Bei Gutachten bezügliche Erwerbsminderung, geht es doch „niemals“ um die Frage ob eine Borreliose oder etwas anderes vorliegt!
Die meisten Patienten machen in diesem Verfahren leider den großen Fehler ihre Borreliose beweisen zu wollen. Die jeder Neurologe auf einfachste Weise zu über 99% abwimmeln kann. (Siehe unten)
Bei Rentenverfahren geht es nicht um die jeweilige Diagnose, sondern ausschließlich um den schlüssigen Nachweis, dass man aufgrund der vorhandenen „Beschwerden“ nicht mehr arbeitsfähig ist!
Der Nachweis und die Diagnose, ob diese Beschwerden von einer möglichen Borreliose, von der Psyche oder sonst etwas verursacht werden, ist doch völlig egal und nicht Aufgabe des Patienten. Darüber sollen sich doch die Ärzte untereinander streiten! Als Patient wegen Rentenansprüchen sollte man sich möglichst aus diesem Gelehrtenstreit heraushalten. Wenn der Gutachter die Diagnose eine Borreliose anzweifelt, soll er sich doch gefälligst selbst mit dem Arzt streiten, der diese Diagnose gestellt hat und nicht von dem Patienten einen Beweis fordern!
Tipps zum Umgang mit Gutachtern bei Rentenverfahren gibt es z.B. hier:
http://www.rentenburo.de/downloads/merkb...inschr.pdf
Es ist noch kein einziger Fall bekannt, bei denen jemand eine EU-Rente wegen Borreliose erhalten hat. Dagegen sehr viele, denen allein wegen der Diagnose „Borreliose“ die Rente verweigert wurde.
Wie einfach eine Rente wegen einer „Borreliose“ abgewimmelt werden kann, zeigt dieses Beispiel:
Die „frühen Neuroborreliose“ als Manifestation der vielgestaltigen „Multisystemerkrankung“ der Borreliose, wurde laut der einzig vorhandenen Studie nur bei 3 % als klinische Symptomatik der „Lyme-Borreliose“ festgestellt. Die "sehr seltene" chronische Neuroborreliose wurde bisher weder in dieser Studie, noch in anderen Studien nachgewiesen.
Z.B. hier:
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Epid...liose.html
Wenn es um die „Lyme-Borreliose“ geht, ist also im 97% der Fälle ein Neurologe der völlig falsche Ansprechpartner (Gutachter)!
Bei einer Infektionskrankheit, die wie die „Lyme-Borreliose“ eine Multisystemerkrankung verursachen kann, wäre eigentlich ein Infektologe, oder bestenfalls ein Internist, der außer ausschließlich dem Nervensystem sämtliche Organe betrachtet zuständig!
Leider lassen sich fast alle Patienten von den Leistungsträgern und Neurologen ins Bockshorn jagen.
Die bei einem negativen Liquorergebnis,
(obwohl sehr heftig umstritten), eine „Neuroborreliose“ absolut ausschließen und somit gleichzeitig die 97% der weiteren Borreliose-Manifestation. Die überhaupt nichts mit dem neurologischen Fachgebiet zu tun haben!
Wenn es zutrifft, dass laut RKI nur 42 der 799 gemeldeten frühen Neuroborreliose Erkrankungsfälle im Liquor nachweisbar waren, entspricht das gerade einmal 5% bei den reinen „Neuroborreliosefällen“.
Nach Adam Riese sind bei insgesamt nur 3% Neuroborreliosen, die nur zu 5% im Liquor nachweisbar waren, somit nur 0,15% der gesamten Borreliosefälle im Liquor nachweisbar!
Also lassen sich 99,85% aller Borreliosefälle überhaupt nicht im Liquor nachweisen und von den Neurologen in jedem Gutachten sehr einfach abschmettern!
Hat dieses Argument schon einmal jemand aus dieser Perspektive betrachtet oder in einem sozialrechtlichen Verfahren angebracht?
Es zieht sich doch wie ein roter Faden durch alle sozialrechtlichen Verfahren.
Die Patienten melden Ansprüche wegen einer chronischen „Lyme-Borreliose“ an.
Die Leistungsträger beauftragen meist Neurologen als Gutachter, die in ihrem Gutachten aufgrund eines negativen Liquors bei 99,85% der Patienten eine „Neuroborreliose“ ausschließen. Jedoch ohne Hinweis, dass die „Neuroborreliose“ mit ca. 3% nur eine seltenen Manifestation der gesamten „Lyme-Borreliose“ ist.
Selbst, falls sich entgegen den RKI Aussagen eine „Neuroborreliose“ zu 100% im Liquor nachweisen ließe, können damit immer noch einfach 97% der Borrelioseansprüche abschmettern werden.
Anstatt gegen diese entscheidenden, trivialen Unterschiede der Begriffsdefinitionen Einspruch zu erheben,
(„Lyme-Borreliose“ beinhaltet 100% aller möglichen Erkrankungen in „allen“ Organen, „Neuroborreliose“ nur die 3% in denen ausschließlich das zentralen Nervensystem befallen ist!), streiten und verzetteln sich Patienten, Leistungsträger, Gutachter und Gerichte allein nur über Nebensächlichkeiten, wie sicher sich eine „Neuroborreliose“ im Liquor nachweisen lässt.
Die Tatsache, dass diese Diskussion für 97% der „Lyme-Borreliose“ Erkrankungen überhaupt nicht relevant ist, kommt praktisch fast nie zur Sprache.
Selbst erfahrene Selbsthilfeaktive und Patentenorganisationen lassen sich von diesen Begriffverwirrungen täuschen und vergleichen z.B. in Veröffentlichungen, Manifesten usw. die wissenschaftliche Aussagekraft der DGB Leitlinie zur „Lyme-Borreliose“ 1:1 mit der DNG Leitlinie zur reinen „Neuroborreliose“?
Ohne einen einzigen Hinweis, dass die DGB Leitlinie für 100% der Borreliosepatienten gilt und die DNG Leitlinie nur für die 3% mit einer „Neuroborreliose“.
Die somit für 97% der Patienten gar nicht anwendbar ist, aber meist nur zur Abwehr von Ansprüchen verwendet wird.