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Arztwechsel "im Verfahren" nachteilig?
#1

Hallo,

ich bin seit zwei Jahren krankgeschrieben und grade dabei, Frührente zu beantragen. Ein Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung läuft schon. Allerdings macht mich mein aktueller Facharzt durch Unzuverlässigkeit und die schlechte Praxis-Organisation noch kränker, als ich eh schon bin und der Wunsch nach einem weiteren Arzt-Wechsel ist riesengroß.

Am besorgtesten bin ich ja bezüglich der Rente. Mein aktueller Facharzt kam eh schon erst nach vier Monaten Krankschreibung ins Spiel. Wenn ich jetzt wieder wechsele und der neue Arzt dann in den Bericht schreibt, ich sei erst frisch in seiner Behandlung, klingt er vielleicht nicht glaubwürdig, oder? Man könnte auch unterstellen, dass er mich gar nicht gut kennen und beurteilen kann, oder? Natürlich gibt es jede Menge anderer Unterlagen z.B. aus Krankenhäusern, aber er oder sie wäre dann doch der wichtige behandelnde Arzt...

Meine Frage an euch: hat jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht? Also dass ein neu hinzugezogener Arzt ein Bericht geschrieben hat und wie sind dann die entsprechenden Stellen damit umgegangen?

LG Couch Icon_winken3

Ich bin dabei: OnLyme-Aktion.org
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Thanks given by: borrärger
#2

Hallo Couch,


ich habe die Erfahrung nicht gemacht...
Darf ich was fragen?
Du bist doch sicher bei der KK schon ausgesteuert, bekommst du jetzt Arbeitslosengeld ö.ä. ?
Ich musste damals wegen der Rente zu einem Gutachter vom Arge Amt und nochmal in die Reha.
Diese beiden Beurteilungen waren maßgeblich zur Genehmigung der Rente.
Im Rückblick würde ich sagen das ein Arztwechsel nicht tragisch gewesen wäre. Ich kann mich auch nicht erinnern das einer meiner Ärzte etwas schreiben musste wegen der Rente. Nur die Befunde/KH-Berichte musste ich einreichen.
Bzgl. der Schwerbehinderung ist es schwieriger, da deine Ärzte ja auch etwas dazu schreiben sollten. Ein neuer Arzt kann das dann nicht machen.

Du bist ja nicht ohne Grund krank geschrieben und das Dich auch der jetzige Arzt weiter krank schreibt, zeigt ja schon eine Glaubwürdigkeit.
Freie Arztwahl!
Ich wünsche dir alles Gute * Daumendrück*

LG Jo

Liebe Grüße Jo


OnLyme-Aktion.org 


Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben,an denen du nichts ändern kannst.
Der eine ist gestern und der andere ist morgen.
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Thanks given by: borrärger , Extremcouching
#3

Hallo Jo,
na klar darfst du fragen Shy

Ich bin nicht gesetzlich rentenversichert sondern in einem berufsständischen Versorgungswerk, wo alles sehr anders läuft. Zum Beispiel muss ich meinen Rentenantrag komplett mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen, es wird nichts vom Versorgungswerk an- oder nachgefordert.

Ich bin ausgesteuert und habe vom Ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur ein Gutachten sowie auch einen Reha-Bericht, das pack ich natürlich alles dazu. Der Bericht meines behandelnden Arztes wurde aber explizit gefordert.

Ich bin aktuell nur extrem genervt und enttäuscht: Ich warte schon seit zwei Monaten dringendst auf den Bericht für die Rente, vorher habe ich den Arzt mit wichtigen Infos geimpft. Gestern kam der Bericht per Post und enthielt trotzdem kapitale Fehler, mit denen die Rente garantiert abgelehnt würde.

Heute morgen um acht stand ich in der Praxis, um das kurz mit dem Arzt zu besprechen, wo man mir dann sagte: heute zu voll, nur Notfälle und ich sei keiner. Ich kann nicht sagen, wie oft ich insgesamt umsonst die 20km dort hin gefahren bin und umsonst die Parkuhren gefüttert habe, weil er nicht da war. Er war immer dann nicht für mich erreichbar, wenn ich ihn am dringendsten gebraucht hätte... Übrigens drängt die Zeit, da das ALG 1 nur zeitlich begrenzt gezahlt wird und die Rentenprüfung sehr lange dauern kann.

Daher laufe ich grade amok und überlege, ob es Sinn macht, jetzt den Arzt zu wechseln oder den korrigierten Bericht noch abzuwarten. Aber falls dann doch nochmal Rückfragen kommen z.B. von einem Gutachter des Versorgungswerks, wäre ein Wechsel auch blöd.

Ich bin dabei: OnLyme-Aktion.org
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Thanks given by: johanna cochius , borrärger
#4

(11.03.2016, 10:36)johanna cochius schrieb:  Bzgl. der Schwerbehinderung ist es schwieriger, da deine Ärzte ja auch etwas dazu schreiben sollten. Ein neuer Arzt kann das dann nicht machen.

Ja, aber das Versorgungsamt müsste den Arzt schon längst angeschrieben haben. Ob er schon geantwortet hat ist jedoch eine andere Frage...

Ich bin dabei: OnLyme-Aktion.org
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Thanks given by:
#5

Hallo Couch,
es kann nur ein perönlicher Erfahrungsbericht sein, den ich hier versuche darzulegen, in Kurzform.
Meine Erfahrung:
Ich wechselte nicht den Arzt, sondern das Gericht den Richter der im Vorfeld Gutachter usw. beantragte. Dieser Richter, kannte nicht einen Satz, den ich persönlich schriftlich als Stellungnahmen abgegeben hatte. In der Vorladung wurde auch beschrieben, ich sei persönlich nicht nötig der verhandlung beizuwohnen. Worum ich im Vorfeld mehrmals bat. Nach 5 Minuten wäre die Verhandlung, zu meinen Ungunsten erledigt gewesen. Da lasse ich keine andere Einschätzung zu.

Wie wurde was beurteilt ?

Hausarzt, als ob er nie etwas geschrieben hätte. Andere Gutachter unterstellten ihm, las der Richter so vor, keine spezifische Ausbildung zu haben was ihn zur Behandlung der Borreliose besonders qualifiziere. Ich durfte auf den Punkt, nach meinem Handzeichen, eingehen. Es gäbe diese Qualifikation nicht in der ärztlichen Ausbildung, weltweit. Die beiden Gutachter die meinen Hausarzt in frage stellen, haben keine praxisbezogenen Erfahrungen mit Borreliose erkrankten. Beide stehen auf der selben Seite einer weltweiten Auseinandersetzung, zur Behandlung der Borre. Beiden erklärte ich, bei den Untersuchungen den Unterschied zwischen USA/Europa vorkommenden Bakterien-Stämmem.

Beide erkennen nur Studien an die einen Zeitraum von max. 4 Wochen Antibiotikagabe gegeben wurden an. Die Zeit danach begeben sich die Patienten mit ihren Problemen in der Regel dann in andere ärztliche Fachgebiete. Der Behandler bekommt also keinerlei Hinweise, wie geht es dem Menschen nach 6 Monaten .....

Die Qualifikation meines Hausarztes besteht in weit über 700 Borreliosepatienten, denen er helfen konnte, mal mehr mal weniger. Häufig davon abhängig, wann sie diesen Arzt "fanden".

Weiter beurteilte der Richter 2 Amtsärztliche Untersuchungen, erste schrieb mich 8 Monate krank. 2. EU.
Wie nie beurteilt, meine + Wahrnehmung.

Jetzt sagte sogar mein Anwalt etwas:
Dieser Amtsarzt ist doch immerwieder mit dieser Problematik beschäftigt, der hat doch ein Wissen !

Mein Anwalt, war bis vor der Verhandlung auf "verlieren" eingestellt, ich fragte ihn 5 Minuten vorher. Das ist er aber schon seit ich ihm das zugänglich machte.
http://www.metz-waenke.de/neueste-rechtsprechung/
Mehr #1 +
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=5889

Die Zusammenfassung der Gutachter, bestellt durch die Rentenversicherung, das Gutachten des vom Gericht bestellten Gutachters, lieferten die Urteilbegründung.

Nach meiner ca. 20 minütigen Erklärung, gab es aber Hinweise die ??? erkennen ließen.
Der letzte Satz des Richters: Lassen sich sich die weitern Rechsmittel genau erklären, von ihrem Anwalt.

Der schrieb mir schon am darauffolgenden Tag: An den letzten 2 Gutachten kam der Richter wohl nicht vorbei. Wir erwarten das schriftliche Urteil ....

Wie wird ein persönliches Gegengutachten bewertet ?

Mal abgesehen von den Kosten? Ich bekam nach Überprüfung, Prozesskosten-Beihilfe. Als das Gericht mir dann den § 109 SGG antrug, wurden gleich Summen von 2 000 Euro + genannt.
Natürlich verwies ich auf meine finazielle Lage.
Es gab kein Gegengutachten.

Zitat:Bei einem Gutachten nach § 109 SGG handelt es sich um ein gerichtliches Sachverständigengutachten und kein Privatgutachten. Ein Privatgutachten ist es, wenn ein Beteiligter von sich aus einen Arzt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt und dieses dann dem Gericht vorlegt. Dieses Gutachten wird dann nicht als Sachverständigenbeweis gewertet.

Der vom Antragsteller ausgewählte Arzt muss überzeugend sein, da einem vom Gericht berufenen Gutachter ein hoher Vertrauensvorschuss eingeräumt wird. Der Gegengutachter befindet sich in einer wesentlich schlechteren Ausgangsposition und muss sich dieses Vertrauen erst durch qualifizierte, sachliche und ausgewogene Argumentation erarbeiten. Der Gegengutachter sollte die Mängel des Vorgutachtens sachlich und detailliert benennen. Es empfiehlt sich, als Gegengutachter möglichst nicht den behandelnden Arzt zu wählen, da dieser vom Gericht oft als Beistand des Klägers und somit als nicht unparteiisch angesehen wird. Auch sollte der Gutachter nicht fachfremd sein und sich auf dem entsprechenden Sachgebiet qualifiziert haben.
Mehr:
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=4144

Ich sah gerade in deinem Beitrag das Wort Amok in Verbindung mit ZEIT.
Mein Rentenantrag stellte ich 2013, heute vor 1 Woche war die 1. Verhandlung. Exclamation Sicher führten auch meine Mind. 6 Stellungnahmen dazubei, im Vorfeld. Wie geschrieben in der Verhandlung kein Satz von mir, im Vortrag des Richters.
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#6

BZK-Nachrichten Nr.7 S.13
liefert weitere Hinweise zu Thema.
http://www.bzk-online.de/der-bzk/bzk-nac...ren-flyer/
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Thanks given by: borrärger
#7

Hi Extremcouching,

Ich glaube ich würde es erst erst mal per Mail probieren. Ich würde eine freundliche Mail schreiben, die gewünschten Änderungen selbst vornehmen und sie bitten, das unterschrieben zurückzuschicken und sagen "gerne bin ich bereit die Kosten für das Attest zu tragen". Per Mail, würde ich das, als Word zum kopieren schicken, oder den Text in die Mail schreiben, zum kopieren. Denn oft machen Ärzte keine Dateien oder Sticks von Patienten auf. Ärzte denken auch nicht gern nach. Ich hab einiges vorgeschrieben, an Symptomen usw, falls nachfragen von der Rente kommen. Die Ärzte haben sich gefreut.
Sollten es nur ganz wenige Änderungen sein, kannst Du es auch drüber schreiben und die Schwester fragen, ob Sie den Arzt fragt, ob er das so abzeichnet. Hinterherrennen muß man auf jeden Fall. Trotzdem würde ich versuchen das Attest zu bekommen, mit allen Mitteln. Dann muß man denen auf den Wecker fallen. Anrufen, scheiben, vorbeigehen. Leider ist das oft so.
Ich habe von meinem Neurologen auch kein Attest bekommen, zu faul. Ich war aber bei einem anderen Neurologen, wo ich sonst niemals war, der hat mir gleich ein Attest mitgegeben, das habe ich mit eingereicht. Ich bin damals zu dem anderen Neurologen gegangen, weil ich dachte ich finde einen besseren. (Bin dann allerdings mit wehenden Fahnen zu meinem zurück). Wenn der Andere auch gut gewesen wäre, wäre ich erst mal bei beiden geblieben. Das hätte ich dann auch begründet.
Also, einen Andern würde ich einfach schonmal zur Sicherheit aufsuchen. Bei mir hat keiner gefragt, warum das Attest von einem anderen Neurologen als von meinem längjährigen, den ich angegeben habe, kommt. Und wenn hätte ich das mit unzureichendem Behandlungsgefühl begründet. Was bei mir auch so war.

Auch vor dem Antrag auf Behinderung, habe ich allen Ärzten, die ich befreit habe, eine umfassende Symptom- und Krankheitsliste gegeben. Allen Ärzten das gleiche. Unterteilt in Neurologisch, Psychologisch, Orthopädisch usw.
Bei mir hat wohl keiner bei Ärzten nachgefragt, weder bei dem Antrag auf Behinderung noch beim Rentenantrag. Das muß aber nicht immer so sein. (Oft passiert sowas erst bei Widersprüchen, denke ich). Wichtig ist, daß man selbst ausführlich beschreibt was man hat, und wie es zu dem Rentenantrag kommt. Das war es, was der Gutachter bei mir in der Hand hatte, und fast auswendig kannte. Besser wie ich. (Natürlich habe ich das nicht selbst geschrieben, sondern Hilfe gehabt) Und alles an Befunden zusammenkratzen. Vielleicht noch ein Rückenbild, wenn man Rückenschmerzen hat usw. Aber hast Du bestimmt schon alles.
Also, ich würde beides machen, zwei Atteste können nicht schaden, allerdings muß man Sie oft bezahlen, man kann sich dann eines aussuchen.

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Thanks given by: Extremcouching , leonie tomate
#8

Es ist ja eben meistens das Problem, dass man einem das Befinden nicht ansehen kann...

Ich habe den Befundbericht inzwischen ändern lassen. Zuerst war es überhaupt kein Problem, mit zunehmender Anzahl der Punkte stieg aber seine Unlust. Am Ende wurde der eigentlich wichtigste Punkt nicht geändert. Es geht dabei darum, dass er konkrete Tätigkeiten meines Berufes benennen sollte, die ich nicht mehr ausübenkann. Dabei fand ich seine Umschreibung zu allgemein, er fand sie ausreichend. Dabei hatte ich ihm ein Merkblatt meines Rentenversicherers unter die Nase gehalten, die dort ausdrücklich mit Verweisen zu Gerichtsurteilen auf die konkreten Formulierungen hinweisen. Die Begründung war, bei Berufsunfähigkeit geht heute sowieso nichts mehr ohne Klagen. Ähm... Und dann soll man es gleich so schwammig formulieren, damit die Rente auf jeden Fall zunächst abgelehnt wird? Komische Logik. Außerdem glaube ich nicht, dass er schon Erfahrung mit meinem Versorgungswerk hat. Es geht hier auch nicht um irgendeine Privatversicherung, es ist meine einzige Rentenversicherung, ich bin nicht in der gesetzlichen.

Ich habe den Bericht jetzt mit allen anderen Unterlagen abgegeben und hoffe auf einen guten Gutachter. Die Frage nach dem Arztwechsel steht nach wie vor im Raum. Mal sehen. Vielleicht frag ich einfach mal beim Versorgungswerk nach.

Ich bin dabei: OnLyme-Aktion.org
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Thanks given by: leonie tomate , borrärger , Greif
#9

Zitat:Ich habe den Bericht jetzt mit allen anderen Unterlagen abgegeben und hoffe auf einen guten Gutachter. Die Frage nach dem Arztwechsel steht nach wie vor im Raum. Mal sehen. Vielleicht frag ich einfach mal beim Versorgungswerk nach.

Ich würde einen Anderen ausprobieren, und vielleicht auch zweigleisig fahren, (wenn Du überhaupt einen Anderen brauchbaren findest)zumindest vom Befund her. Bei Dir ist scheinbar alles etwas anders, bevor Du zum Gutachter mußt, melde Dich auf jeden Fall nochmal. Bei uns kommmt eigentlich immer eine Reha, das Urteil der Reha zählt tonnenschwer. Meist kommt danach eine Absage oder Zusage für die Rente oder ein Gutachtertermin. Manche müßen sogar zwei mal in reha, nach einem Widerspruch z.B. gehts oft sogar nochmal in Reha. Wenn Du noch was nachreichen möchtest, müßte das eigentlich immer gehen, kann ich mir nicht anders vorstellen, manche bekommen doch sogar Diagnosen erst später.

Viel Glück für uns Beide, denn es ist oft ein steiniger Weg.

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Thanks given by: Extremcouching


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