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08.05.2019, 20:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.05.2019, 20:55 von
FreeNine.)
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 15.04.2019
- S 22 R 261/19 -
Rentenversicherung darf die Einholung ärztlicher Auskünfte nicht auf den Versicherten verlagern
Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 15. April 2019
Zitat:Bei Entscheidungen über Rehabilitationsanträge ist Rentenversicherung von Amts wegen zur Ermittlung des Gesundheitszustandes verpflichtet
Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung von ihren Versicherten nicht verlangen darf, erforderliche ärztliche Auskünfte auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Sie ist zur Ermittlung des Gesundheitszustandes bei der Entscheidung über einen Rehabilitationsantrag von Amts wegen verpflichtet.
https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dre...s27347.htm
PS. Ich habe hier eine Medieninformation des Sozialgerichtes Dresden per als PDF vorliegen und per E-Mail von einem Bekannten bekommen , finde das Schreiben aber nicht im www zum verlinken. Also wer es braucht, muss mich mal anschreiben.
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Aus #1
Sie ist zur Ermittlung des Gesundheitszustandes bei der Entscheidung über einen Rehabilitationsantrag von Amts wegen verpflichtet. -
Das Blöde dabei, so meine Erfahrung, man muss den Dr. der Auskunft geben soll von der Schweigepflicht entbinden.
Und bei mir war dann das Arzt/Patientenverhältnis immer sehr beschädigt.
Mal aus Sicht eines ALG2 Bezieher/in.
Zitat
"Der Gesundheitsfragebogen vs. Freiwilligkeit
So weit, so gut. Einmal in die Wege geleitet, erhalten Betroffene ein „Informationsblatt zur Vorstellung im Ärztlichen Dienst“. Hierbei geht man bereits im ersten Satz davon aus, dass Sie selbst ihre gesundheitlichen Beschwerden mitgeteilt haben. Anschließend werden ein fünfseitiger Gesundheitsfragebogen sowie ein Wust an Schweigepflichtentbindungen ausgehändigt. Diese gelten für die behandelnden Ärzte, den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, Gesundheitsamt, Rententräger und so weiter und so fort. Niemand wird vergessen. Eigene medizinische Daten oder das Empfinden von gesundheitlichen Einschränkungen sind persönliche Angelegenheiten und die Bundesagentur für Arbeit weist daraufhin, dass diese Daten ausschließlich zur Information für den Ärztlichen Dienst dienen und freiwillig sind: - Zitat Ende
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Beschädigtes Arzt-Patienten-Verhältnis: Klasse Formulierung - und kein Wunder bei unserer Erkrankung sowie bei den "kreativen" Befunden, die uns damit "beschert" werden.
Allerdings muss ich sagen, dass mich die Agentur und bisher auch das Jobcenter (welches bei mir nun auch zuständig ist als "Tertiär-Folge" der Erkrankung) sehr anständig behandelten. Ich legte denen kurzerhand alle falschen/"kreativen" Befunde hin und sagte, dass diese nicht stimmten. Und ich sage seither auch einfach, was ich habe, gehe ehrlich damit um (sowie mit den Folge-Erscheinungen wie hartnäckige Pilz-Infektion etc.) - Siehe da: viel Verständnis der Sachbearbeitenden. Denn bemerkenswerterweise kennen viele Leute Borreliose-Erkrankte aus dem persönlichen Umfeld und wissen um deren Elend - sodass sie quasi "Übertragungs-Leistungen" bzgl. uns als anderen Betroffenen hinbekommen.
Wer es nur nicht schafft/schaffen will, ist das Gros der Ärzteschaft. Doch auch dagegen können wir etwas tun, indem wir ihnen unsere Krankenversichertenkarte nicht geben. Ärzte, die mir gar nicht helfen, müssen nichts an mir verdienen. Aus, basta. In absoluten Notfällen müssten sie trotzdem kommen, sofern der Patient im Einzugsbereich der Praxis lebt...
Wir haben nichts, dessen wir uns schämen müssen - schämen müssten Andere sich. Und sie werden das eines Tages auch tun, wenn wir uns nicht "psychiatrisieren" lassen und uns wehren!!!
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13.08.2020, 08:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.08.2020, 09:15 von
FreeNine.)
(09.05.2019, 17:17)Markus schrieb: Das mag so sein, aber ob das unbedingt hilfreich ist? Wenn ich selbst die Berichte liefere, kann ich ja steuern, was der DRV-Gutachter bekommt und was nicht. Wenn die dann "faul" sind und nicht selbst zusätzlich anfragen kann man dann ggfs. unliebsame Falschdiagnosen zunächst mal raushalten, was die Chance auf ein objektives Gutachten erhöht.
....
Da scheint das Gericht also nur was bestätigt zu haben, was eh schon gesetzlich geregelt ist, woran sich die DRV aber anscheinend nicht halten mag.
So sehe ich das auch. Man sollte das genau abwägen. Manche "Munition aber auch nicht zu zeitig verschießen" hat mir Mal ein Stratege diesbezüglich mit auf den Weg gegeben.
Die DRV scheint sich in letzter Zeit die Arbeit zu erleichtern, indem sie diese Aufgaben umverteilt an die Antragsteller. Meine Freundin sollte jetzt aktuell bei ihrem Reha-Antrag jetzt 3 Befundberichte innerhalb einer Woche bei 3 verschiedenen Ärzten einholen. Das in der Urlaubszeit. ? Ich finde es schon reine Schikane, was da abgeht. Da werden die Leute doch so richtig unter Druck gesetzt und selbst Kosten umverteilt. Die Patienten jagen letztendlich los, nehmen irgendwie Kontakt mit der Arztpraxis auf. usw.
Und wenn sich die Patienten
nicht dagegen wehren und nur sagen, dass es in Kürze nicht möglich ist, bekommen sie noch mitgeteilt, das sie eine Mitwirkungspflicht haben. Obwohl sie eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnet haben....
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