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Einstufung "Chronisch krank"
#1

Hallo,
es würde mich mal interessieren, ob jemanden von euch es gelungen ist, anhand der Borreliose bei seiner Krankenkasse den Staus "Chronisch krank" zu erhalten und somit eine Befreiung von den Zuzahlungen etc. erhalten hat.

Stell dir vor, ich wäre NORMAL, wie langweilig wäre das denn?
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#2

Bei mir ist das so gewesen. Ich werde ja aufgrund der Borreliose immer wieder behandelt. Da meine Borreliose ja auch gerichtlich anerkannt wurde habe ich da nicht so sehr Probleme mit.
LG

Ich lasse mich von niemandem verbiegen.
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#3

anerkannt ist meine Borre nicht (zumindest nicht beim Rententräger) aber die Befreiung von der KK habe ich bekommen nach Vorlage der Bestätigung (chronisch Krank) von meinem Doc.

Nimm dir Zeit, solang dir welche bleibt.....
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#4

Was die Anerkennung der chronischen Borreliose betrifft, so gibt es hier ja offiziell noch keine Richtlinien.
Trotzdem gibt es einige wenige Kankenkassen( z.B. die Techniker und die DAK ), die sich sehr aufgeschlossen zeigen und auch schon Langzeitbehandlungen übernommen haben.
Ich glaube, es hängt ein wenig davon ab, wie umfangreich die Kenntnisse sind, die die jeweiligen Mitarbeiter der KK haben.
Hier wird durchaus auch mal positiv für einen Borrekranken entschieden. Aber meistens muß man selber dahinterher sein und die Sache in Angriff nehmen.
Wir bekommen bestimmte Medikamente auf Privatrezept, die dann von der GKK erstattet werden.
Ansonsten gilt:
Chronisch krank ist, wer von seinem Arzt die Bescheinigung für die Krankenkasse erhält:
benötigt eine Dauerbehandliung, da sonst mit einer erheblichen Verschlechterung des Zustandes zu rechnen ist.
Das kann natürlich auch mal nur für ein Jahr gelten.
Wer aber immer wieder oder durchgängig auf eine Therapie oder Betreuung vom Arzt angewiesen ist, fällt unter "chronisch" krank.
Alles Weitere haben Morbus Bahlsen bzw. Clara ja beschrieben, bzw. die entsprechenden Links angegeben.

LG

Amrei

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aber aufgehört haben zu leben. ( Mark Twain )
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#5

(23.09.2012, 16:35)Amrei schrieb:  Wir bekommen bestimmte Medikamente auf Privatrezept, die dann von der GKK erstattet werden.

Hallo Amrei,
Habe auch selbst schon 2-3x versucht Medikamente auf Privatrezept mir von der GKK zu erstatten lassen. Wurde aber immer abgelehnt. Meine Kasse ist da Spitzenreiter! Habe es aus Kosten-Aufwand-Gründen meist aufgegeben. Im jetzigen Fall werde ich aber in Widerspruch gehen. Kannst Du mir ggf. eine Tipp geben, zwecks Begründung. Info dazu gern per PN.
Danke FreeNine

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#6

Ja bei mir,

die erste Chronikerbescheinigung hatte mir der Orthopäde ausgestellt und danach gings reibungslos. Allerdings habe ich bedingt durch die lange Erkrankungszeit (Krankschreibung seit Mitte 2010) auch kaum noch Einkommen.

LG Rosa
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#7

Hallo!

(22.09.2012, 07:40)gummibärchen schrieb:  es würde mich mal interessieren, ob jemanden von euch es gelungen ist, anhand der Borreliose bei seiner Krankenkasse den Staus "Chronisch krank" zu erhalten und somit eine Befreiung von den Zuzahlungen etc. erhalten hat.

Eine komplette Zuzahlungsbefreiung gibt es nicht, sie verringert sich lediglich von 2 % des Jahres-Brutto-Einkommens auf 1%.

http://www.g-ba.de/downloads/34-215-47/2...ba-PM3.pdf

Die sogenannte Chronikerregelung, die der erst seit dem 1. Januar 2004 kraft
Gesetzes eingesetzte und am 13.Januar 2004 konstituierte Gemeinsame
Bundesausschuss aufgrund der politischen Vorgaben jetzt unter erheblichem
Zeitdruck neu beschlossen hat, sieht vor, dass als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal wenigstens ein Jahr lang) und außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten
Kapitel SGB XI vor.
- Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 nach den
Maßstäben § 30 BVG oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von
mindestens 60 % nach § 56 Abs. 2 SGB VII vor.
- Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder
psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 (wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal wenigstens ein Jahr lang) verursachten Gesundheitsstörung zu erwarten ist.


Da steht nicht dabei, dass bestimmte Krankheiten ausgeschlossen sind.

Liebe Grüße

Annette
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#8

(11.02.2013, 14:47)Amethyst schrieb:  - Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder
psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 (wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal wenigstens ein Jahr lang) verursachten Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

Dieser Fall ist z.B. schon gegeben, wenn jemand z.B. täglich z.b. Blutdruckmedikamente oder z.b. Schilddrüsenmedikamente nimmt. Dadurch ist man in einer Kont. med. Versorgung und durch die Rezepte auch pro Quartal in Behandlung. Natürlich muß man dann erst mal mit den ganzen Zuzahlungen auf das 1% vom Einkommen kommen. Da zählen auch Zuzahlungen zu Krankenhauszuzahlungen, bei Behandlungen (z.B. Pysiotherapie), bestimmte Fahrtkosten ect. mit dazu.

Den Antrag für diese Chronikerregelung (Zuzahlungsbefreiung) erhält man bei der Krankenkasse. Einen Teil muß der Arzt ausfüllen - zu den chron. Erkrankungen.
Alles zusammen mit den Quittungen über geleistete Zuzahlungen reicht man bei der Krankenkasse ein.
Überzahlungen bekommt man dann am Jahresende zurückbezahlt.
Oder hat man schon nach ein paar wenigen Monaten das Ziel erreicht, kann man da schon seinen Antrag einreichen und bekommt für den Rest des Jahres einen Befreiungsausweis.
Rentner, die immer das gleiche Einkommen haben, zahlen z.B. schon im Januar ihre Summe bis zur Belastungsgrenze ein und bekommen dann für das ganze Jahr den Befreiungsausweis.

@Amrei
Hallo, hattest du meine Frage von gestern--> siehe weiter oben gelesen?
(Medikamente-Privat -Rückerstattung GKK?)

LG FreeNine

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#9

Zitat:Patienten müssen bei immer mehr Medikamenten zuzahlen

2011 gab es 7116 verschreibungspflichtige Medikamente, für die Patienten nicht draufzahlen mussten. Laut Bericht sind es nun noch 3646.

http://www.finanzen.de/news/18021/kranke...e-zuzahlen

Was man dagegen tun kann steht in einigen anderen Beiträgen hier.
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