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18.02.2015, 22:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2015, 23:07 von
FreeNine.)
Gestern in Report Mainz wieder ein Beitrag wie schnell die Krankenkassen bei kleinsten Fehlern die Krankengeldzahlung einstellen:
"Kleinste Fehler in der Krankmeldung führen zum Verlust des Anspruchs auf Krankengeld. Unverschuldet geraten so schwer kranke Menschen in finanzielle Not."
http://www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAI...tId=310120
Bei längerer Krankschreibung sollte jeder davon Kenntnis haben bzw. selbst mit darauf achten. Die Ärzte haben oft nicht den Durchblick und wie die Beispiele zeigen, kann man schneller als gedacht unverschuldet in Not geraten.
Es geht um das Beispiel:
Krankschreibung bis Sonntag (z.B. 5.12). Geht man Montags (6.12.)wieder erneut zum Arzt und verlängert und der neue Krankenschein ist ab Montag (6.12.) datiert, ist das für die Kasse eine Lücke. Er müsste wieder von Sonntag (5.12. - ...) datiert sein.?!
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19.02.2015, 14:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.02.2015, 15:00 von
FreeNine.)
Hier hatte ich auch schon mal kurz dazu geschrieben:
http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...893&page=2
Beitrag12
und da noch ein Zitat heraus, das hier gut passt:
Zitat:fischera schrieb:
Etwas über Krankengeld, in Deutschland !!!
http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/...n/GKV2.pdf
Zitat:Diese Lücke kann den weiteren Krankengeldbezug
und sogar die bisherige Form der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse beenden.
Die Lücke, die vielleicht nur Stunden andauert, trifft insbesondere Bürgerinnen und
Bürger, deren Arbeitsverhältnis während der Dauer des Krankengeldbezuges endet.
Der lückenlose Nachweis ist sehr wichtig und wie "lückenlos" wirklich lückenlos auszusehen hat!!!
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Wenn du aber bis Sonntag, 5.2. krankgeschrieben bist, dann gilt die Krankschreibung bis Sonntag, 5.2 um 24 Uhr, oder?
Wenn du also zum Arzt am Montag, 6.2 um 8 Uhr gehst, gilt die neue Krankschreibung ab Montag, dem 6.2. um 0 Uhr, oder?
Wo ist dann die Luecke?
Wenn du bis Sonntag, 5.2. krankgeschrieben bist, kann er dich nicht noch mal ab dem Sonntag, 5.2. krankschreiben? Dann waerst du an 1 Tag zwei Mal krankgeschrieben!
Gute Besserung und liebe Grüsse
Sunflower
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19.02.2015, 18:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.02.2015, 18:45 von
FreeNine.)
Hallo Sunflower,
bei bestimmten Regelungen muss man wirklich den gesunden Menschenverstand bzw. die Logik ausschalten.
Hier noch ein Zitat dazu aus dem Link vom Landtag # 3:
Zitat:Das Bundessozialgericht (B 1 KR 20/11 R ) hat in diesem Jahr erneut bestätigt, dass das Handeln der Krankenkassen in solchen Fällen nicht beanstandet werden kann.
Zwar fordert das Gericht jetzt die Krankenkassen auf, Versicherte deutlich daraufhinzuweisen, dass eine Bescheinigung der weiter bestehenden Arbeitsunfähigkeit am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit erfolgen muss, jedoch zeigt die Praxis auf, dass es hier noch Nachholbedarf gibt.
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das ist echt der Hammer. Das zeigt einfach, dass GELD das oberste Primat allen Handelns bei unseren Institutionen ist. Es ist unseren Krankenkassen egal, ob Menschen in Deutschland verarmen, es ist Europa egal, dass es in Griechenland keine Chemotherapie für Krebskranke gibt... es zählt nur noch GELD und wer im RECHT ist, der nimmt sich das ihm zustehende GELD ohne jegliche Berücksichtigung von Menschlichkeit.
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Wenn der Arzt einen bis zum Sonntag, 5.2 krankgeschrieben hat und der Patient am Montag, 6.2. zum Arzt geht und eine neue Krankschreibung holt, dann gibt es m.E. keine Nachweisluecke. Der Patient wird ab dem 6.2. wieder krankgeschrieben, er ist also am 5. und am 6. 2 krankgeschrieben. So war es, als ich vor ein paar Jahren nach meinem Aufenthalt in der psychosomatischen Klinik einige Wochen krankgeschrieben wurde.
In dem Bespiel mit der Dame war sie bis zum 14.2. krankgeschrieben, ist am 15.2 zum Arzt gegangen, aber "Anspruch auf Krankengeld galt nur ab dem 16.2." heisst es im Beitrag. Hier hat der Arzt offensichtlich fahrlaessig gehandelt, indem er die Patientin nicht gleich am 15.2. krankgeschrieben hat, sondern erst ab dem 16.2. Dadurch war sie am 15.2. nicht krankgeschrieben, das war die Luecke, was irgendwie auch logisch ist.
Daher mein Eindruck, dass die Journalisten hier schlampig recherchiert haben (solche sensationellen Berichte sind natuerlich gut fuer die Quoten).
In diesem Fall hat der Arzt offensichtlich einen Fehler gemacht.
Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum der Anspruch auf Krankengeld komplett ausfaellt, wenn der Patient einen einzigen Tag nicht krankgeschrieben war. Warum darf die KK die weiteren Krankentage nicht bezahlen? Geht der Patient also erst 1 Woche nach Ende der letzten Krankenschreibung nicht zum Arzt, weist die Krankschreibung also eine Luecke von 1 Woche, dann bekommt der Patient halt in dieser Woche kein Krankengeld.Warum aber dann gar kein Krankengeld mehr?
Gute Besserung und liebe Grüsse
Sunflower
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(19.02.2015, 18:44)FreeNine schrieb: eine Bescheinigung der weiter bestehenden Arbeitsunfähigkeit am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit erfolgen muss, jedoch zeigt die Praxis auf, dass es hier noch Nachholbedarf gibt[/i].
[/quote]
Am letzten Tag der Arbeitsunfaehigkeit...das heisst, wenn du bis zum Sonntag krankgeschrieben bist, musst du deinen Krankenschein am Sonntag einfordern? Soll der Patient also den Notdienst anrufen oder ins Krankenhaus fahren, um seine Bescheinigung zu holen????
Am Besten ist es dann, sich bis zum Freitag krankschreiben zu lassen und sich den neuen Krankenschein am Freitag wieder abzuholen. Verstehe ich es richtig?
Gute Besserung und liebe Grüsse
Sunflower
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(19.02.2015, 21:39)Sunflower schrieb: Am Besten ist es dann, sich bis zum Freitag krankschreiben zu lassen und sich den neuen Krankenschein am Freitag wieder abzuholen. Verstehe ich es richtig?
Ja so ist es. Schau dir mal den Link der KV in Leonies Beitag #2 an.
Da ist es genau so beschrieben und zwar von der KV und nicht einem schlampig recherchierten Journalisten.
Zitat:Dies gilt auch für eine Arbeitsunfähigkeit, die am Wochenende endet. Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes sind die Versicherten verpflichtet, sich bereits am Freitag vor dem Wochenende eine Folgebescheinigung ausstellen zu lassen. Kommen die Versicherten dieser Verpflichtung nicht nach, gelten sie als gesund und haben keinen Anspruch auf Krankengeld.
Und in meinem Link ist es sogar vom Bundessozialgericht bestätigt. Entweder der Arzt datiert es einfach anders, wenn du erst Montag erscheinst. Oft sagen die Ärzte ja auch sollte es nicht besser werden, kommen sie Montag wieder. Dann sollten sie, man hofft es, den Schein auch richtig weiterverlängern!
Probleme bereitet es wohl dann, wenn du Krankengeld erhältst. Bzw. mein Arzt achtet peinlichst darauf, da ich Im Rahmen der Rentenklage ersatzweise ALG2 erhalte und damit man nicht aus der Versicherung fällt, muss auch hier die Krankschreibung peinlichst stimmen auf dem Papier. Ob du nun genau auch an dem Tag in der Praxis warst, ist so eine ... andere Auslegung ;-). Der Arzt wird dann wohl nicht unbedingt einen Sonntag nehmen.
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