Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind. Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.


AfA streicht Zahlung bei weiterer Krankschreibung
#21

Hallo.

Ich bin Neu hier und finde dieses Forum sehr gut. Befinde mich in fast der selben Lage. Mein EMR Antrag wurde heute abgelehnt, ich lege erstmal Widerspruch ohne Begründung als Einschreiben mit Rückschein ein. Begründen lass ich dann durch den VDK. Durch die AfA bekomme ich ALG1 nach §145. Wie lange hat man eig. Zeit sich bei der AfA zu melden das man bei der DRV Widerspruch eingelegt hat? Da ja das Verfahren noch läuft.

LG. riesar.
Zitieren
Thanks given by: FreeNine , Extremcouching , Wuschel09
#22

Hallo riesar,

erstmal ein herzlich Willkommen Shy

Was deine Frage angeht.... ich wurde direkt vom AfA darauf hingewiesen, mich sofort zu melden, wenn ich Antwort vom DRV bekommen habe. Ob es da nun eine gesetzliche Frist gibt, kann ich dir leider nicht sagen.

Ich wünsche dir ganz viel Glück und Erfolg mit deinem Wiederspruch

@ freenine
Danke nochmal fürs informieren, GUT ZU WISSEN das sich nichts geändert hat
Zitieren
Thanks given by: FreeNine , riesar , Extremcouching
#23

Hallo Riesar,

(05.08.2014, 23:33)riesar schrieb:  Hallo.
Ich bin Neu hier und finde dieses Forum sehr gut.
Herzlich Icon_charly_willkommen auch von mir hier im Forum.
Und danke im Namen aller für dein Lob!!!!

(05.08.2014, 23:33)riesar schrieb:  Wie lange hat man eig. Zeit sich bei der AfA zu melden das man bei der DRV Widerspruch eingelegt hat? Da ja das Verfahren noch läuft.
Das weis ich jetzt auch nicht genau. Da man aber jede Veränderung bei der AfA sofort melden soll, soweit ich mich erinnern kann, denke ich mal, das man es baldigst macht und im gleichen "Atemzug", angibt, das du darauf Widerspruch einlegen wirst.

Also ich habe nachgeschaut. Ca. 1 Woche nach Erhalt des ablehnenden Bescheides der RV habe ich in meinem Fall diesen Bescheid in Kopie inkl. 1 Mitteilungsschreiben bei der AfA abgegeben und mir den Eingang bestätigen lassen. Im Schreiben habe ich erklärt, das ich fristgerecht Widerspruch dagegen einlegen werde.
Deine PN wird auch noch beantwortet.

LG FreeNine

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

Macht mit in unserem Patientenverein!
Ohne OnLyme-Aktion.org = kein Forum!
Zitieren
Thanks given by: riesar , Extremcouching
#24

Hallo.

Danke erstmal für eure Antworten. Ich hab heute den Widerspruch gegen den Bescheid weggeschickt, dann werde ich mich morgen mal bei der AfA melden.


LG riesar
Zitieren
Thanks given by: FreeNine , Extremcouching
#25

Hallo. Icon_thumbs1

Ich war heute bei der AfA und hab ihn schriftlich mitgeteilt das ich im Widerspruch gegen einen negativen Bescheid der DRV bin und hab gleich noch die Kopie vom Widerspruch mit angehängt. Danach bin noch zum ÄD und hab mir Teil A und Teil B vom GA ausdrucken lassen.

Mir wurde erklärt das wenn ich im Widerspruchverfahren bin §145 aufgehoben wird. Kann es sein das die ganzen Rechtssprechungen vom §125 nicht mehr anwendbar sind ?

Auf meine Frage nach §125 sagte sie es hätte sich viel gändert. Es sieht so aus als ob sich die AfA dem DRV GA anpasst und damit Divergenzen ausräumt. Icon_verwirrt2

Ich würde mich gern nochmal etwas schlau machen bevor ich Post der SB bekomme.


LG riesar Icon_winken3
Zitieren
Thanks given by:
#26

Hallo Riesar,
(07.08.2014, 20:45)riesar schrieb:  Mir wurde erklärt das wenn ich im Widerspruchverfahren bin §145 aufgehoben wird. Kann es sein das die ganzen Rechtssprechungen vom §125 nicht mehr anwendbar sind ?
Eigentlich nicht, schau in #17 die Erklärung des Rechtsanwaltes.
und mein # 20 dazu.
Frage doch ganz einfach nach, wo das nachzulesen ist, diese Aufhebung!!!

(07.08.2014, 20:45)riesar schrieb:  ..als ob sich die AfA dem DRV GA anpasst und damit Divergenzen ausräumt. Icon_verwirrt2
Also das geht ja so auch nicht, da bin ich auch verwirrt. Klingt so nach dem Schreiben des RA # 17

(07.08.2014, 20:45)riesar schrieb:  ....Post der SB bekomme.
Hilf mir auf die Sprünge; wer ist SB?

Ansonsten findest du vielleicht speziell dazu Hilfe im Forum:
http://www.krank-ohne-rente.de/
Da habe ich mir auch schon Infos geholt.

Lass dich nicht unterkriegen, es ist schon spät. Vielleicht kann noch ein anderer weiterhelfen.
LG FreeNine

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

Macht mit in unserem Patientenverein!
Ohne OnLyme-Aktion.org = kein Forum!
Zitieren
Thanks given by: riesar


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste