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Grad der Behinderung - Versorgungsamt
#21

Hallo!

(07.12.2014, 15:44)Rosenfan schrieb:  wir haben doch mit Sicherheit das selbe Versorgungsamt, oder?

Hannover. Ich habe ja den bösen Verdacht, dass die mir eins auswischen wollen, weil ich damals beim SBA-Verfahren meines Sohnes Dienstaufsichtsbeschwerde beim Amtsleiter eingelegt habe und es immer noch die gleichen Sachbearbeiter sind. Nachweisen kann man das ja leider nicht, sonst würde da echt die Luft brennen. Angry

Was gerade bei diesem Amt läuft, dazu hatte ich hier etwas geschrieben (unterer Teil)

http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...1#pid38981

Übrigens hat eine Userin des alten Forums gegen das Versorgungsamt Hannover im Klageverfahren GdB 50 durchbekommen, mit Borreliose als Hauptdiagnose....

Zitat:Dann kann es nur noch einen Grund geben: ich falle nicht in den großen Topf der Rentenversicherung.

Das einzige, was der SBA mit der DRV zu tun hat, dass man dann eher abschlagfrei in Rente gehen kann. Aber das kann eigentlich nicht der Grund für eine zu niedrige Einstufung sein, das träfe ja auf jeden Antragssteller zu, weil jeder irgendwann ins Rentenalter kommt. Dodgy

Liebe Grüße

Annette

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

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Thanks given by: Rosenfan
#22

Hallo Annette
..."Übrigens hat eine Userin des alten Forums gegen das Versorgungsamt Hannover im Klageverfahren GdB 50 durchbekommen, mit Borreliose als Hauptdiagnose...."

meinst Du mich? (Ich bin aber auch wieder im neuen Forum!)

Chronische Borreliose steht zwar an erster Stelle im Ausführungsbescheid, aber eine somatoforme Schmerzstörung als 2. Diagnose konnte man sich nicht verkneifen.

Die Deutsche Schmerzgesellschaft schreibt dazu: „eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung“ ist durch andauernde quälende Schmerzen über mehrere Monate gekennzeichnet, für die keine körperliche Ursache gefunden werden kann, welche die Beschwerden erklären würde". Und das, obwohl an erster Stelle eine Multisystemerkrankung wie die Borreliose anerkannt wurde. Das ist ja dann wohl ein Widerspruch in sich!

zeitzone
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Thanks given by: johanna cochius , FreeNine , TomTom
#23

Zwischenstand:
Vor6 Wochen den Antrag abgesendet und noch keine Rückmeldung. Bezüglich Eingang/Aktennummer.

Auf 2. Nachfrage - er ist in Bearbeitung und eine Mitarbeiterin hatte wohl das Häckchen vergessen, das mir der Eingang bestätigt wird.
Bin ja gespannt, was daraus wird.

hoffentlich sind sie mit den Diagnosen nicht
"überfordert" und beiliegenden Befunden. Huh

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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Thanks given by:
#24

Hallo FreeNine,

ich wünsche Dir viel Erfolg, bei mir ist das Versorgungsamt noch das Amt mit den saubersten Ermittlungen obwohl ich bis heute das "G" nicht bekommen habe.
Das war mir jetzt aber noch kein Verfahren wert. Hab inzwischen unbefristeten GdB 70...

Zitat:Beeinträchtigung der Gehirnfunktion mit schmerzhafter Halbseitenbeeinträchtigung
Chronische Nebenhöhlenentzündung, Infektanfälligkeit
Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Schulter-, Armbeschwerden
Bauchbeschwerden mit Obstipation
Multiple Gelenkbeschwerden(durchgemachte Kniegelenkentzündung, insbesondere im linken Knie ),Polyneuropathie
Seelische Störung

Das SG hat immer noch keine Entscheidung wegen EM Rente gefällt.

LG Rosa
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Thanks given by: FreeNine
#25

(12.05.2015, 14:23)Rosa45 schrieb:  Das SG hat immer noch keine Entscheidung wegen EM Rente gefällt.
Da geht es mir ähnlich.
Anfang des Jahres ordnete das SG einen GA-Termin an. Darauf teilte die RV mit, nach dem Gutachten würden sie abschließend Entscheiden und nahm Stellung zu einem vorangegangenen Vorgang.
Anfang Februar war ja der obige Gutachtertermin. Ca. Parallel stellten wir die Stellungnahme der RV richtig. (Das hatte sich mit dem Gutachtertermin überschnitten).
Jedenfalls schrieb dann die RV im März ich würde den Gutachtertermin ablehnen ect. - Das war ja gar nicht der Fall? Ich war ja zum Termin. Jedenfalls habe ich seitdem weder was vom Gutachter, noch SG ect. gehört. ???

Rosa (oder @ all), weist du, wie man dann Bescheid über so ein Gutachten bekommt. Wird es einem dann auch zugeschickt vom SG. Mich interessiert ganz einfach, ob es nun vorliegt... Und wie ich davon in Kenntnis gesetzt werde?
Die Gutachten der RV habe ich dann ja immer in Kopie angefordert, wenn ich wusste, das sie vorliegen.

Rosa, auch ich drücke dir die Daumen und wünsche weiterhin Erfolg.
LG FreeNineIcon_winken3

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#26

Hallo FreeNine,

sobald das Gutachten bei Gericht vorliegt bekommst Du eine Durchschrift. Ich weiß jetzt nicht ob Du einen RA hast.

Wenn nein, dann mach doch einfach eine Sachstandsanfrage beim SG und auch ich drücke Dir natürlich die Daumen.

(wir haben jetzt den Antrag auf eine mündliche Verhandlung mit Gutachteranhörung gestellt, da das Gutachten des SG-Gutachters jenseits von gut und böse ist)

LG Rosa
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Thanks given by: FreeNine
#27

Hallo Rosa,
nein ich habe keinen RA - nur meinen persönlichen Rechtsberater ;-)
und damit bin ich ganz gut gefahren bisher!
Da er aber nebenbei auch noch Arbeiten geht und gesundheitlich nicht auf der Höhe ist, versuche ich ihn nicht zu sehr zu belasten und zu gängeln. Deshalb kommt dann von mir immer mal hier so eine "unkompetente" Frage zwischendurch.

Danke für deinen Tipp.

(Ich vermute mal, in unserer letzten Stellung habe ich auf die zwei SG-Verfahren gegen die Krankenkasse verwiesen und die könnten ev. nun mit hinzugezogen werden?!)

LG FreeNine

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#28

In meinem Schwerbehindertenverfahren hat das Landessozialgericht auf Anregung meines Anwaltes von der VDK-Landesrechtsabteilung beim Sozialgericht die BG-Akte zur Einsichtnahme angefordert und die enthält das Gutachten, das mir Lyme-Borreliose Stadium 3 und Lyme-Neuroborreliose Stadium 3 und das Vorliegen einer Berufskrankheit nach Nr. 3102 bescheinigt. Cool Also noch eine Chance für mich.

Im BG-Verfahren muss ich jetzt abwarten, ob die BG ohne Verhandlung einlenken wird oder ob es zu einer Verhandlung kommt und was dabei letztlich herauskommt. Einfach ignorieren können wird das Gericht dieses Gutachen ja sicher nicht, die haben den Gutachter zugelassen und beauftragt (Gutachten nach SGG § 109). Zudem hat der Gutachter das Vorgutachten widerlegt und das mit Stellen aus der wissenschaftlichen Literatur belegt.

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Thanks given by: Rosa45 , TomTom , FreeNine
#29

Nach 9,5 Monaten habe ich nun meinen Bescheid zum Feststellungsverfahren GdB erhalten. Laut Bescheid ein GdB 30.

... mit folgenden Funktionseinschränkungen:
Zitat:- Fatique-Syndrom
- Coxarthrose bds. , Gonarthrose bds. ,Funktionsstörung durch Fußfehlform bds.
- Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Funktionsbehinderung bei Wirbelsäulenverformung,
- Schlafapnoe-Syndrom

Die von mir geltend gemachten Gesundheitsstörungen:
Zitat:- Lyme-Borreliose
- Bluthochdruck
- Sehminderung beidseitig
- Verlust der Schilddrüse,
usw.
(allerdings hatte ich das ganze etwas genauer und anders formuliert ....)
Zitat:...stellen keine Funktionsbeeinträchtigungen dar, da sie keine Auswirkung auf die Teilhabe am Leben haben, ...., oder kein Nachweis in den beigezogenen med. Unterlagen vorliegt.


Da werde ich mich wohl wieder etwas belesen müssen und in Widerspruch gehen müssen, denn warum werde ich jetzt 5 Jahre auf Spirochäteninfektion und M06.99 krankgeschrieben ....,

War mir eigentlich klar, aber warum muss es einem alles so schwer gemacht werden?

Ich hatte ca. 100 Seiten Befunde abgegeben, eine Übersicht der Einschränkungen und der Diagnosen.
Den Tipp von Amethyst beachtet und dazugeschrieben, das die chron. pers. Borreliose nicht in der GdS-Tabelle enthalten sind, usw.

Frage:Huh Müsste jetzt nicht aufgeführt sein bei den genannten Funktionseinschränkungen, welche wieviel Prozent? In der Tabelle steht es ja auch.

Das ist alles was in dem Bescheid steht, der Rest ist allgemeine Erklärung!

LG FreeNine

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#30

(22.06.2014, 21:34)Rosa45 schrieb:  Bekommst du GdB 30 o- 40, dann kannst Du einen Gleichstellungsantrag machen.
D.H. wenn Dein Arbeitsplatz auf Grund Deiner Krankheit in besonderer Gefahr ist, dann hast Du die gleichen Vorteile wie ein Schwerbehinderter.

Hätte das für mich jetzt einen Sinn? Bin ja in meiner Firma noch nicht gekündigt. Aber seit 5 Jahren zusammenhängend auf ein und dieselbe Erkrankung arbeitsunfähig. Wenn ich jetzt zurückgehen würde, versuchsweise, würde ich bestimmt die Kündigung erhalten.
Hat sich schon einer von Euch intensiver damit befasst?

LG

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