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Arbeitsamt - Teilzeitjob erst einmal unmöglich?
#1

Leider musste ich zum Arbeitsamt, da mir gekündigt wurde.
Dort habe ich - wie in deutschen Landen üblich - einen Berg Papier zum Ausfüllen und Ausfüllen lassen erhalten, u. a. den Antrag auf Arbeitslosengeld.
Aufgrund meines Krankheitsbildes - Diabetes, Borreliose und Krebs - und meines derzeitigen "Wohlbefindens" so am Überlegen, ob ich nicht künftig lieber einen Teilzeitjob suche, der mir in vielerlei Hinsicht entgegenkommen würde.
Ich also "fröhlich" am Ausfüllen und will schon Ankreuzen "Ich suche einen Teilzeitjob" als mich irgendein dummes Gefühl das beigefügte Merkblatt zur Hand nehmen und durchlesen lässt. Und falle fast vom Stuhl: "Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe des Arbeitslosengeldes bei Verminderung der wöchentlichen Stundenzahl verringern kann. Beispiel: Sie haben zuletzt vor Antragstellung 40 Stunden wöchentlich gearbeitet. Sie schränken sich künftig auf 20 Stunden wöchentlich ein, dann wird das Arbeitslosengeld nach 20 Stunden bemessen."
Bitte? Huh Ich habe jahrelang auf Basis eines Vollzeitjobs eingezahlt und soll jetzt schon vorab in Höhe von 50% Einbußen dafür bestraft werden, wenn mir das Leben ein Bein stellt? Schlimmstenfalls gleich 18 Monate lang - ich bin 51 Jahre alt, habe also 18 Monate ALG I - und das betrifft ja nicht nur die direkte Auszahlung, sondern auch meine Rente? Ich werde gezwungen einen Vollzeitjob anzunehmen?
Wie sieht es denn aus, wenn man gar nichts anderes findet als einen Teilzeitjob? Muss ich dann zurückzahlen?
Und wenn ja, wie komm ich aus diesem Teufelskreis ohne weitere finanzielle Einbußen heraus?

Stell dir vor, ich wäre NORMAL, wie langweilig wäre das denn?
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#2

Hallo Gummibärchen,

suche dir einen kompetente unabhängigen Berater, bevor du irgendetwas beim Arbeitsamt äußerst oder abgibst.

Es gibt z.B. Arbeitslosenverbände mit kostenloser Rechtsauskunft, vielleicht findest du auch etwas übers Internet.

Zuviel Ehrlichkeit werden nirgends belohnt, schon gar nicht bei Behörden.

Sei also sehr umsichtig und hole dir Gewißheit, wie dein ALG berechnet würde, wenn du dich nach Teilzeit umschaust.
Ein einmal gemachter Fehler, selbst ein versehentlich falsches Kreuzl, kann immensen Ärger hervorrufen, wir haben das bei meiner Schwester erlebt.

LG Oolong

Geduld und Gelassenheit des Gemüts tragen mehr zur Heilung unserer Krankheit bei,
als alle Kunst der Medizin.


Wolfgang Amadeus Mozart
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#3

Hallo Gummibärchen,
schade das es so gekommen ist.
Häufig ist die Auskunft der Mitarbeiter auch zu hinterfragen, jede Woche Gesetzesänderungen und soweiter !!!
(War da nicht JEMAND mit Fachwissen aus dem Bereich, hier unter uns ?)
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Na...g-Nav.html
http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/...d-Nav.html
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Thanks given by: Extremcouching , Rosa45
#4

Wie du da wieder raus kommst- ganz einfach - sage dort NIEMALS die Wahrheit!
+Gehe NIEMALS ALLEINE dort hin.
Nehm dir einen BEISTAND mit. Achte auf deine Wortwahl, denn Zeugen dürfen in aller Regel draussen bleiben.
Und deine Erkrankungen gehen die Sachbearbeiterin in der Jobvermittlung absolut NICHTS an.
Und überlege dir gut ob du dich dem Arbeitsmarkt Teilzeit zur Verfügung stells. Ich würde es nicht ankreuzen. Stellst du dich nur Teilzeit zur Verfügung fehlen dir ne menge Taler.
Ob oder das dir eine Teilzeitstelle vermutlich entgegenkommen würde ist eine ganz andere Sache und niemand hindert dich daran auch danach zu suchen :-)
Wenn du nun einen Teilzeitjob annimmst kann dir das wohl niemand verbieten.
Und zurück zahlen, nein,ich denke nicht, habe ich so zumindest noch nie gehört, denn wenn du Vollzeit gemeldet bist und Teilzeit "bekommst" kannst du schliesslich nichts dafür ;-)
Du wirst also "nur" bestraft wenn du dort die Wahrheit sagst ;-)
Mit dem Zwang zur Vollzeitstelle, hmmmmmmmmm, ich denke schon, ABER
mal ganz im ernst, das die dich vermitteln in eine Vollzeitstelle, glaube ich eher weniger mit 51 J. und Einschränkungen.
Wenn es gar nicht anders geht lässt du dich halt mal Krank schreiben.
+
unterschreibe niemals vor Ort eine Eingliederungsvereinbarung! Nimm sie mit zur Prüfung - ist dein gutes Recht - (auch wenn man dir etwas anderes erzählt beim Amt) Biggrin

Nimm dir Zeit, solang dir welche bleibt.....
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Thanks given by: gummibärchen , Filenada
#5

ja auf alle Fälle vorsichtig sein. Was du einmal verspielt hast, ist schwer rückgängig zu machen. Leider kann ich dir persönlich auch nicht weiterhelfen, da ich mir auch immer im Bekanntenkreis hilfe suchen muss und bei mir ist es so, das ich noch keine Kündigung habe, aber schon lange mit Krankschreibung mich über Wasser halte und mittlerweile alle Ämter nach unten durchhabe - also starke "Nerven" behalten. Auch wenn es schwer ist...

LG

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

Macht mit in unserem Patientenverein!
Ohne OnLyme-Aktion.org = kein Forum!
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Thanks given by: gummibärchen , Rosa45
#6

Danke ihr Lieben,
ich werde einen Teufel tun, denen von meinen Erkrankungen zu erzählen, das geht die nichts an solange ich noch aufrecht gehen kann Dodgy
(24.01.2014, 15:12)Morbus Bahlsen schrieb:  ... ABER
mal ganz im ernst, das die dich vermitteln in eine Vollzeitstelle, glaube ich eher weniger mit 51 J. und Einschränkungen.
Und danke Morbus für deinen unerschütterlichen Optimismus, echt aufbauend! Tongue
Ne, nicht böse gemeint, glaub bloß nicht, dass ich weltfremd bin, würde mich auch wundern, wenn sie das hinkriegen würden.
Aber es geht hier ja um alle Arbeitslose und wenn ich mich hier im Forum umschaue, gibt es genug wesentlich Jüngere auf die es zutreffen könnte und das find ich heftig.
LG Gummibärchen

Stell dir vor, ich wäre NORMAL, wie langweilig wäre das denn?
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#7

Biggrin
ja, so bin ich eben AngelBiggrin

Wenn ich in deiner Situation wäre und binnen 1 Jahr keinen Teilzeitjob bekommen würde wäre das definitiv das Signal um den Rentenantrag zu stellen.
Bei ALG I ist es glaube ich noch anders (bin mir da nicht sicher) aber bei ALG II hast die Arschkarte denn ab dann SINKT deine Rente von Jahr zu Jahr.
Man nimmt uns dann also im nachhinein noch die erworbene Rente Stück für Stück wieder weg "nur" weil wir Krank sind.
Als ob das nicht alles schon schlimm genug für die Betroffenen ist.
Traurig aber leider bittere Realität.

Ich habe ja mit meiner Fallmanagerin (saublödes Wort) für eine so unfähige Person ;-) sagen wir mal kein wirklich gutes Verhältnis - mittlerweile ist es mir egal, ich will sie ja auch nicht heiraten ;-)
Und solange die Rente nicht bewilligt ist werden wir auch noch weiter das "Vergnügen" haben.
Ich glaube das ich wenn ich nächstes mal dort aufschlagen muss und sie mich fragen sollte warum denn nun im Icon_rollstuhl1 einfach sagen werde, ach FR. .... Sie kommen doch ursprünglich aus dem medizinischen Bereich (hat sie selber extra so betont) :-) dann sollten Sie doch auch wissen warum das nun so ist.
oder doch lieber....ich saß gerade so gemütlich und wollte mir den Moment nicht versauen Icon_pfeif2

Nimm dir Zeit, solang dir welche bleibt.....
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Thanks given by: Rosa45
#8

Hallo Zusammen,

wenn´s später um die DRV geht, dann macht Euch auf Erfahrungen gefasst.
Wie Ihr wisst, habe ich ja im Feb. 12 die EM-Rente beantragt und bin seit Mai 13 nach Ablehnung des Widerspruches im Klageverfahren. Ich hatte ja den Verkehrsunfall im April 13 noch.

Lt. Stellungnahme der DRV hatte ich ja nie eine ursächliche Erkrankung und auch der Verkehrsunfall würde nichts daran ändern und niemals hatte ich Borreliose!!!!

Nun habe ich aktuelle medizinische Befunde und das Gutachten der VBG an die Rentenversicherung Bund weitergeleitet, wo unter anderem (neben der gutachterlich gesicherten PNP, Arthritis, Kniegelenkinfektion - Folgeschäden u.s.w. auch initiale Coxarthrose, Borreliose mit Belastungsstörung und Muskelabbau u.s.w. nochmals gutachterlich bestätigt wurden.
Also genau gegensätzlich zu den Stellungnahmen der DRV Bund.

Anwort der DRV, am .... ging die Klage gegen die Entscheidung der DRV Bund beim SG zu.
Somit obliegt es ausschließlich dem SG die Führung des Verfahrens inkl. der Entscheidung über das Klagebegehren.
Die DRV ist lediglich noch am Verfahren beteiligt und nimmt als Beklagte ausschließlich auf gerichtliche Anweisung Stellung.
Bla bla bla.....

Ähnlich ging das mit dem ALG I am Anfang, da kannte auch keiner die gesetzlichen Regelungen (oder wollte sie nicht kennen).

Also passt wirklich auf, denn man ist dann in einer Sackgasse und muss sich alles hart erkämpfen - obwohl man eigentlich nicht die Kraft dazu hat.

LG Rosa
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Thanks given by: FreeNine
#9

Liebes Gummibärchen,
ich würden den Teufel tun und Teilzeit ankreuzen....
WENN die dir überhaupt so schnell eine Vollzeitstelle anbieten würden kann sich ja auch etwas bei dir geändert haben. Dann werden sie sicher nichts wollen können.
Trotzdem rate ich dir auch, dich zu befragen. Es gibt ja selbst im Internet Foren für Arbeitslose, oder bei "Frag einen Anwalt". Das ist eine nach meinen Erfahrungen ganz gute und preiswerte Alternative zum Anwaltsbesuch.
LG, Helena

Ich lasse mich von niemandem verbiegen.
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#10

Hallo ihr Lieben,

ich habe gute Nachrichten: Das Arbeitsamt kann mich ab sofort wieder gern haben, denn ich habe einen neuen Vollzeit - Job, Start am 03.03. und sogar in einer höheren Position! Die alte -jetzt 52jährige- Schachtel kann es also noch. So, Morbus und jetzt kommst du...kicher.

LG Gummibärchen Biggrin

Stell dir vor, ich wäre NORMAL, wie langweilig wäre das denn?
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