Zitat:Richtig " lohnen " tut es sich evtl. erst, wenn Du ein besonderes Merkzeichen bekommen würdest . Wie z.b. ein " G ".
Das ist leider richtig - ich selbst habe 3 Merkzeichen...
GdB = 100 (
keine Prozente, sondern die Zahl ergibt sich aus der Kumulation von Belastungsfaktoren!)
Gl = gehörlos (was mir nie aberkannt werden kann)
H = hilflos (gilt bis zum Ende meiner Ausbildung und ist für mich eig. überflüssig)
RF = Rundfunk (bleibt auch immer drin)
Die ersten beiden Merkzeichen berechtigen mich zur unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr. Deshalb konnte ich über eine 8-stündige Bahnfahrt (S-Bahnen, REs, IREs) zur MV kommen.
Das H brauche ich im Grunde nicht, da das Gl schon für die "Bevorzugung" im Verkehr sorgt. Es wäre nur dann unentbehrlich für die kostenfreie Nutzung des ÖPNV, wenn kein Gl vorläge.
Letzteres reduziert den Rundfunkbeitrag auf 5 Euro im Monat. Was eigentlich unsinnig ist, da ich weder Fernsehen noch Radio bei mir daheim habe. Momentan sind es 0 Euro wegen BaföG. Sobald das Studium beendet ich, muss ich halt (unnötigerweise) zahlen. Das Geld wäre z. B. als Spende für OnlymeAktion viel besser angelegt!
Das B für Begleitperson wurde mir aberkannt, als ich 16 war. Als nun die Transsexualität und die Borreliose als Neuerkrankungen auftraten, wollte ich versuchen, das B darüber wiederzubekommen. Ich selbst habe relativ wenig davon, doch die Mitfahrperson könnte davon profitieren. Wäre auch eine gute Sache gewesen, um z. B. jemanden kostenfrei zu einem Forumstreffen mitzunehmen o. Ä.
Nun denn: Es wurde keine Wiederaufnahme des B vorgenommen mit der Begründung, es hätten sich keine Veränderungen bei meiner Behinderung ergeben. Nun ist die Frage:
Ist es generell so, dass es abgelehnt worden wäre? Denn Transsexualität gilt ja als psychische Störung
Oder lag es (auch) daran, dass die beiden Neuerkrankungen noch nicht über die geforderten mind. 6 Monate vorlagen? Antragszeitpunkt war nämlich Oktober, kurz nachdem die Borreliose diagnostiziert wurde und Transseualität auch erst dann vom Endo bestätigt wurde.
In ca. einem halben Jahr erfolgt die Vornamens- und Personenstandsänderung. Dann ist auch wieder ein neuer SB-Ausweis fällig, aktuell gilt er sowieso nur bis Oktober 2015. Zusätzlich zu einem wiederholten Antrag auf das B werde ich versuchen, den Ausweis auf "unbefristet gültig" zu verlängern. Denn die Hörchädigung werde ich nie los, ebenso wenig die Borreliose (zumindest glaube ich das
"Heilung auf Raten" i. S. von Symptomfreiheit).
Zitat:Ich habe als Diagn.psoriasis,Borreliose Stad.III,Schwermetallbelastung,Nahrungsmittelunverträglichkeiten,Stoffwechselstörung.
Wie lange bestanden deine Diagnosen denn zum Zeitpunkt der Antragsstellung? Wie o. a. könnte es sein, dass auch der Cutoff von mind. 6 Monaten bei dir eine Rolle spielt.
Ich kann mich den anderen nur anschließen, Löwin!
Einerseits kannst du es jetzt mit Widerspruch versuchen (wie von anfang, fischera und johanna cochius vorgeschlagen). Vielleicht hast du Glück und es war der Zeitfaktor, nach dem sie geurteilt haben.
Andererseits halte ich es (wie Rosenfan, Amrei und BlueSun) leider für sehr wahrscheinlich, dass Borrreliose und deine anderen Diagnosen nicht ausreichen. Besser wäre es vielleicht, wenn ein Arzt dir Fibromyalgie oder Hypochondrie diagnostizieren würde. Es ist für mich jedoch unklar, auf welche psychischen bzw. körperlichen Störungen die Behörden
wirklich "anspringen".
Sicher ist nur: Wenn ein Sinnesorgan der Wahrnehmung - Augen, Ohren - oder die Beine komplett bzw. relativ stark ausfallen, gibt es einen SB-Ausweis ab 60 GdB. Wenn du wegen deiner Schmerzen z. B. kaum noch laufen kannst, ggf. als Gehbehinderung infolge der chronischen Borreliose attestieren lassen.
Welche Beschwerden hast du, wenn ich fragen darf?
Ich vermute, schwer betroffene Lymies könnten versuchen, ggf. das Merkzeichen H neben oder anstelle von G (gehbehindert) zu beantragen. Einen Versuch ist es immer wert! Bei mir ist der Sachbearbeiter auch sehr streng. Doch ich kenne bspw. einen Gehörlosen (genauso wie ich mit 1 Cochlea-Implantat), der sein B (Begleitperson) noch hat. Und das beim selben Amt, aber halt ein anderer Prüfer...
Also versuche es ruhig mit Widerspruch und weise ausdrücklich darauf hin, wie lange deine Diagnosen schon bestehen und, wenn möglich, lasse dir vom Arzt eine "erhebliche Einschränkung durch Diagnose A, B, C im alltäglichen Leben, die das Tragen eines SB-Ausweises erfordelich macht" bescheinigen.
Dir und auch allen anderen, die dasselbe Ziel haben: Viel Glück!
Léon