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Gutachter fragt ob Erythem gewandert ist, was soll das?
#1

Bin während eines Gutachtertermins gefragt worden, ob das Erythem um die Zeckeneinstichstelle gewandert ist.

Es heißt zwar Erythema migrans, aber meine Erythema haben sich im Laufe von Tagen und Wochen nur in der Größe um die Einstichstelle verändert (vergrößert). Ich würde das nicht als Wandern bezeichnen. Also habe ich auf die Frage des Wanderns mit nein geantwortet, aber auch gesagt, dass die EM im Laufe von Tagen und Wochen an Größe zugenommen haben. Das scheint ein Fehler gewesen zu sein.

Ich habe den Eindruck, hier sollen meine beiden EM nach Zeckenstich im Gutachten wegdiskutiert werden, um insgesamt die Diagnose Borreliose zu kippen. Gelenkprobleme haben angeblich andere Ursachen, Borrliose Tests sind ja wie reichlich bekannt unzuverlässig und Neuroborreliose kann ich mir wegen fehlender Liquordiagnostik gleich abschreiben. Auf die Kopie des Gutachtens warte ich noch.

Ich schreibe dies hier einmal, um den Begriff des Erythema (Chronica) Migrans zu klären, aber auch, um andere vor so einer möglichen Fangfrage zu warnen.

LG

Pandabär

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#2

Es mag ja sein, dass DU das nicht als Wandern bezeichnest, Mediziner allerdings schon. Ein sich nach Außen vergrößerndes Eryth ist eine WANDERRÖTE..Kannst Du nicht klarstellen, dass Du das falsch verstanden hast? Ich drücke dir die Daumen

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Alle meine Aussagen sind persönliche Meinungen und ersetzen keinen Arztbesuch!


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#3

Sehe ich genauso luddi. Meine Wanderröte hat mein damaliger hausarzt als pilz angesehen und mir ne salbe dafür gegeben. Dadurch hatten die borellen lange genug zeit sich in meinem körper breit zu machen und mir das stadium II der lyme borelliose einzuhandeln

lg bine
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#4

Hei Pandabär,

Was gibt denn das für eine Diagnose bzw. Gutachten, wenn man sich die Wanderröte selber begutachten und bestätigen muss......

Wie auch immer, gibt es auch Rötungen, die wandern und keine Borrelienursache haben und es gibt auch Rötungen die untypischerweise nicht wandern.

Jetzt nach Monaten oder Jahren daran irgendetwas fest zu machen, kann eigentlich gar nicht gelingen......

Ein Beweis wäre nur eine Kulturanzucht gewesen oder im besten Fall ein PCR, das Borrelien-DNA nachweist oder vielleicht auch einen eindeutigen Verlauf der Anitkörperbildung mit Serokonversion etc.

Falls der Gutachter beweisen will, dass es keinen Beweis gibt, dann ist das eine realistische Größe, unabhängig davon, ob du nun die Wörter richtig im Gebrauch hattest - im Gegenzug wäre es interessant, wenn dir der gleiche Gutachter den Beweis erbringen müsste, dass Borreliose sicher ausgeschlossen werden kann, dann hätte er genauso wenig Beweismaterial.

Leider eine sehr sehr unfaire Sache, diese Begutachterpraxis, die anscheinend nur darauf aus ist, Leistungsansprüche abzuwehren......

Dann kommt dazu, dass eine Borreliose, die egal in welchem Stadium leit(d)liniengerecht behandelt wurde, ursächlich als "geheilt" gilt. Für das was danach kommt, gibt es nur die Bezeichnung " Post - Lyme- Syndrom" was bei den "normalen" Gutachtern als Zustand gesehen wird, der nichts mehr mit Borrelien zu tun hat und komplett abgetrennt bewertet wird, zum Teil so weitgehend, dass diese Zustände angeblich in der Bevölkerung ohne vorangegangene Borrelieninfektion genauso oft vorkommen.

Vergessen wird dabei, dass es sehr sehr viele Menschen gibt, die vor 1980 schon infiziert wurden, bei denen schon aus Unkenntnis heraus nie in der Frühphase behandelt wurde, die nun auch als "gesunde" Kontrollpersonen herhalten, von der Dunkelziffer mal ganz abgesehen, die es auch heute noch gibt. Es gibt dazu auch einzelne Studien, die durchaus belegen, dass das anders ist, die aber wenig Beachtung finden.

Ich drück dir trotzdem die Daumen, dass es gut für dich ausgeht. Wenn nicht, liegt es mit Sicherheit nicht daran, dass du das Wort wandern nicht so gebraucht hast, wie man es gebrauchen könnte. Letzendlich hättest du auch was vom Gipskrieg erzählen können (der bekanntlich nie stattgefunden hat) .

Liebe Grüße Urmel

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Lass das Verhalten anderer nicht deinen inneren Frieden stören (Dalai Lama)
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#5

Hallo,

So traurig es ist:
also hier ist meiner Erfahrung nach die Aufgabe eines Gutachters, eines Kassenarztes und eines Privatarztes zu betrachten.

Der Gutachter hat die Aufgabe, eine Feststellung zu treffen, ob du "arbeitsfähig bist". Denn ist alles außer der gängigen Lehrmeinung völlig egal.
Der Kassenarzt hat die Aufgabe dich möglichst schnell arbeitsfähig zu machen. Der verfügt über jenes Wissen, welches er für ca. 70 Prozent der Bevölkerung braucht und da auch angemessen ist. Also Cholesterin, Leberzierhose und so weiter. Die restlichen 30 Prozent bleiben auf der Strecke, dabei werden oft Fehldiagnosen gestellt.
Der Privatarzt betrachtet dein Allgemeinbefinden und sieht dabei die (kostenpflichtige) Uhr ticken.

Leider ist diese Einschätzung in 95 Prozent der Fälle zutreffend.

Mich kotzt es auch an
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Thanks given by: leonie tomate , Niki , urmel57 , Amrei
#6

Es geht, wie Urmel vermutet hat, um die Abwehr von Leistungsansprüchen. Die Begutachtung hatte zum Ziel, die Zahlung des Krankengelds einzustellen und dies wird schon sehr bald nach gutachterlicher Feststellung einer Teil Arbeitsfähigkeit geschehen. Anteiliges Krankengeld bei Teil Arbeitsfähigkeit gibt es bei ein paar privaten Krankenkassen.

Es handelt sich um ein Institut, welches im Auftrag von privaten Versicherern oder auch Gerichten Gutachten durchführt. Meine Recherche im Internet vor dem Gutachtertermin hatte ergeben, dass bei ca. 95% dieser Gutachten die Zahlungen eingestellt werden und man anschließend nur noch mit anwaltlicher Hilfe eine Chance hat, dagegen vorzugehen.

Die Sache. wie ich den Begriff wandern verstanden habe, werde ich in meiner Antwort auf das Gutachten klarstellen. Gute Idee, die Gutachterin aufzufordern, den Gegenbeweis anzustellen, dass meine beiden wandernden Erytheme nicht durch Borrelien verursacht worden sind. Von dem ersten Erythem habe ich Ihr sogar ein Bild gezeigt, aber auch das ist ja nicht ausreichend als Beweis.

LG

Pandabär

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Thanks given by: leonie tomate , Niki , urmel57 , Amrei
#7

Morgen
Ablehung ist Normal die wollen einen Einschüchtern.

Hoffenltich hast eine Rechtsvers. dann gehts leichter

Hausel
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#8

Rechtsschutzversicherung habe ich. Ich warte erst mal das Gutachten ab und sehe dann weiter. Das war jetzt das 4. Gutachten innerhalb von 10 Monaten.

LG

Pandabär

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Thanks given by: Niki , urmel57 , Amrei
#9

Hi Panda

Dann Daumendrücken .

Hausel
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Thanks given by: urmel57 , Pandabär
#10

Hallo Pandabär,

wenn man sich einmal überlegt das mit diesen Gutachten allein schon zwischen 6 und 10 T€ an Kosten verbunden sind und eine Schadenminderungspflicht für den VN besteht, so ist es mehr als fraglich was die PKV da zu gewinnen versucht.

Die haben ja schon mehr verloren, als sie gewinnen. Nur ist es eine Frechheit, das die das Geld den Gutachtern in den Rachen schmeißen an Statt dem Patienten zu helfen.

LG Rosa
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