Darunter fällt u.a. auch die Lyme-Borreliose
Aus dem Amtsblatt der EU:
2024/892
vom 25.3.2024
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/892 DER KOMMISSION
vom 22. März 2024
zur Benennung von Referenzlaboratorien der Europäischen Union für bestimmte spezifische Bereiche der öffentlichen Gesundheit
Auszug aus
PS. Ob dadurch die besten vorhandenen Diagnostikverfahren herausgefiltert werden oder weitere entwickelt?
Aus dem Amtsblatt der EU:
2024/892
vom 25.3.2024
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/892 DER KOMMISSION
vom 22. März 2024
zur Benennung von Referenzlaboratorien der Europäischen Union für bestimmte spezifische Bereiche der öffentlichen Gesundheit
Zitat:DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU (1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)
Gemäß der Verordnung (EU) 2022/2371 sollen die Referenzlaboratorien der Europäischen Union (im Folgenden „EU-Referenzlaboratorien“) im Bereich der öffentlichen Gesundheit die nationalen Referenzlaboratorien unterstützen sowie bewährte Verfahren und die Angleichung der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Diagnostik, die Testmethoden und die Verwendung bestimmter Tests zur einheitlichen Überwachung und Meldung von Krankheiten durch die Mitgliedstaaten fördern.
...
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Zitat:Artikel 4
(1) Das in Anhang IV genannte Konsortium wird bis zum 26. März 2031 als Referenzlaboratorium der Europäischen Union für die öffentliche Gesundheit im Bereich hochgradig gefährliche, neu auftretende und zoonotische bakterielle Krankheitserreger benannt.
(2) Die Zuständigkeiten und Aufgaben dieses Referenzlaboratoriums der Europäischen Union sind in dem genannten Anhang festgelegt.
Auszug aus
Zitat:ANHANG IV
DAS EU-REFERENZLABORATORIUM FÜR DIE ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT IM BEREICH HOCHGRADIG GEFÄHRLICHE, NEU AUFTRETENDE UND ZOONOTISCHE BAKTERIELLE KRANKHEITSERREGER, SEINE ZUSTÄNDIGKEITEN UND AUFGABEN
1. ALS EU-REFERENZLABORATORIUM FÜR DIE ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT IM BEREICH HOCHGRADIG GEFÄHRLICHE, NEU AUFTRETENDE UND ZOONOTISCHE BAKTERIELLE KRANKHEITSERREGER (IM FOLGENDEN „EURL“) BENANNTES KONSORTIUM
Leitung des Konsortiums:
Robert Koch-Institut, Nordufer 20, 13353 Berlin, Deutschland
Weitere Mitglieder:
Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr, Neuherbergstraße 11, 80937 München, Deutschland
Folkhälsomyndigheten, Nobels väg 18, SE-171 82 Solna, Schweden
Instituto Nacional de Saúde Doutor Ricardo Jorge, Avenida Padre Cruz, 1649-016 Lisboa, Portugal
2. ZUSTÄNDIGKEITEN UND AUFGABEN
Das EURL unterstützt die nationalen Referenzlaboratorien und fördert bewährte Verfahren und Qualität, um die mikrobiologische Gesundheit der Bevölkerung im Bereich hochgradig gefährliche, neu auftretende und zoonotische bakterielle Krankheitserreger zu stärken.
Darunter fallen hochgradig gefährliche, neu auftretende und zoonotische bakterielle Krankheiten (z. B. Milzbrand, Bruzellose, Rotz, Leptospirose, Lyme-Borreliose, Melioidose, Pest, Q-Fieber, Rickettsiose und Tularämie).
...
Das EURL ist für die folgenden Aufgaben zuständig:
a)
Bereitstellung von Referenzdiagnostik- und Charakterisierungsdiensten im Bereich des EURL für die Mitglieder des/der vom EURL unterstützten Netze(s) entsprechend dem von diesem/diesen Netz(en) festgelegten Bedarf;
...usw.
PS. Ob dadurch die besten vorhandenen Diagnostikverfahren herausgefiltert werden oder weitere entwickelt?
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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