27.06.2013, 19:55
Hallo ihr Lieben,
hier einmal was, was wir unbedingt auch beachten müssen.
Eine Patientenverfügung, die uns vor psychiatrischen Zwangsmaßnahmen bewahren soll:
http://www.patverfue.de/einstieg
"Mit einer PatVerfü untersagen Sie ausdrücklich und rechtlich verbindlich die Vornahme psychiatrischer Untersuchungen und Behandlungen. Damit werden auch und vor allem psychiatrische Diagnosen verhindert, die Ihnen eine psychische Erkrankung attestieren."
http://www.patverfue.de/einsetzen
"Eine PatVerfü ist – wie jede andere Patientenverfügung auch – nur dann gerichtlich unanfechtbar, wenn sie im Zustand der Einwilligungsfähigkeit verfasst wurde. Wir empfehlen deshalb dringend die Einholung eines ärztlichen Attests, das Ihnen Einwilligungsfähigkeit bescheinigt. "
http://www.patverfue.de/verfassen
"Wir empfehlen dringend, nach Fertigstellung Ihre PatVerfü im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Damit ist sichergestellt, dass jederzeit ein Richter die Existenz Ihrer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ermitteln kann. Die bei der Bundesnotarkammer registrierten Angaben haben allerdings keine rechtliche Bindung. Der tatsächliche Inhalt der Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht kann von der Registrierung abweichen. Das muss ein Richter dann aber selbst ermitteln, indem er mit Ihnen bzw. den Vorsorgebevollmächtigten Kontakt aufnimmt."
http://www.patverfue.de/registrieren
Damit wir, die wir "an Borreliose glauben" uns nicht plötzlich in der Forensischen Psychologie wiederfinden!
Übrigens, dieser Bolg kann ich auch nur empfehlen:
http://pflasterritzenflora.ppsk.de/
Von Dr. Hans Ulrich Gresch
Diplom-Psychologe
Liebe Grüße
Petra
hier einmal was, was wir unbedingt auch beachten müssen.
Eine Patientenverfügung, die uns vor psychiatrischen Zwangsmaßnahmen bewahren soll:
http://www.patverfue.de/einstieg
"Mit einer PatVerfü untersagen Sie ausdrücklich und rechtlich verbindlich die Vornahme psychiatrischer Untersuchungen und Behandlungen. Damit werden auch und vor allem psychiatrische Diagnosen verhindert, die Ihnen eine psychische Erkrankung attestieren."
http://www.patverfue.de/einsetzen
"Eine PatVerfü ist – wie jede andere Patientenverfügung auch – nur dann gerichtlich unanfechtbar, wenn sie im Zustand der Einwilligungsfähigkeit verfasst wurde. Wir empfehlen deshalb dringend die Einholung eines ärztlichen Attests, das Ihnen Einwilligungsfähigkeit bescheinigt. "
http://www.patverfue.de/verfassen
"Wir empfehlen dringend, nach Fertigstellung Ihre PatVerfü im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Damit ist sichergestellt, dass jederzeit ein Richter die Existenz Ihrer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ermitteln kann. Die bei der Bundesnotarkammer registrierten Angaben haben allerdings keine rechtliche Bindung. Der tatsächliche Inhalt der Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht kann von der Registrierung abweichen. Das muss ein Richter dann aber selbst ermitteln, indem er mit Ihnen bzw. den Vorsorgebevollmächtigten Kontakt aufnimmt."
http://www.patverfue.de/registrieren
Damit wir, die wir "an Borreliose glauben" uns nicht plötzlich in der Forensischen Psychologie wiederfinden!
Übrigens, dieser Bolg kann ich auch nur empfehlen:
http://pflasterritzenflora.ppsk.de/
Von Dr. Hans Ulrich Gresch
Diplom-Psychologe
Liebe Grüße
Petra