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Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis
#71

Hallo!

Ich bin mal wieder verärgert Angry, habe Post vom VDK im Schwerbehindertenverfahren bekommen. Eigentlich war es zu erwarten, dass ich keine Chance habe, aber diese geballte Ignoranz macht mich einfach sprachlos und wütend... Ich weiß vom Verstand her, dass ich das nicht persönlich nehmen darf, aber ich gebe zu, das fällt mir gefühlsmäßig immer noch schwer.

Es sei alles korrekt beurteilt, so wie es ist... Der orthopädische Gutachter hat es ja ganz richtig erkannt, dass meine orthopädischen Erkrankungen nicht das Problem sind. Mein Reden, trotzdem wurden im Verfahren 2 Orthopäden als Gutachter beauftragt.

Das orthopädische Gutachten ist wirklich korrekt. Aber es war ja ein Doppelgutachten, der 2. Gutachter war ein Neurologe/Psychiater. Die Polyneuropathie wird gar nicht erst erwähnt, obwohl ich die Befundberichte vom neuen Schmerztherapeuten und vom Neurologen extra mitgenommen hatte.

Das, was Schmerztherapeut und Neurologe erst vor wenigen Monaten als auffällig festgestellt haben, ist angeblich jetzt plötzlich unauffällig, obwohl sich am Beschwerdebild nichts geändert hat. Z.B. sei laut Gutachter der Romberg-Test normal. Es ist also normal, wenn man jedes Mal nach links kippt, sobald man die Augen zumacht und schon mit offenen Augen schwankt, beides während der Untersuchung passiert... In einem Bericht von meinem früheren Spezie von 2011 steht korrekt: "beim Romberg-Test Fallneigung nach links".

Ich könnte eine Strecke von 2 km in 30 Minuten gehen. Schön wärs, das schaffe nicht definitiv nicht in der Zeit, überprüft hat es auch keiner. Das kann man auch gar nicht in einer Arztpraxis testen.

Ich kann keinen einzigen Schritt mehr schmerzfrei gehen kann, die Knie- und Hüftgelenke schmerzen, die Füße brennen höllisch (Polyneuropathie halt), Treppen hochgehen geht nur mit Pause zwischendurch und 2 km am Stück ohne Pausen laufen gar nicht. Interessiert aber keinen.

Ach ja, ich habe deshalb keine Borreliose, weil das damals der Prof. im Tropeninstitut festgestellt habe. Er hat einfach die vielen borreliosetypischen Symptome ignoriert, die positiven Laborbefunde als unspezifische Kreuzreaktion bezeichnet und die Antibiotika als wirkungslos hinstellt, was nicht stimmt. Die Wanderröte bezeichnete er damals als nicht den Kriterien entsprechend. Welche Kriterien das sind und warum sie denen nicht entspricht, hat er nicht mitgeteilt.
Meine Stellungnahme dazu? Interessiert keinen. Patientin gegen renommierten Prof., wer kriegt wohl Recht???

Der Knaller im neurologisch-psychiatrischen Gutachten ist folgender Satz:

"Mittags fahre sie häufig mit dem Fahrrad zur Mutter." [Bild: g045.gif]

Erstens habe ich das definitiv nicht gesagt, weil es nicht stimmt und wenn ich DAS wirklich tun würde, dann sollte ich mich umgehend für die nächste Tour de France anmelden. Ich würde absolut konkurrenzlos jede Etappe gewinnen... [Bild: k040.gif]

Meine Eltern leben in Thüringen, knapp 220 km entfernt, macht dann also mehrmals wöchentlich mal eben mittags auf die Schnelle hin und zurück je 440 km mit dem Fahrrad und das trotz Krankheit und Frühberentung... Huh Sensationell!!!! Biggrin Dabei sind schon die 1,5 km mit dem Fahrrad zu der Schule, wo ich meinen Minijob mache, anstrengend und ich schleiche mit ungefähr 12-13 km/h dahin, früher war ich doppelt so schnell.

Ich sehe meine Eltern ungefähr einmal im Jahr, wenn überhaupt. Mal abgesehen davon, ich bin nicht Hermine Granger, die dank Zeitumkehrer an mehreren Orten gleichzeitig sein kann, ich arbeite an 4 Tagen, manchmal auch 5 von 13-15 Uhr. Das hatte ich dem Gutachter auch gesagt, er hat noch gefragt, ob ich da Probleme mit der DRV kriegen, würde, wenn er das ins Gutachten schreibt, also ob ich diese Arbeit machen dürfe (darf ich, sogar noch etwas mehr). Aber 13 Uhr IST MITTAGS.
Dass ich 2 Stunden in einer Schülerbetreuung arbeite, steht auch um Gutachten. Eigentlich sollten einem Gutachter derartige Fehler nicht passieren, wenn er gründlich arbeitet.

Meine Psychiaterin hat er auch umbenannt, gleich dreimal. Tongue Aber Gutachter dürfen so was schreiben und alles, was sie schreiben, stimmt, weil es der Gutachter sagt, auch wenn es eben nicht stimmt. Der erste Gutachter (Neurologe) im BG-Verfahren hat ja auch geschrieben, ich hätte keinerlei Beschwerden. Ich wäre glücklich, wenn es so wäre, dann hätte ich mein Leben wieder...

Nett ist auch der Satz: "Unabhängig davon, ob bei der Berufungsklägerin eine Form der Borreliose vorliegt oder nicht, ist festzustellen, dass sich hieraus keine Funktionsdefizite ergeben."
Das zeigt mal wieder, dass die NULL Ahnung von Borreliose haben und ich frage mich, warum Borreliose überhaupt behandelt wird, wenn sie doch so harmlos ist. Dodgy

Der VDK-Anwalt schreibt:

"... Da das Gericht die Aussagen der Sachverständigen nicht ignorieren wird, zeichnen sich leider keine Erfolgsaussichten mehr für das Berufungsverfahren ab. Mit der Übersendung des Gutachtens regt das Gericht an, ob die Berufung überhaupt fortgeführt werden soll..."

Dann kommt die Aussage, dass ich ein Gutachten eines Arztes meines Vertrauens machen lassen könne und dafür 1500 -1800 € Kostenvorschuss zahlen müsste.

Und weiter

".....Angesichts der bisherigen Aktenlage ist jedoch sehr zweifelhaft, ob ein weiterer Gutachter in Ihrem Sinn urteilt und sich das Gericht dieser Beurteilung dann auch anschließt. Die Antragsstellung ist daher mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. Sofern eine entsprechende Begutachtung durchgeführt werden soll, müsste die Antragsstellung bis zum 13.03.2015 beim Gericht eingehen...

....Sofern Sie aus verständlichen Gründen auf eine Antragstellung verzichten, bitte wir bis zum angegebenen Zeitpunkt um Mitteilung, ob das Verfahren durch eine Rücknahmeerklärung beendet werden kann oder welche sonstigen Beweismittel noch vorgelegt werden können."

Tja, so sieht das also aus! Dodgy Ich werde definitiv nicht so viel Geld für ein weiteres Gutachten ausgeben, dann kaufe ich mir lieber ein Elektrofahrrad dafür und es würde auch auch für eine Menge Fahrkarten für den Nahverkehr reichen, um wieder etwas mobiler zu werden.

Ungerecht finde ich es trotzdem. Ich kenne mehrere Leute, die deutlich weniger Einschränkungen haben, aber das G bekommen haben. Die konkreten Einschränkungen scheinen nicht zu zählen.

Neue Beweismittel gibt es aktuell noch nicht schriftlich, jedoch hatte ich gestern einen fast 1 1/2 stündigen Telefontermin mit dem Gutachter in meinem BG-Verfahren und nächsten Freitag fahren wir zur Begutachtung hin. Da es sich um einen bekannten Spezie handelt, habe ich die Hoffnung, dass wenigstens er mich ernst nimmt und die Sache richtig einschätzt.

Außerdem äußerte meine Internistin/Endokrinologin, bei der ich im Januar erstmals war, den Verdacht auf eine Autoimmunerkrankung der Leber. Diverse meiner Beschwerden passen leider auch darauf, auffällige Leberwerte gibt es schon seit Jahren. Der GGT war in JEDEM Laborbefund erhöht, der GPT war es auch mehrmals und der y-GT, auf den nur einmal untersucht wurde, war auch erhöht. Aber es wurden nie alle 3 Werte gleichzeitig bei einem Arzt getestet, so dass eine Abklärung der Werte nie Thema war und das erst jetzt der Internistin auffiel.

Sie hat den AMA M2-Titer http://de.wikipedia.org/wiki/Antimitocho...%C3%B6rper bestimmen lassen, der bei 67 lag, Referenzwert laut Laborblatt <20, Dodgy Die Ärztin erklärte mir, diese Autoimmunerkrankung der Leber könne auch durch Infektionen zum Ausbruch kommen.

Ich habe heute über den Termin-Service meiner Krankenkasse einen Termin beim Hepatologen für den 15.06. bekommen.

Einen Termin zur rheumatologischen Abklärung (u.a. Verdacht auf Vaskulitis) habe ich am 05.03. bei der Praxiskollegin der Internistin.

Ich habe ja immer noch Lupus erymathodes im Hinterkopf, auch da kann in manchen Fällen dieser AMA M2 auftreten und eine schmetterlingsförmige Gesichtsrötung habe ich auch, mal mehr, mal weniger stark.

Ich werde dem Anwalt mitteilen, was jetzt noch an Diagnostik ansteht, aber ich bezweifle, dass das Gericht so lange darauf warten wird und das berücksichtigen wird. Also wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als ihn eine Rücknahmeerklärung abgeben zu lassen. Undecided Ich kann ja später einfach einen neuen Antrag stellen, wenn es neue Diagnosen gibt.

Nun ja, getreu meiner Devise "Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren" (B. Brecht) habe ich es versucht und ich hatte ja nichts zu verlieren. Meinen unbefristeten GdB 50 haben sie nicht angetastet. Dass sie das nicht tun werden, dessen war ich mir schon recht sicher. Sie hätten mir den auch gar nicht so einfach wegnehmen dürfen.

Die Gebührenpauschalen für den VDK für Widerspruch, Klage und Berufung sind angesichts meines bis zum Lebensende hochgerechnet alleine schon durch die Frühverrentung enorm hohen finanziellen Gesamtschadens die berühmten Peanuts und ich kann das Geld verschmerzen.

Liebe Grüße

Annette

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
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Thanks given by: Pandabär , Rosa45 , Rosenfan , Amelie 46 , borrärger


Nachrichten in diesem Thema
Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Amethyst - 18.12.2013, 15:28
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Rosa45 - 18.12.2013, 16:30
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Regi - 18.12.2013, 21:24
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RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von anfang - 20.02.2015, 22:43
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RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Amethyst - 21.02.2015, 13:11
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von AuchDa - 22.02.2015, 09:42
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Amethyst - 22.02.2015, 10:24
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Rosa45 - 22.02.2015, 11:15
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Amethyst - 22.02.2015, 23:00
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RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Ehemaliges Mitglied - 23.02.2015, 13:14
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Amethyst - 24.02.2015, 06:49
RE: Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Luddi - 24.02.2015, 21:47

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