28.07.2014, 23:47
Hallo freenine,
lieben Dank für deine Antwort,
Ich habe gerade mal nachgeschaut und auf meinen ALG I Bescheid steht Arbeitslosengeld nach § 135 SGB III.
Habe gerade versucht mich durch den von dir genannten § 125 zu kämpfen. Versteh aber nur Bahnhof, werde es jedoch morgen nochmal versuchen
Die Mitarbeiterin vom AfA hat mir gesagt, das sie keine weiteren Zahlungen mehr machen darf, wenn ich einen neuen Krankenschein einreichen würde, da mein Rentenantrag abgelehnt wurde. Da spielt es keine Rolle ob ich in den Wiederspruch gehe, oder nicht.
( Muss dazu sagen, das ich nie einen Krankenschein dort vorlegen musste, sondern nur den bei der KK abgegeben habe.)
Musste also nun einen Eingliederungsvertrag unterschreiben :-(
ALG I würde mir auch noch bis Januar 2015 zu stehen, deshalb war ich auch sehr verwundert über diese Aussage.
In zwei Tagen würde ich mir nun eigentlich den neuen Folgekrankenschein ausstellen lassen und bin total verunsichert, was nun richtig oder falsch ist.
ALG II würde ich nicht bekommen, da mein Lebensgefährte ein paar Euro zuviel verdient, das heißt ich bin dann auch nicht mehr versichert.
Ist grad alles etwas viel für meinen Kopf, da ich immer nur die Hälfte versteh von dem was ich lese.... (lieben Dank Zecke für die Hinterlassenschaft)
@ derges, ja ist alles sehr verwirrend....aber so ist es wenn man keine Ahnung hat....
Hätte ich vorher gewußt, das sie mir mein ALG I streichen würden bei negativem Rentenbescheid und weiterer Krankschreibung, hätte ich mit dem Rentenantrag noch ein paar Monate gewartet....aber der brave Bürger ist ja folgsam
seid lieb gegrüßt
Wuschel
lieben Dank für deine Antwort,
Ich habe gerade mal nachgeschaut und auf meinen ALG I Bescheid steht Arbeitslosengeld nach § 135 SGB III.
Habe gerade versucht mich durch den von dir genannten § 125 zu kämpfen. Versteh aber nur Bahnhof, werde es jedoch morgen nochmal versuchen
Die Mitarbeiterin vom AfA hat mir gesagt, das sie keine weiteren Zahlungen mehr machen darf, wenn ich einen neuen Krankenschein einreichen würde, da mein Rentenantrag abgelehnt wurde. Da spielt es keine Rolle ob ich in den Wiederspruch gehe, oder nicht.
( Muss dazu sagen, das ich nie einen Krankenschein dort vorlegen musste, sondern nur den bei der KK abgegeben habe.)
Musste also nun einen Eingliederungsvertrag unterschreiben :-(
ALG I würde mir auch noch bis Januar 2015 zu stehen, deshalb war ich auch sehr verwundert über diese Aussage.
In zwei Tagen würde ich mir nun eigentlich den neuen Folgekrankenschein ausstellen lassen und bin total verunsichert, was nun richtig oder falsch ist.
ALG II würde ich nicht bekommen, da mein Lebensgefährte ein paar Euro zuviel verdient, das heißt ich bin dann auch nicht mehr versichert.
Ist grad alles etwas viel für meinen Kopf, da ich immer nur die Hälfte versteh von dem was ich lese.... (lieben Dank Zecke für die Hinterlassenschaft)
@ derges, ja ist alles sehr verwirrend....aber so ist es wenn man keine Ahnung hat....
Hätte ich vorher gewußt, das sie mir mein ALG I streichen würden bei negativem Rentenbescheid und weiterer Krankschreibung, hätte ich mit dem Rentenantrag noch ein paar Monate gewartet....aber der brave Bürger ist ja folgsam
seid lieb gegrüßt
Wuschel