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Hallo an alle,
ich bin da durch einen kleinen Zufall auf eine kleine zusätzliche Prüf-Möglichkeit gestossen.
Man kann sich durch formlosen Antrag über die Krankenkasse einen Behandlungsverlauf bei der kassenärztlichen Vereinigung einholen.
Vielleicht interessant für Leute die wegen der Borreliose im Streit mit Ärzten oder Unfallversicherungen u.s.w. liegen.
Einmal abgerechnete Diagnosen lassen sich wohl schwer dementieren, da sich der Arzt dann eventuell selbst des Verdachtes des Abrechnungsbetruges schuldig machen würde.
LG Rosa
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Hallo Rosa 45
Danke für Deinen Hinweis.
In diesem Behandlungsverlauf wird dann für den betreffenden Patienten dargestellt, was für Diagnosen gestellt wurden?
Gruß
Andi2
Wenn einem das Wasser bis zum Halse steht, sollte man nicht auch noch den Kopf hängen lassen.
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Hallo Andi2,
hier wird der Behandlungsverlauf ausgewiesen, wie er bei der kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet und dargestellt wurde.
An diese detailierten Daten kommt auch die Krankenkasse nicht ohne Deine Einwilligung.
Also ist da wohl sehr viel aus den Daten zu holen. Ich hab´s beantragt - dauert aber so ca. 6 Monate.
LG rOsa
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Wen genau hast du da jetzt angeschrieben? So kriege ich meinen alten Doc vielleicht doch noch am Kragen...
Denn meine Akte ist leider "unauffindbar verschwunden" bei dem Doc. Da helfe ich doch gerne :D
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01.04.2013, 11:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.04.2013, 11:13 von
Rosa45.)
Hallo Marc,
Du stellst nen formlosen schriftlichen Antrag bei Deiner Krankenkasse auf Ausdruck des kompletten Behandlungsverlauf´s seit dem ...... (Datum) bis ....... (Datum) der kassenärztlichen Vereinigung. Mit der Bitte um die Bestätigung.
Die leiten das dann weiter und Du bekommst dann die Unterlagen von dort zugeschickt.
LG Rosa
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11.07.2013, 14:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.07.2013, 19:49 von
FreeNine.)
Hallo Rosa,
schön das es dir wieder besser geht
und du hier wieder das eine oder andere einstellen kannst.
Verstehe ich das richtig, ist der Behandlungsverlauf der KV demzufolge umfangreicher an Inhalt wie z. B. "die Mitglieds- und Vorerkrankungsbescheinigung" der Krankenkasse laut Andi2.
Ist diese Anforderung kostenpflichtig?
Hallo Andi2 ,
meinst du mit "Mitglieds- und Vorerkrankungsbescheinigung" der Krankenkasse die "Gesamtauskunft über Leistungen", welche man z.B. bei Rehaantrag ect. von der Krankenkasse einholen muss? Da stehen aber nur die Diagnosen bei Arbeitsunfähigkeit und Krankenhausaufenthalt. Der Rest fehlt?!
Oder ist das wieder was anderes?
Danke und LG
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