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Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis
#85

Fischera, wenn es nicht bittere Realität wäre, könnte man darüber lachen...

Ich habe jetzt noch eine ergänzene Mail an den VDK-Anwalt geschickt, das musste noch gesagt werden.


Sehr geehrter Herr....,

ergänzend zu meinem Schreiben einige Anmerkungen, was mir noch aufgefallen ist:

Das Gutachten von Dr. C. nennt als Untersuchungstermin den 28.11.2014, was auch so stimmt.

Auf S. 5 schreibt er:

"Im Rahmen der vom LSG veranlassten medizinischen Sachaufklärung erfolgte zunächst eine nervenärztliche Begutachtung durch Prof. M. am 27.12. 2014.

Wie soll das gehen? Wie kann eine Begutachtung zuerst erfolgen, obwohl sie einen Monat später stattgefunden haben soll?

Beide Begutachtungen fanden am 28.11.2014 statt und die bei Dr. C. als erste.

Ebenso finde ich auf S. 15 Röntgen/Beckenübersicht:

"Beide Hüftköpfe ohne.... zystische Veränderungen.

In meinem vorherigen MRT-Befund der Hüfte heißt es:

"Eigenartig auf der rechten Seite kleine Flüssigkeitsansammlungen ventral der ossären Strukturen wohl im Sinne von Ganglionzysten. Die Größe mit einem Durchmesser von 1 cm tief inlingual."

Sind das keine zystischen Veränderungen? Oder haben die sich plötzlich in Luft aufgelöst, obwohl die Beschwerden unverändert sind?

Es ist letztlich nicht für den GdB relevant, aber ich finde es schon sehr auffällig, dass in den Gutachten so viele Unstimmigkeiten, Widersprüche und Falschaussagen sind. Trotzdem sind solche Gutachten scheinbar Gesetz für die Gerichte und der Kläger hat von vornherein keine Chance. Ist das fair? Nennt man das Rechtsprechung?

Ich bitte Sie als meinen rechtlichen Vertreter darum, das Gericht auf diese Unstimmigkeiten aufmerksam zu machen, damit ich überhaupt eine Chance habe.


Im Grundgesetz Artikel 1 heißt es "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Aber das was hier in meinem Verfahren passiert ist und noch passiert (ebenso in meinem BG-Verfahren, in meinem Arzthaftungsverfahren, in Verfahren meinen autistischen Sohn betreffend), ist ein eklatanter Verstoß gegen dieses gesetzlich garantierte Grundrecht, das auch ich habe und ich bin nicht bereit, das hinzunehmen.

Eigentlich müsste ich damit an die Öffentlichkeit gehen, schon alleine deshalb, damit die Chance besteht, dass sich endlich etwas daran ändert, dass die Rechte chronisch kranker und behinderter Menschen tagtäglich von Behörden, Kranken- und Pflegekassen sowie Gerichten mit den Füßen getreten werden, mit dem einzigen Ziel, keine Leistungen erbringen zu müssen, die Geld kosten. Dabei haben diese Menschen und auch ich es im Alltag ohnehin schon schwer genug.

Leider ist mein Fall alles andere als ein Einzelfall, ich kenne Betroffene, wo es noch krasser läuft, kranke und behinderte Menschen, die daran verzweifeln, bis hin zum versuchten oder vollendeten Suizid. Warum wird so etwas zugelassen und das mit richterlicher Zustimmung?

GG Artikel 1 ""Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

GG Artikel 3 "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 6 "Recht auf ein faires Verfahren"

Sind das alles nur leere Worte? Sind Verstöße dagegen zulässig? Meine Erfahrungen und die vieler anderer mir bekannter Menschen mit Behinderung oder behinderten Angehörigen lassen als Antwort auf diese Frage leider nur ein eindeutiges "Ja" zu... Müssen behinderte Menschen, muss ich das wirklich hinnehmen?

Mit freundlichen Grüßen


Ich habe diese Verlogenheit, Ignoranz und Inkompetenz so was von satt, ich würde sofort an die Öffentlichkeit gehen, wenn ich eine Möglichkeit wüsste, ich habe nichts mehr zu verlieren... Angry [Bild: a040.gif]

Eigentlich ist mir zum Heulen zumute [Bild: a040.gif] , fühle ich mich kraftlos und völlig erschöpft, frage mich, warum kämpfst Du weiter, es hat doch sowieso keinen Sinn... [Bild: a040.gif]

Aber da ist eben auch etwa in mir, das weiterkämpfen will und wird, so lange es noch Möglichkeiten gibt. Es sind die pure Wut und Empörung über diese skandalösen Vorgänge, aber auch Verzweiflung, die mir die Kraft dazu gibt, Gesetz von der Erhaltung der Energie. Und es ist mein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn, der mich dieses Unrecht nicht hinnehmen lassen will.

Nicht zuletzt natürlich mein kleines schwarz-beiges Felltier, ohne Dascha wäre ich nicht mehr hier...

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
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Gerichtsverhandlung wegen Schwerbehindertenausweis - von Amethyst - 18.12.2013, 15:28
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