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Hallo zusammen, bin noch ganz neu hier und vielleicht kann mit jemand noch ein paar Tipps geben.
Ich habe vor einem halben Jahr einen Antrag auf Berufskrankheit gestellt, es ist eine anerkannte Berufskrankheit.
War im Herbst zu einer neurologischen Untersuchung im Auftrag der BG und soll jetzt nochmal eine rheumatologische Untersuchung durchführen lassen.
Wie auch bei der ersten Untersuchung habe ich die Möglichkeit die Vorschläge der BG anzunehmen oder einen eigenen Arzt/Gutachter vorzuschlagen. Über das Ergebnis der neurologischen Untersuchung habe ich keine Info seitens der BG bekommen. Was meint ihr..einen eigenen Arzt/Gutachter suchen oder wieder den Vorschlag der BG annehmen?
Wo finde ich einen "brauchbaren" Gutachter?
Vielen Dank vorab..
LG vom Waldmann..
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Waldmann, ich kann dir nur raten, mit der BG Vorsicht walten zu lassen. Ich habe da auch entsprechende Erfahrungen sammeln müssen und musste letztlich klagen. Obwohl man bei mir die Berufskrankheit schnell anerkannte, hat die BG dann an der Geldschraube drehen wollen und das, was die Gutachter attestierten, nicht anerkannt.
Letztlich habe ich gewonnen, aber der Weg da hin war nicht so leicht.
Zum Gutachter: da gibt es nicht so viele Ärzte, die dann hinterher auch anerkannt werden. Wenn du magst, schreibe mir eine PN.
Helena
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Hallo Anette, danke für die Info!
Ich soll jetzt zur rheumatologischen Untersuchung, das neurologische Gutachten ist negativ, kommt auf die Sichtweise an, ausgefallen.
Auf der einen Seite bin ich froh, auf der anderen weiß ich, dass meine Beschwerden mit den immer wieder erhöhten Werten in Verbindung stehen.
Das Gutachten bekomme ich zugeschickt..
LG Waldmann
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Waldmann, ich würde versuchen, was Schriftliches darüber mitzuschicken, wo drin steht, dass Borreliose-Infektionen immer behandlungsbedürftig sind. Schau doch mal auf der Homepage des hier immer auch als Gutachter genannten Borreliose-Arztes im Rheinland.
Was soll das überhaupt: Es geht hier nicht um die BEHANDLUNG, sondern um die Anerkennung als Berufskrankheit. Und, wenn man Borreliose bei der Berufsausübung bekommen hat, ist sie anzuerkennen. Egal, ob sie nun behandelt wird/wurde oder nicht - oder ob dieser feine Sachbearbeiter bei der BG meint, sie sei nicht behandlungsbedürftig.
Du musst trotzdem damit rechnen, dass auch dein Widerspruch abgewiesen wird; das war nicht nur bei mir auch so und scheint Methode zu haben.
Nach diesem Bescheid kannst du dann klagen.
Leider gibt es keinen anderen Weg; ich habe ihn ja auch hinter mir.
LG, Helena
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Ich war jetzt bei Prof. Berghoff -um mir selber ein Gutachten erstellen zu lassen --Muss man selber zahlen aber damit erspare ich mir den Mist wie RHeumaklinik etc --denn ich habe Borrlliose kein Rheuma