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Förderung der Selbsthilfe lt. SGB V 20- 24
#1

Hallo,

http://www.aerztezeitung.de/politik_gese...ntion.html

nach den diskreminierenden TV Beiträgen in ARTE/SWR/Phönix/im Ersten/ wurde die Borreliose Selbsthilfe extrem angegriffen .
Herr Hünerfeld beschuldigte die Borreliose SHGs und die Internet-Foren den Patienten eine Borreliose aufzuschwatzen.
Wir alle wissen, das Gegenteil ist der Fall, denn, nein- wir haben es keinesfalls nötig den Rat-Suchenden und oft verzeifelten Menschen die Krankheit Borreliose anzudichten.

Nach o.g. Artikel verstößt das Filmwerk außerdem gegen ein Deutsches Gesetz. Darum stellt sich die Frage : Ist es öffentlich rechtlichen TV- Sendern erlaubt gegen Gesetze zu verstoßen?

Welchen politischen Stellenwert hat Prävention?
Wo steht es im Gesetz?

Die "Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe" sind in den Paragrafen 20 bis 24 b SGB V geregelt.

Wollte mir das einfach von der Seele schreiben, sollte nicht das
Wort zum Sonntag sein.

viele Grüße und einen schönen Sonntag
Ingeborg

Nur selten weiß eine Krankheit,wie sie sich nach dem Lehrbuch zu verhalten hat.( RKI,Epi.Bull. 2002 Nr. 5 )
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#2

hey ingeborg,

und das gerade jetzt, wo ich einen rentenantrag gestellt habeAngry meine borreliose-ärztin hat mich schon darauf hingewiesen, dass diese situation meinen antrag sehr gefährden kann. hoffentlich hilft mir meine fibromyalgie-diagnose und die ganzen psychischen diagnosen (z. t. geschummeltTongue)
ich glaube aber nicht.
was kann man nur tun? da kommen ja vor lauter kummer immer mehr diagnosen zu, die nicht anerkannt werden.

lg tusnelda
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