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amtsarzt wegen verhandlungsunfähigkeit gericht
#1

Hallo, ich bin recht neu hier, habe seit september l.j. lyme borelliose II., aktive lyme arthritis sowie angergriffenes herz-kreislaufsystem. Im moment werde ich mit clarithomycin 2 x 250 mg oral und quensyl behandelt. Eine zuvor begonne infusionsbehandlung mit ceftraxon 2,0 g musste ich abbrechen, da mein blutdruck in die höhe gerast ist. Also blutdrucksenker, dass obwohl ich immer einen perfekten blutdruck hatte. Nach einigen wochen konnte ich dann wieder mit 500 mg 2 x täglich des jetzigen abs anfangen.

vor ein paar monaten erhielt ich eine terminsladung des gerichts. Mein arzt erstellte sofort ein attest wegen verhandlungsunfähigkeit, worauf das gericht den termin sofort aufgehoben hat.
wie ich es erwartet hatte, hat die gegenseite meine erkrankung mit folgenden worten bestritten:"das frau... für sich verhandlungsunfähigkeit reklamiert, überrascht. "Im übrigen scheiben die am 19.6.15, mein attest vom 19.5.15 sei einigermaßen aktuell Angry was kann ich dafür, wenn das gericht solange braucht, dieses an die gegnseite zuzustellen?

Nun zum eigentlichen punkt:
die gegenseite bzw das gericht hat einen amtsarzt amtsarzt wegen verhandlungs und reisefähigkeit benannt. Ich hab jetzt einen termin beim gesundheitsamt bekommen.

Ich bezweifel, dass dies der richtige arzt für ein gutachten ist.

Hat hier jemand erfahrungswerte?


Bine[/color][/size][/font]
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#2

Liebe Bine,

Solche Termine sind immer scheiße.
Amtsärzte sind meiner Erfahrung nach eher das Gegenteil von dem was ein Bor.-Patient braucht.
Meiner Erfahrung nach handelt es sich meist um richtige Ungusteln.
Einfach aufpassen dass du nicht in die Psychoecke abgestempelt wirst und schon vorher damit rechnen das du eventuell die Patientenanwaltschaft brauchen könntest.
Wenn du diese dann nicht brauchst, freu dich darüber.

Ich weiß das ist kein sehr positiver Rat, aber Ämter sind leider meistens so. Besser vorbereitet sein auf sowass, als dann aus allen Wolken fallen.

Wünsche dir viel Glück
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#3

Hallo Bine,

ich habe Deinen Thread in die Rubrik "Erfahrungen mit Arbeitgebern, Ämtern, Behörden und Versicherungen" verschoben, da er dort besser hinpasst.

Gruß Moderator
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#4

Danke roter drache, ich teile deine befürchtungen.
lg bine
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#5

Danke fürs verschieben. War gestern doch bisschen und bin etwas unkonzentriert
lg bine
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#6

Hallo Bine, herzlich Willkommen hier!


Vielleicht liegt es an mir, aber ich verstehe noch nicht so ganz worum es eigentlich geht...
Worum ging es bei Gericht? Um AU wegen Borreliose ?

LG Jo

Liebe Grüße Jo


OnLyme-Aktion.org 


Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben,an denen du nichts ändern kannst.
Der eine ist gestern und der andere ist morgen.
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#7

Aufgrund meiner erkrankung und der meines mannes (spinale muskelathropie) , pflegestufe III würde der richter das verfahren gerne einstellen. Geht um ein strafverfahren und die junge, eifrige staatanwältin ist der meinung, sie müsste ne riesen sache draus machen.
lg bine
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Thanks given by: johanna cochius
#8

Ich wurde wegen etwas anderem beim Gesundheitsamt begutachtet, ich muss sagen, ich habe gute Erfahrung gemacht.
Wie es in Eurem Fall ist kann ich natürlich nicht beurteilen und es kommt sicher wesentlich darauf an, welchen menschen man da erwischt :-/

Liebe Grüße Jo


OnLyme-Aktion.org 


Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben,an denen du nichts ändern kannst.
Der eine ist gestern und der andere ist morgen.
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#9

Hallo Bine,

verstehe ich richtig, dass du zu der Gerichtsverhandlung reisen müsstest und du dich dazu nicht in der Lage fühlst? Und jetzt hat der Staatsanwalt dazu eine Begutachtung gefordert, richtig? Es geht also nicht um Deinen eigenen Versicherungsstatus o.ä., sondern um Dein Erscheinen vor Gericht in einer Strafsache.

Wenn Du also vom Begutachter als reisefähig eingestuft wirst, dann ist das Schlimmste, was dir passieren kann, dass Du da hin reisen müsstest für einen Tag. Ich persönlich habe mit Begutachtungen bis jetzt gute Erfahrungen gemacht - es ging dabei allerdings immer um meine Arbeitsfähigkeit... ich habe keine Erfahrungen mit Erscheinen vor Gericht.

Ich kann dir keine Ratschläge geben, ich denke aber, dass wenn Du wirklich reiseunfähig bist, dass der Begutachter das dann auch feststellen kann. Wenn nicht, dann musst Du in den sauren Apfel beissen und die Zeugenaussage machen. Kannst Du nicht auch von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen? (wenn es um Deinen Mann geht)

Macht mit bei: www.onlyme-aktion.org

Alle meine Aussagen sind persönliche Meinungen und ersetzen keinen Arztbesuch!


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#10

Lieben dank für eure mitteilungen. Ich denke, dass ich es einfach auf mich zulassen komme mit der begutachtung. Mein behandelndender infektionsarzt hat mir empfohlen "einfach mit dem strom mit zu schwimmen" .
Lg bine
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