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BR: Extreme Wartezeiten - Erwerbsminderungsrente
#1

8.1.2020
Extreme Wartezeiten bei der Rentenversicherung
Zitat:Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, muss unter Umständen viel Geduld mitbringen. Dem BR liegen Fälle vor, in denen Betroffene seit Jahren auf eine Entscheidung warten oder gewartet haben. Das kann unter Umständen sogar existenzgefährdend sein.

Jahrzehntelang hat Brigitte (Name geändert) in einer kleinen Stadt in der Oberpfalz als Buchhalterin gearbeitet, bis sie mit Mitte 50 an schweren Depressionen erkrankt. Brigitte ist auf Dauer arbeitsunfähig und hat deshalb vor mehr als zwei Jahren eine Erwerbsminderungsrente beantragt.

Das kann übrigens auch kommentiert werden. Sind schon einige darunter ...
LG muss weg ....Icon_winken3

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Thanks given by: Markus , Extremcouching
#2

Ja, das ist leider Realität. Auch in der Schweiz kann es 3 bis 4 Jahre dauern bis ein Entscheid gefällt wird.
Nicht verrückt machen lassen. Versuchen das beste aus der Situation zu machen.
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Thanks given by: mari
#3

Es gibt auch Menschen, wo es sehr schnell geht.
Mir ist jemand bekannt, da hat es nur 3 Monate
gedauert, trotz chron. Borreliose.
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Thanks given by: Extremcouching
#4

Das Gesetz sagt dazu:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html

Zitat:1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.

Die Realität sieht leider oft anders aus. In meinem BG-Verfahren wurde der Widerspruchsbescheid nach 3 Jahren und 3 Monaten erteilt, zulässig sind 3 Monate...

Bei der Rente ging es bei mir schnell, 2008 psychosomatische Reha mit Feststellung, dass ich unter 3 Stunden erwerbsfähig bin, Empfehlung für eine volle EM-Rente, was damals gar nicht mein Ziel war, im Gegenteil, mein Job im Waldkindergarten war mein Lebensinhalt.

Ich bin über die Psychoschiene berentet. Das ist aufgrund der Vorgeschichte auch berechtigt (psychische Probleme kommen zwangsläufig, wenn man ein autistisches Kind hat und gegen die Intoleranz der Gellschaft ankämpfen und permanent um seine Rechte bzw. die des Kindes kämpfen muss). Die Chronifizierung der Borreliose gab es als "Bonus" dazu. Aber letztlich war es durch die Vorgeschichte für mich kein Problem, die Rente gewährt zu bekommen.

Offizielle Antragsstellung am 08.07.2008 in der örtlichen Geschäftstelle der DRV (die haben das gleich online nach Berlin geschickt), der Bescheid ist vom 25.08.2008, Dauer also knapp 7 Wochen.

Für die erste Weitergewährung musste ich zum Gutachter, der Bescheid wurde 22 Tage nach dem Gutachtertermin verschickt.

Zweiter Weitergewährungantrag, Bescheiderteilung ohne Begutachtung 6 Wochen später, Rente auf unbestimmte Zeit, längstens bis Eintritt der Altersrente.

Letztes Jahr hatte ich eine Überprüfung (das dürfen die auch bei auf unbestimmte Zeit gewährter Rente), meine Psychiaterin hat einen Bericht direkt an die DRV geschickt und 9 Tage nach meinem Termin bei ihr war der Bescheid da, dass ich die Voraussetzungen weiterhin erfülle.

Ich weiß aber durch meine Moderatorentätigkeit bei www.krank-ohne-rente.de , dass es keine Selbstverständlichkeit ist, dass es so schnell und ohne Probleme geht wie bei mir.

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

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Thanks given by: mari , Extremcouching , Zuversichtliche , FreeNine , judy
#5

Ich weise mal allgemein auf die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage hin. Ggfs. selbst die jeweiligen Fristen recherchieren. Davon sollte man aber ruhig Gebrauch machen.

Z.B. § 88 SGG:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html schrieb:(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.

(geht auch ohne Anwalt)
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Thanks given by: FreeNine
#6

Danke Markus.
Manchmal verliert man den Überblick über sein eigentliches Wissen bzw. Wie man weiter vorgehen könnte.
Mein neues Verfahren zieht sich nämlich auch schon wieder hin.
Ich war vor einem Jahr zur Reha und würde arbeitsfähig und berufsunfähig entlassen.
Was bedeutet eine halbe EMR zu beantragen. Auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sei ich aber unter Einschränkungen noch für 4_6 Stunden arbeitsfähig.

Beraten konnte mich kein Berater der DRV. Einen Beratungstermin zu erhalten zog sich auch bis Mai hin.
Das war der zeitnaheste, den ich bekam und dafür müsste ich auch noch über 30 km mich fahren lassen.
Letztendlich bekam ich keine hilfreiche Auskunft, was ich in den 4_6 Stunden laut DRV noch beruflich machen koenne und was es ggf. Für Möglichkeiten/Angebote der DRV gebe bzgl. Z.b. Umschulung evt. Das Jobcenter ist nämlich bei meinen Einschränkungen genau so ratlos.

Da der Beratungstermin mir bei der DRV Mitteldeutschland absolut nichts hilfreiches gebracht hat, habe ich mir die Unterlagen für den Rentenantrag mitgeben lassen . ( Zu den beruflichen Möglichkeiten können sie mir keine Auskunft geben, dass wäre die Aufgabe eines "Gutachters".)
Diese Unterlagen ausgefüllt und damit einen Antrag auf eine halbe EMR bei Berufsunfähigkeit gestellt. Um zu klären, was ich noch beruflich aus Sicht der DRV machen könnte, und welche Möglichkeiten sie mir bieten können, habe ich parallel den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt (der mir schon zur Reha gegeben wurde und den ich am Ende aber wieder ausgefüllt, von der dortigen drv-beraterin zurück bekam, weil sie mir auch schon nicht weiter helfen konnte oder wollte), mit der Bitte vorrangig eine Auskunft zu erhalten was beruflich noch möglich sei. Usw. Das war im Juni.

Und dann ging es los . Es fehlten antragsunterlagen, die ich nicht mitbekommen hatte. Das lag aber alles nicht an mir. Dann waren plötzlich die rehabefunde zu alt. Usw. Usw. Möchte ich jetzt nicht alles aufführen. Seit November habe ich nichts mehr von der DRV gehört, was die Anträge direkt betrifft.
D.h. die letzten 3 Monate ging es nur um den Antrag auf LTA. Zur Teilrente selbst nicht. Anfang Januar habe ich nochmal kurz geschrieben, dass ich nicht mehr bereit bin irgendwelche Befunde nachzureichen auf meine Kosten und doch nicht umsonst zu einer "beruflich orientierten Reha" der DRV war und nun endlich eine Entscheidung nach Aktenlage - sprich Reha-Abschluss Befund erwarte.

Wenn sich nichts tut wäre Untätigkeit wohl ganz gut. Eigentlich wollte ich mich in dem neuen Verfahren nicht mehr selbst aufreiben. Denn von 2011 - 17 lief schon ein Antragsverfahren bei der DRV und da keine Aussicht auf Erfolg, habe ich das Verfahren zurück genommen.

Bisher habe ich mir keine Hilfe gesucht, da ich dachte, dass es nach der Reha dann keine Probleme mehr gibt. Die Reha würde ja auch von den Gutachtern im ersten Verfahren mehrfach empfohlen ...

Doch jetzt lässt mich das Gefühl nicht mehr los, dass hier generell mit Zeit gespielt wird...

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Thanks given by:
#7

PS. Aber ich sehe gerade, dass erst eine Frist von 6 Monate verstrichen sein muss, um da gegen Untätigkeit vorzugehen ...
Das hatte ich überlesen und da meine Unterlagen ja erst im August vollständig waren, aufgrund der "hervorragend en " Beratung und selbst da noch nicht alles aus meiner Sicht abgeschlossen ist zum Rentenantrag selbst ist da ggf. Auch noch ein "Schlupfloch" offen, wenn ich es so bedenke... ?

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#8

Die Zeit läuft ab Antragsstellung. Falls der DRV Unterlagen zur Entscheidungsfindung fehlen sollten müssen diese von der DRV selbst organisiert werden (Amtsermittlungsgrundsatz).

https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsermittlungsgrundsatz schrieb:Der Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet [dazu], im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens alle zur Aufklärung des Sachverhalts dienlichen Ermittlungen anzustellen. Zwar braucht nicht jeder nur denkbaren Möglichkeit nachgegangen zu werden. Eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht besteht jedoch, soweit das Vorbringen der Beteiligten und der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Prüfung hierzu Anlass geben. Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist.[7]

Dass die bei der DRV einem vielleicht was ganz anderes erzählen, hat keine Relevanz. So zumindest mein Verständis. Ggfs. Anwalt fragen.
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Thanks given by: FreeNine
#9

Hallo Markus,
Ich hatte hier nachgelesen zur Untätigkeitsbeschwerde
Da steht die 6 Monate Frist beginnt:
Zitat:Zu laufen beginnt die Frist an dem Tag, an dem der Behörde alle nötigen Dokumente, Nachweise, Formulare u.ä. vorliegen.

Da mir die DRV aber nicht im Mai zum genannten Beratungstermin den Hauptrentenantrag (Formular R100) mitgegeben hatte und ich dann dachte, da es darin hauptsächlich um den Rentenverlauf/Zeiten geht und ich den schon 2011 direkt in der Rentenstelle ausfüllen lassen hatte, dass da wohl der alte Antrag in dem Fall noch gültig sei.
Jedenfalls wurde mir dann das Formular im August noch nachgereicht und ich sollte es selbst ausfüllen. Da der Antrag ziemlich kompliziert formuliert ist, habe ich mir eine Versichertenberaterin (siehe auch hier) gesucht, die ihn bei mir zu Hause ausgefüllt hat, mir aber keinen Ausdruck zur Kontrolle am Ende übergeben konnte. (Ich hatte im Vorfeld auch telefonisch nachgefragt und es ging eigentlich nur darum geänderte persönliche Daten (z. B. Konto) aktuell zu haben.) Deshalb musste der komplette R100 von vorn bis hinten neu ausgefüllt werden. Drei Tage später kam noch ein Schreiben und ich sollte bestätigen, dass alle Angaben korrekt seien. Dass habe ich dann natürlich nicht gemacht und der DRV geschrieben, sie sollen mir dann doch erst noch einen Kopie des Antrages zusenden. Da warte ich bis heute darauf. (Beim Antrag selbst, kam es noch zu ein paar Ungereimtkeiten mit der Beraterin, die ich jetzt hier auch nicht im Detail beschreiben möchte. Entweder habe ich immer Pech oder es war so gewollt um Zeit zu schinden ...)

Jedenfalls ist der R100 erst im September 2019 bei der DRV per E-Antrag eingegangen. Da er ja wohl als nötiges Dokument bzw. Formular zählen wird, könnte dann ab diesem Datum gerechnet werden.

Mein Bekannter hat jetzt den regulären Antrag auf Altersrente gestellt und der hat sofort eine Kopie des Antrages mitbekommen.

(14.01.2020, 13:05)Markus schrieb:  Dass die bei der DRV einem vielleicht was ganz anderes erzählen, hat keine Relevanz. So zumindest mein Verständis.
Das sieht man z. B. an dem Beispiel :

LG

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#10

(14.01.2020, 18:13)FreeNine schrieb:  Jedenfalls ist der R100 erst im September 2019 bei der DRV per E-Antrag eingegangen. Da er ja wohl als nötiges Dokument bzw. Formular zählen wird, könnte dann ab diesem Datum gerechnet werden.
Das bestimmt. Ich vermute, dass auch schon ein deutlich früher Zeitpunkt ausschlaggebend wäre. Müsste man aber anwaltlich klären lassen. Das lohnt aber z.B. nur, wenn du eigentlich aus der Vergangenheit an Rente nachbezahlt bekommen hättest, die DRV nun aber erst ab September 2019 zahlen will. Falls das nicht der Fall ist würde ich jetzt kein Faß aufmachen und eben die 2 Monate noch warten, dann kannst du ja ganz unbestritten Untätigkeitsklage einlegen.

Mich hat der Gutachter übrigens angepflaumt, warum ich denn meine Befunde nicht mitgebracht hätte - ich hätte doch extra ein neues Gutachten haben wollen. Darauf meinte ich, dass es nach meinem Kenntnisstand Sache der DRV ist, die notwendigen Unterlagen beizubringen (z.B. bei den im Antrag genannten Ärzten anzufordern) und ich verwies auf den Amtsermittlungsgrundsatz. Aber sicher bin ich mir da auch nicht zu 100 %. Das ist das Problem bei den jurisitischen Fragen für Laien. Weil die DRV wird es dann immer abstreiten und man selbst müsste dann immer aufwendig und teuer einen Anwalt befragen. Genauso mit dem Zeugen beim Gutachten, was mir verweigert wurde. Der Gutachter meinte, das sei bei einem psychiatrischen Gutachten nicht erlaubt. Kann ich mir aber nicht vorstellen, nur konnte ich es auch nicht 100 % widerlegen und musste die Sache dann über mich ergehen lassen. Fazit: Neben mannigfaltigen Somatisierungen mangelt es mir angeblich lediglich an Motivation. Was soll man dazu noch sagen?
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Thanks given by: FreeNine


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