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20.01.2015, 10:26
Hey Zusammen,
bisher füllte mein Hausarzt meine Zahlscheine für die Kasse und mein Krankengeld aus (Diagnose Neuroborreliose); meine Kasse besteht nun seit Kurzem auf einen Termin beim Neurologen, sonst bekomm ich keinen Cent mehr.... Wenn ich nun zu irgendeinem Neurologen laufe, wisst ihr selbst was passiert (Serum negativ, keine Neuroborreliose vorhanden).
Meine Frage nun: Kennt ihr einen Neurologen der sich auf LTTs speziakisiert hat im Raum MUC /Umgebung.
Bzw: was mir viel lieber wäre (da ich mit den ganzen LTTs usw.eigentlich nichts mehr am Hut haben will, da AB für mich eh nicht mehr in Frage kommt; und ich auch denke dass die Borreliose nicht mal mehr das Hauptproblem ist!!!): Ein Diagnosewechsel, ist dies möglich? Ich meine, arbeitsfähig bin ich derzeit auf keinen Fall, ich habe chronische Indekte, starke Herzrhytmusstörungen und teils stärkste Allergien. Alles zusammen macht mir einen normalen Arbeitsalltag (noch) unmöglich!! Wie ist ein solcher Wechsel möglich?
(Ohne dass es zu auffällig wird und die Kasse womöglich meine gesamte Krankheitsgescichte hinterfragt...?)
Muss mich da auf der sicheren Seite wiegen; erhalte nur jetzt bereits Wochen keinen Cent von der Kasse und muss langsam einen Schritt gehen...
Bin dankbar für jede Antwort!
GLG
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Hallo Vitasa,
ein Diagnosewechsel ist prinzipiell natürlich möglich.
Ich selber habe 16 Monate Krankengeld wegen der Diagnose Borreliose bezogen. Zwischendurch musste ich allerdings zum MDK.
Jetzt bin ich erneut im Krankengeldbezug, weil spezifische Titer (und erste körperliche Veränderungen) für eine systemische Sklerodermie und Lupus gefunden wurden.
Ich laufe jetzt "krankengeldtechnisch" unter der Diagnose Overlapsyndrom.
Es muss halt nur diagnostiziert werden, dann bleibt nicht nur der Anspruch auf Krankengeld bestehen, sondern ergibt sich neu für evtl. weitere 18 Monate.
Liebe Grüße
Leonie
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Und ging dies ohne Unterbrechung, also der Diagnosewechsel? Die "alte Diagnose" blieb aber doch weiter bestehen oder? Das ist mein Problem, ich hab Angst dass die Neuroborreliose mir von nem Neurologen nicht diagnostiziert wird und müsste mich somit "nur" auf meine Folge-bzw Nebenerkrankungen berufen....?
GLG Danke
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20.01.2015, 14:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.01.2015, 14:48 von
FreeNine.)
Wenn zwischen zwei Diagnosen nicht gearbeitet wird, werden die bei der Zeitdauer- bzw. Krankengeldanspruchs-Berechnung z.B. dazugezählt. Habe u.a. das im Rechtsstreit durch.
Das ist alles kompliziert und man muss es mehrmals lesen!!!!
http://www.kv-media.de/kg_dauer.php
Und wenn dann noch auf eine psychische Ursache geschlossen werden könnte, die alle Übel verbindet, ist die Krankenkasse am längeren Hebel. Und es gibt dann ggf. ursächlich keine Krankheit A und B!!!!!
LG FreeNine
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Hallo VitaSa,
ich habe Deinen Thread in die Rubrik "Erfahrungen mit Arbeitgebern, Ämtern, Behörden und Versicherungen" verschoben, da er dort besser hinpasst.
Gruß Moderator
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Dankeschön!
Danke auch Free Nine, das werd ich mal genauer durchlesen...!
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22.01.2015, 09:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2015, 09:53 von
VitaSa.)
Wenn doch jemand einen Facharzt (Neurologen) Im Raum MUC kennt der auch mit LTT arbeitet bitte PN schreiben... seh keinen Cent mehr Krankengeld und verdien nichts, irgendwie muss ich ja während meiner Au über die Runden kommen!
Lg
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Was mir irgendwie nicht ganz einleuchtet , die KK besteht seit KURZEM auf einen Termin beim Neurologen .
Seit Wochen zahlt sie aber kein Krankengeld , obwohl Du Auzahlscheine vom HA bekommst . Ich frage mich ob die das überhaupt dürfen !?
Ich kenne Deine ganze Symptomatik nicht , ich denke es ist noch umfangreicher als oben beschrieben ?
Solche Diagnosen wie z,b, Fibromyalgie sind oft sehr hilfreich um weiter zu kommen , Somatoforme Schmerzstörung auch .
Ich hoffe Du findest einen Weg , ich stelle es mir sehr belastend vor , wenn man AU ist und dann noch mit der KK kämpfen muss .
Liebe Grüße Jo
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Das frag ich mich auch, ob das rechtens ist.... nur wen kann ich dazu fragen ohne gleich 200 Euro oder mehr Anwaltskosten ...? Weiß das jemand?
Danke für Eure Antworten!! :)
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22.01.2015, 16:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2015, 16:04 von
Bluesun.)
Hallo VitaSa,
wenn Du Deine Zahlscheine ausgefüllt abgegeben hat dürfen die nicht einfach das KG einstellen.
Eine Rückwirkende Einstellung geht auch nicht.
Bei einer neuen Diagnose erhälst Du weiterhin Dein Krankengeld.
Begrenzt auf 78 Wochen incl Lohnfortzahlung.
Hast Du einen Bescheid bekommen über eine Einstellung?
Wie lief das genau?
Was hast Du schriftlich von der KK?
LG