14.01.2014, 16:21
Hallo!
Der Termin ist vorbei, wie ich den Gutachter einschätzen soll, weiß ich nicht wirklich. Viel geredet hat er nicht, er hat ein paar orthopädische und neurologische Untersuchungen gemacht, sich die Röntgen und MRT-Befunde angesehen, die mitgebrachten Berichte gesichtet und die behalten, die noch nicht in der Akte waren, alles in allem hat es keine halbe Stunde gedauert.
Danke! Ich hatte gestern noch mal selbst recherchiert, weil ich das gestern Nachmittag im Copyshop ausdrucken musste. Unser Drucker hat am Sonntag wegen Tintenmangel seinen Dienst eingestellt und keine Ersatzpatronen vorrätig, was sonst nie vorkommt. Murphy lässt grüßen...
Ich habe jetzt zur Stellungnahme außer dem oben verlinktem Artikel zur Differentialdiagnostik noch diese beiden genommen:
http://www.praxis-berghoff.de/dokumente/...er_LNB.pdf
http://www.praxis-berghoff.de/dokumente/...eliose.pdf
und in der Stellungnahme u.a. geschrieben:
Da das ... amt eine chronischen Borrelioseerkrankung und die dadurch verursachten und größtenteils auch bei mir bestehenden vielfältigen Beschwerden verharmlost, erlaube ich mir, einige wissenschaftliche Fachartikel eines spezialisierten Arztes beizufügen und bitte dies gemäß SGB X § 20 Absatz 2 und 3 mit einzubeziehen.
Ich habe noch die Vita von Dr. Berghoff dazugetan, er ist ja in mehreren Bereichen als Gutachter zugelassen, also anerkannt und das gleiche Gericht hat ihn ja auch in meinem Verfahren gegen die Berufsgenossenschaft mit der Erstellung eines Privatgutachtens nach SGG § 109 zugelassen und beauftragt. Da muss ich aber noch mindestens ein Jahr auf einen Begutachtungs-Termin warten, fast ein halbes Wartezeit liegt schon hinter mir.
Ich finde die Stellungnahme für die Kürze der Zeit, die ich zum Schreiben hatte, eigentlich ganz gut, ich möchte sie hier aber jetzt nicht komplett einstellen, solange das Verfahren noch läuft, man weiß ja nie.
Wenn meine Arzthaftungsverhandlung nächste Woche zu meinen Gunsten ausgeht, dann KANN das Versorgungsamt die Borreliose/Neuroborreliose nicht mehr ignorieren (und die BG auch nicht), aber das wird sich dann zeigen.
Liebe Grüße
Annette
Der Termin ist vorbei, wie ich den Gutachter einschätzen soll, weiß ich nicht wirklich. Viel geredet hat er nicht, er hat ein paar orthopädische und neurologische Untersuchungen gemacht, sich die Röntgen und MRT-Befunde angesehen, die mitgebrachten Berichte gesichtet und die behalten, die noch nicht in der Akte waren, alles in allem hat es keine halbe Stunde gedauert.
(14.01.2014, 12:09)fischera schrieb: Sorry,
http://www.praxis-berghoff.de/dokumente/...rsicht.pdf
https://www.google.de/#q=dr+beghoff+gutachten+you+tube
Danke! Ich hatte gestern noch mal selbst recherchiert, weil ich das gestern Nachmittag im Copyshop ausdrucken musste. Unser Drucker hat am Sonntag wegen Tintenmangel seinen Dienst eingestellt und keine Ersatzpatronen vorrätig, was sonst nie vorkommt. Murphy lässt grüßen...
Ich habe jetzt zur Stellungnahme außer dem oben verlinktem Artikel zur Differentialdiagnostik noch diese beiden genommen:
http://www.praxis-berghoff.de/dokumente/...er_LNB.pdf
http://www.praxis-berghoff.de/dokumente/...eliose.pdf
und in der Stellungnahme u.a. geschrieben:
Da das ... amt eine chronischen Borrelioseerkrankung und die dadurch verursachten und größtenteils auch bei mir bestehenden vielfältigen Beschwerden verharmlost, erlaube ich mir, einige wissenschaftliche Fachartikel eines spezialisierten Arztes beizufügen und bitte dies gemäß SGB X § 20 Absatz 2 und 3 mit einzubeziehen.
Ich habe noch die Vita von Dr. Berghoff dazugetan, er ist ja in mehreren Bereichen als Gutachter zugelassen, also anerkannt und das gleiche Gericht hat ihn ja auch in meinem Verfahren gegen die Berufsgenossenschaft mit der Erstellung eines Privatgutachtens nach SGG § 109 zugelassen und beauftragt. Da muss ich aber noch mindestens ein Jahr auf einen Begutachtungs-Termin warten, fast ein halbes Wartezeit liegt schon hinter mir.
Ich finde die Stellungnahme für die Kürze der Zeit, die ich zum Schreiben hatte, eigentlich ganz gut, ich möchte sie hier aber jetzt nicht komplett einstellen, solange das Verfahren noch läuft, man weiß ja nie.
Wenn meine Arzthaftungsverhandlung nächste Woche zu meinen Gunsten ausgeht, dann KANN das Versorgungsamt die Borreliose/Neuroborreliose nicht mehr ignorieren (und die BG auch nicht), aber das wird sich dann zeigen.
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
Mitglied bei www.onlyme-aktion.org