12.09.2012, 13:00
Krankenzusatzversicherung kann Patientenblatt anfordern
Eine private Krankenzusatzversicherung kann gegebenenfalls eine Kopie des ärztlichen Patientenblatts verlangen, um ihre Leistungspflicht zu klären. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München mit einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 6. September 2012 im Fall einer Zahn-Zusatzversicherung entschieden (Az.: 14 U 4805/11).
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/kra...ern-411700
Eine private Krankenzusatzversicherung kann gegebenenfalls eine Kopie des ärztlichen Patientenblatts verlangen, um ihre Leistungspflicht zu klären. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München mit einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 6. September 2012 im Fall einer Zahn-Zusatzversicherung entschieden (Az.: 14 U 4805/11).
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