Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind. Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.


Borreliose Sozialger. Schweiz
#1

Ein Auszug aus einem sehr interessanten Entscheid Sozialversicherungshof Urteil vom 07. Juli 2010

http://www.fr.ch/tc/files/pdf33/605_2008..._07_10.pdf

chronischen axonalen Polyneuropathie, d.h. die isolierte axonale Polyneuropathie, im
Liquor gerade normale Werte für Zellzahl, Eiweiss,Glucose. Eine intrathekale
Antikörperproduktion ist nicht nachweisbar.
"Ein reiner Befall des peripheren Nervensystems geht ohne intrathekale Antikörperbildung einher"
(Empfehlungen S. 2380). Bei der vorliegenden klinischen Manifestation einer chronischen symmetrischen
beinbetonten axonalen Polyneuropathie und positiver Borrelienserologie im Blut vermag
die Argumentation der Neurologen und von Dr. E., dass insbesondere aufgrund eines
fehlenden pathologischen Liquorbefundes eine Neuroborreliose im Sinne eines
ausschliesslichen Befalls des peripheren Nervensystems ausgeschlossen sei, somit nicht
zu überzeugen. Die gegen diese Argumentation vorgebrachten Einwände von Dr. B. und
Zitieren
Thanks given by: Regi , FreeNine
#2

Ich hab jetzt auch die zitierten Empfehlungen der schweizer Gesellschaft für Infektologie gefunden:

http://www.saez.ch/docs/saez/archiv/de/2...42-715.PDF

Seite 6 (entspricht S.2380) ein reiner Befall des peripheren Nervensystems geht ohne intrathekale Antikörperbildung einher.

Es ist eine Frechheit, das viele Neurologen das einfach ignorieren oder einfach nicht wollen - warum auch immer.

Deutsche Leitlinie AWMF "Neuroborreliose" zur Polyneuropathie:

Patienten mit Polyneuropathie/Polyneuritis und positiver Borrelienserologie im Blut kann nicht ohne Weiteres von
einem kausalen Zusammenhang zwischen neurologischer Symptomatik und einer Borrelieninfektion ausgegangen
werden (Mygland et al. 2006), da Borrelien-spezifische Antikörper je nach Endemiegebiet und Altersgruppe bei 5–25 %
der gesunden Personen gefunden werden (Kaiser et al. 1997). In diesen Fällen hängt die Wahrscheinlichkeit eines
kausalen Zusammenhangs davon ab, ob weitere klinische Symptome einer Lyme-Borreliose bestehen oder ob
andere häufige Ursachen von Polyneuritiden abgegrenzt wurden und typische Liquorveränderungen vorliegen

Ist schon komisch, das in der Schweiz bei Polyneuropathien gemäß der Empfehlungen (Institut ähnlich RKI) ganz klar definiert wird, was wissenschaftlich gesichert ist und in Deutschland wird wieder larifari solch wischiwaschi Zeug geschrieben - damit auch ja keiner auf die Idee kommt, eine Lähmung im peripheren Nervensystem könnte eventuell mit einer Borreliose zusammen hängen.
Zitieren
Thanks given by: Regi
#3

Dem Betroffenen wird das nichts nützen, dass das Gericht die Sache an die SUVA zur Abklärung durch einen Infektiologen zurückgewiesen hat. Unsere Infektiologen sind brutale Hardliner. Laut der Aussage eines renommierten CH-Infektiologen eines Universitätsspitals bekomme sogar er Probleme mit den Versicherungen, wenn der die Diagnose eines Post Lyme-Syndroms stelle. Das habe ich aus erster Hand. Ich habe das selber gehört.

Das Problem sind nicht die Neurologen allein. Das Problem sind alle Hardliner, die sich krampfhaft an den Leidlinien festhalten. Das Problem ist, dass die Betroffenen ihre Krankheit beweisen müssen und das ist nunmal aufgrund der lausigen Diagnostik nicht möglich. Weder aktive Infektion noch Gesundheitsschaden durch Borreliose kann durch entsprechende Tests bewiesen werden. Ausnahme: Positiver Direktnachweis für den Beweis einer aktiven Infektion, sofern nicht kurz vorher eine AB-Therapie gemacht wurde. Dies ist wiederum sehr schwierig, weil sich Borrelien im menschlichen Organismus nur sehr schwer fassen lassen.

Wenn sich die Ärzte den Versicherungen mehr verpflichtet fühlen als den Patienten und in der Folge die Diagnose eines Post Lyme-Syndroms (oder chronischer Borreliose oder was auch immer unseren Zustand ausmacht) nicht stellen, bleiben wir eine magere Statistik. Seltene Krankheit = kaum Forschung - weder an Diagnostika noch an Therapien.

Für Gerichte muss die Diagnose überwiegend wahrscheinlich sein. "Möglich" reicht nicht aus. Eine Borreliose, resp. einen daraus resultierenden chronischen Gesundheitsschaden ist sehr schwierig bis gar nicht zu beweisen. Es kann schlussendlich immer etwas anderes sein. Die entsprechenden Diagnostika fehlen. Das gesamte Borreliose-Elend hat seine Ursache in der lausigen Diagnostik. Alles hängt daran: die Diagnose an sich, Ergebnisse klinischer Therapie-Studien, Therapiekontrolle, Epidemiologie. Das Einzige worin man sich einig ist, ist dass die Wanderröte die Borrelieninfektion beweist - sofern sie dann auch typisch und gross mit Ring ausfällt. Leider persistiert die Wanderröte als Beweis nicht.

LG, Regi

Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.

Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)

Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz
Zitieren
Thanks given by: leonie tomate , Rosa45 , urmel57 , Filenada
#4

Hallo Regi,

ist eine Sache des Herangehens bereits nach der Schadenmeldung.

Wir streiten ja gerade auch mit einer Unfallversicherung (bei der der Eintritt der Invalidität bei Infektionen - ca. 15 bis 20 versicherte Infektionen - als Unfallereignis definiert ist), gerichtlich unbestritten gilt:

- das eine Borreliose vorlag mit floriden Infekt des Kniegelenkes
- das die formellen vertraglichen Bedingungen eingehalten wurden

Med. gesicherte Diagnose, Lymearthritis selbst durch eine Uniklinik schriftlich bestätigt (auf seiten der beklagten Vers. noch als Beweis vorgelegt Biggrin) und Polyneuropathie - dazu gibt es Gutachten bei der RV die das nochmals gutachterlich bestätigen (noch als As im Ärmel).
Das sind wirklich als gesichert geltende Haupt-Diagnosen, kein Verdacht auf und solch ein Bla Bla, dazu eine umfangreiche DD mit Ausschluss aller infrage kommender Infektionen und sonstiger möglicher Erkrankungen.

Schauen wir mal, wohin und wie weit das geht.

LG Rosa
Zitieren
Thanks given by: leonie tomate , urmel57
#5

Ich hatte kürzlich einen Fall in der Beratung, die 2 Monate nach einem Zeckenstich eine Arthritis am Fussgelenk hatte. Rheuma wurde ausgeschlossen. B.-Sero positiv ELISA und WesternBlot. Behandlung analog Frühstadium, trotz weiterbestehenden Beschwerden. Danach Cortison. Hat natürlich nicht geholfen.

Es wurde ein Gutachten erstellt und dort die Diagnose einer seronegativen Polyarthritis gestellt. Die Patientin ist vor Sozialgericht abgeblitzt. Die Unfallversicherung muss nicht zahlen. Die B. wurde zwar von den Ärzten teilweise als mögliche Ursache anerkannt aber nicht als überwiegend wahrscheinlich. Leider habe ich die Urteilsbegründung trotz entsprechender Ankündigung bis heute nicht bekommen.

Bei der PNP kann jederzeit die Diagnose einer idiopathischen PNP gestellt werden. Ich habe keine Möglichkeit zu beweisen, dass die PNP mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von der B. kommt.

LG, Regi

Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.

Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)

Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz
Zitieren
Thanks given by: Rosa45
#6

Hallo Regi,

auch das habe ich schriftlich (zwei Befunde in zwei Jahren) durch einen Immunologen, das die Immunschwäche und die entsprechende Reaktion des Immunsystems (Autoimmune Prozesse) auf die Borreliose - in Verbindung mit einer HHV6-Infektion - zurück geführt werden kann. Da auch die HHV6 versichert ist, besteht da auch kein Ausweg.
Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit und das reicht aus.

Wenn man sich auf ein Verfahren wirklich einläßt, dann muss das hieb und stichfest sein, gerade bei Infektionen - das ist klar.

LG Rosa
Zitieren
Thanks given by: Regi


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste