher als 50 Prozent).
Aber da bin ich der falsche Ansprechpartner, das hat mein Mann viel besser drauf als ich.
LG Rosa