(30.09.2019, 01:27)Amethyst schrieb: Mit GdB 30 und 40 kann man sich gleichstellen lassen und hat den Kündigungsschutz dann auch.
Die Gleichstellung hat man bei mir z.B. abgelehnt, da ich ja arbeitsunfähig war/bin. Hatte ihn ja auch gestellt nach Erhalt des GdB, da mir in meiner Firma bisher noch nicht gekündigt wurde. ( d. h. wen ich theoretisch wieder voll arbeitsfähig wäre, hätte ich ja noch einen Arbeitsplatz)
Widerspruch habe ich darauf hier nicht eingelegt. Es ist alles so deprimierend. Einen Verschlimmerungsantrag des GdB müsste ich auch mal stellen.
Aber erstmal bin ich ja am erneuten Antrag zur teilweisen Erwerbsminderung daran und da habe ich irgendwie schon wieder viel "Spaß" damit.
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