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Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis
#27

Hallo!

So langsam kriege ich die Krise und habe eigentlich keine Lust mehr, immer wieder erklären zu müssen, warum ich eine Höherstufung meines Schwerbehindertenausweises und das G beantragt habe. Angry

Ich hatte über den VDK Berufung einlegen lassen und habe am Sonnabend ein Schreiben von der VDK-Landesrechtsabteilung bekommen.

...in Ihrem Rechtsstreit gegen das Land.... hatten wir in unserem Schreiben vom... bereits angemerkt, dass die Symptome der Borreliose aus unserer Sicht bereits unter der als seelisches Leiden bezeichneten Behinderung erfasst werden. Wir haben jetzt zur Durchschrift beigefügte Anfrage des Gerichts erhalten, die genau in diese Richtung zielt. Es reicht somit nicht aus, das Krankheitsbild der Borreliose zu erläutern (Anmerkung von mir: Ich habe nicht erläutert welche Symptome Borreliose haben KANN, sondern konkret, welche Beschwerden ich aufgrund der Krankheit habe, was auch aus den insgesamt 4 Berichten meines früheren Spezies größtenteils auch hervorgeht)

Im Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht ist konkret darzulegen, welche Funktionsstörungen bestehen, die zusätzlich zu berücksichtigen uns nach der Versorgungsmedizinverordnung zu bewerten sind.

Das gleiche gilt für die Zuerkennung des Merkzeichens G. Insoweit ist nachzuweisen, dass eine sich auf die Gehfähigkeit auswirkende Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen und/oder Lendenwirbelsäule besteht, die einem Einzel-GdB von 50 (in (Ausnahmefällen 40) bedingt. Wir dürfen insoweit auf den in Kopie beigefügten Auszug der Verordnung hinweisen.

Aufgrund der eindeutigen Hinweisverfügung des Gerichts, dass offenbar mit dem Vorbringen keinen Ansatz für ein erfolgreiches Verfahren sieht, erbitten wir Ihre Stellungnahme zu konkreten Funktionsstörungen, die bisher nicht berücksichtigt wurden.


Ich weiß einfach nicht mehr, wie ich noch argumentieren soll, ich habe mich schon mehrfach zu geäußert, aber das Amt und das Gericht ignorieren das einfach. Angry Meine Stellungnahme, in der ich u.a. auch angeführt hatte, dass MS nicht grundlos eine häufige Verdachts- oder Fehldiagnose ist, hat der Gutachter mir ja nach der Verhandlung zurückgegeben, die wurde also nicht zur Akte genommen. Dem VDK liegt sie vor.

Fakt ist, dass die Ersteinstufung mit GdB 50 2008 wegen "seelischem Leiden" erfolgte, rückwirkend ab 1.1.2002, Borreliose habe ich aber erst seit Sommer 2006.

Bzgl. der Borreliose hieß es im ersten Bescheid, diese bedinge keinen Einzel-GdB. Ich habe damals Widerspruch eingelegt und u.a. darauf verwiesen, dass bei Krankheiten, die nicht in der Tabelle enthalten sind, analog vergleichbaren Krankheiten zu beurteilen ist.

Im nächsten Schreiben hieße es dann plözlich, in den Befundberichten sei keine Borreliose dokumentiert, was definitiv nicht stimmt. In der gutachterlichen Stellungnahme eines Versorgungsamtsgutachters nach Aktenlage, die dem Ablehnungsbescheid des Widerspruchs beilag, stand, die Anerkenntnis er Borreliose werde ab 2006 empfehlen, aber nicht ab 1997 (das hat ich gar nicht beantragt, keine Ahnung, wie die darauf kommne) der GdB wurde aber trotzdem so belassen. Insgesamt hatten damals 9 verschiedene Leute vom Amt damit zu tun und einer wusste nicht, was der andere tut. Ich habe damals nach dem dem Widerspruch aufgegeben, war zum Zeitpunkt des Erhalt gerade mal wieder wegen einer schweren Depression in der Psychiatrie.

In schmerztherapeutische Behandlung und in Behandlung beim Borreliosespezialisten habe ich mich erst ab 2010 begeben, in orthopädische ab Anfang 2012, weil es immer schlimmer wurde, auch damit habe ich schon argumentiert, wird auch ignoriert.

Eigentlich habe ich die Schn... gestrichen voll von soviel Inkompetenz und Ignoranz, es ist, als würde man gegen Mauern rennen... [Bild: a045.gif] Aber wenn ich jetzt da auch aufgebe, habe nicht nur ich verloren, sondern es ist vorprogrammiert, dass in der Zukunft weitere Betroffene mit chronischer Borreliose auch verlieren werden.

Wegen des G berufen die sich auf Beeinträchtigungen der Wirbelsäule und unteren Gliedmaßen, aber das G kann man laut der Versorgungsmedizinischen Grundsätze auch bei inneren Leiden bekommen und Borreliose ist nun mal ein inneres Leiden und kein seelisches. Ich verstehe nicht, warum der VDK das auch nicht für relevant hält. Mein Sohn hat auch das G, obwohl er körperlich kerngesund ist, er bekam es wegen seines Autismus.

Hätte ich die Fehldiagnose MS, wie eine Bekannte von mir, hätte ich wie sie wohl allein dafür sofort GdB 60 und das G bekommen... Ich habe sogar in einem Bericht eines Neurologen „G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose (Verdacht auf)" stehen und das hat der da bestimmt nicht ohne Grund reingeschrieben.

Auf einen höheren GdB kann ich verzichten, mir geht es vor allem um das G und ich bin schon der Ansicht, dass ich aufgrund meiner Einschränkungen die Voraussetzungen dafür erfülle. Das Problem mit der rechten Hüfte, weswegen ich vom Orthopäden alle 3 Monate eine Spritze mit Hyaluronsäure ins Gelenk kriege, wird auch wegignoriert. Das mache ich scheinbar auch nur zum Spaß und zahle dafür viel Geld Angry (es hilft übrigens).

Was kann ich noch machen, wie kann ich noch argumentieren? Neulich hab ich mal irgendwo was von einem Anwalt (ein Herr Metz?) gelesen, warum Borreliosepatienten so selten zu ihrem Recht kommen, das würde ich dem VDK gerne mitschicken. Ich muss sagen, dass der VDK hier vor Ort das Problem verstanden hat, die haben mir ja zur Berufung geraten, aber bei der Berufung ist nun mal die Landesrechtsabteilung zuständig.

Aktuell habe ich einen heftigen Schub, mit starken Nervenschmerzen, Sehstörungen u.v.m. Diese Neuralgien sind so ätzend, in Brennnesseln legen ist als Beschreibung deutlich zu harmlos. Mir kann keiner erzählen, dass das psychosomatisch ist.... Ich fürchte damit muss ich zum Neurologen, aber wie finde ich einen guten? Die beste Praxis hier nimmt schon ewig keine neuen Patienten mehr an.

Ich muss jetzt doch mal meine Scheu vor einem Arztbesuch (gebranntes Kind scheut das Feuer), überwinden und etwas unternehmen. Mein bisheriger Schmerztherapeut sieht mich nicht wieder (laut ihm suche ich ja nur immer neue exotische somatische Erklärungen für meine doch ausschließlich psychosomatischen Beschwerden AngryAngryAngry) ich habe im Juli einen Termin in der Schmerzambulanz der MHH.

Morgen werde ich zu meiner Hausärztin gehen und wenn die nichts macht oder mir nur Globuli gibt (bin seit Anfang 2012 bei ihr, aber auch nicht so wirklich glücklich damit), dann muss ich halt weitersuchen, bis ich jemanden finde, der der nicht sofort die Psychoschublade aufmacht.

Ob ich den Link von hier
http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...9#pid50279

dem VDK mal per Mail schicke?

Dass ich im BG-Verfahren da zum Gutachten hinsoll, weiß der VDK bereits aber ein Gutachtertermin ist noch in weiter Ferne. Angekündigt waren 1-1 1/2 Jahre Wartezeit, 8 Monate davon sind um.

Liebe Grüße

Annette

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
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Thanks given by: Nala , Amelie 46


Nachrichten in diesem Thema
Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Amethyst - 18.12.2013, 15:28
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Rosa45 - 18.12.2013, 16:30
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Regi - 18.12.2013, 21:24
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RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von amaz0ne - 21.12.2013, 16:11
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RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von FreeNine - 01.01.2014, 20:47
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Rosa45 - 03.01.2014, 10:04
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von amaz0ne - 03.01.2014, 16:47
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Amethyst - 03.01.2014, 17:40
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Amethyst - 12.01.2014, 17:09
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Ehemaliges Mitglied - 14.01.2014, 12:09
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Amethyst - 14.01.2014, 16:21
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Amethyst - 26.01.2014, 22:01
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Rosa45 - 30.01.2014, 08:27
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RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von runge - 03.03.2014, 08:07
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von landei - 08.03.2014, 13:57
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Amethyst - 26.05.2014, 20:53
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Ingeborg - 27.05.2014, 10:58
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RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von TomTom - 27.05.2014, 19:34
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RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Ehemaliges Mitglied - 15.08.2014, 12:37
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RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Amethyst - 20.02.2015, 22:00
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von anfang - 20.02.2015, 22:43
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RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von AuchDa - 22.02.2015, 09:42
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Amethyst - 22.02.2015, 10:24
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RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Luddi - 24.02.2015, 21:47

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