Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose - Druckversion
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+--- Thema: Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose (
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RE: Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose -
mari - 29.03.2018
@ Regi:
Dass jetzt nicht sofort publiziert wird, nachdem das Gericht die Verfügung aufhob, ist eine Gelegenheit:
Wie wäre es, wenn Betroffene oder Onlyme nochmals das RKI anschreibt? Spezielle Hinweise im Anschreiben wie etwa dass bei aktiver Infektion vielleicht Impfungen, Cortison, Narkosen weggelassen werden sollten?
Hätte meine Hausärztin das damals nachlesen können, wäre meine Erkrankung ggf. nicht so übel ausgefallen. Und anderen Betroffenen mag das in Zukunft Schutz sein! Ein wirklich lieber, auch sehr wohlmeinender Rheumatologe wollte mir später (in immer noch aktiver, da chronischer Infektion) nämlich nochmals Cortison geben. Da aber kannte ich mich zum Glück schon besser aus. - Das gilt wohl nicht für alle Ärzte, ist auch verzeihlich. Doch wozu sind Leitlinie da, wenn nicht zum Verbreiten so wichtiger Infos.
Das meine ich - und dass die LL-Autoren doch wohl etwas "vorsichtiger" werden, deutet sich aus der nun noch laufenden "Nachfrist" bis zur Publikation an. Angeblich war ja alles fertig...
RE: Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose -
Valtuille - 30.03.2018
Zitat:dass die LL-Autoren doch wohl etwas "vorsichtiger" werden, deutet sich aus der nun noch laufenden "Nachfrist" bis zur Publikation an. Angeblich war ja alles fertig...
Nein, das ist ein vollkommen normaler Zeitrahmen, eher noch etwas optimistisch. Bei der 2k Leitlinie hat es ebenso lang, vielleicht auch noch etwas länger, gedauert, wenn ich es richtig im Kopf habe.
"Fertig" im Sinne von "die inhaltliche Bearbeitung ist abgeschlossen" mag überwiegend zutreffend sein, aber da sind noch einige bürokratische Aufgaben zu erledigen. Die laufen überall nur nebenher. Eine Veröffentlichung wäre vermutlich auch ohne Einstweilige Verfügung noch nicht erfolgt.
RE: Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose -
Ursula - 10.04.2018
Hallo,
Das Langericht Berlin hat im Urteil vom 12. März 2018 festgestellt, dass sie S3-Leitlinie Neuroborreliose in Kraft treten darf. Das steht im Ärzteblatt. Ich bin leider nicht in der Lage, einen Link zu setzen
Viele Grüße
Ursula
RE: Verfügung gegen Leitlinie Neuroborreliose -
Filenada - 11.04.2018
(10.04.2018, 20:38)Ursula schrieb: Das Langericht Berlin hat im Urteil vom 12. März 2018 festgestellt, dass sie S3-Leitlinie Neuroborreliose in Kraft treten darf. Das steht im Ärzteblatt. Ich bin leider nicht in der Lage, einen Link zu setzen
Kein Problem, Ursula, zu diesem Thema gibt es schon einen
extra Thread.