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Begutachtung im Rentenverfahren steht an
#21

Hallo Carlinsche,
ich kenne das von meinem ersten Gutachten vor der Reha, war auch eine Psychaterin. Die hat meinen Blutdruck auf 180 gebracht. Also unfreundlich und eklig - hat mich damals so an beschriebene "Stasi"-Methoden erinnert. Mich kaum selbst zu Wort kommen lassen und voreingenommene Unterstellungen mir aufzudrücken versucht, irgendwelche familiären Probleme einzureden, nachdem ich ihr meinen ganzen Lebenslauf schildern musste. Ich kam mir wie bei einem Verhör über meinen Lebenslauf bis dahin vor. Und auf meine aktuellen gesundheitlichen Probleme ging sie so gut wie nicht ein. Ich war danach auch fix und fertig. Das Ergebniss kenne ich nicht (hatte es damals nicht angefordert), jedenfalls wurde die Reha danach bewilligt.

Die dritte Begutachtung war im Rentenverfahren eine Neurologin und Psychologin, die war auch nicht ohne.

Aber die wollen/müssen halt die psyschischen Probleme mit ihrer Fragestellung auch aus dem Patienten "herauskitzeln". Der eine machts so der andere so.

Das letzte Gutachten war ein vom Sozialgericht angefordertes neurologisches Gutachten. Die Gutachterin war zwar freundlich, hat sich aber aus ihrer Reienfolge der Fragen in ihrer Computermaske nicht abbringen lassen, mich oft nicht zu ende sprechen lassen, mit der Einschränkung: " Da kommen wir noch später dazu." später. Jedenfalls kam es nicht. Und das Ergebnis war auch nur eine Kurzzeitannamnese oder Kurzzeitaufnahme nach ihrer abschließenden mündlichen Aussage und damit könne sie keine großen Einschränkungen erkennen. Sie hat sich dann nur auf die Gutachten der DRV bezogen und andere Arztberichte ect. nicht mit in ihr schriftliches Gutachten einfliesen lassen. :-(

Ein Gedächtnisprotokoll ist sehr gut, denn mit der Zeit vergisst du auch das eine oder andere.

Du kannst jetzt nur das Ergebnis abwarten und einfordern und die Stellungnahme der DRV darauf abwarten und je nach Situation in Widerspruch gehen.

Wenn du ruhig und sachlich geblieben bist im Gespräch, hast du doch von deiner Seite her erst mal nichts falsch gemacht!

Ich wünsche dir weiterhin alles Gute und ein für dich positives Ergebnis.
LG FreeNine

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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#22

Hallo Free Nine,

danke für Deine ausführliche Antwort und die guten Wünsche.

Daraus ergeben sich für mich gleich nochmal Fragen.
- Kann man abschätzen wie lange so ein Gutachten braucht um ausgewertet zu werden?
- Muss ich das Ergenis extra einfordern oder bekommt das die Anwältin die mit dem Rentenverfahren beauftragt ist automatisch?


danke fürs lesen Carlinsche

Hüte Dich,
alles zu begehren, was Du siehst;
alles zu glauben, was Du hörst;
alles zu sagen, was Du weißt;
alles zu tun, was Du kannst.
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Thanks given by: borrärger , FreeNine
#23

Es dauert bis der Dr. es fertig hat. Ich habe die Erfahrung von 4-6 Wochen gemacht, bis es bei mir ankam. Nach Gericht, Anwalt.
Finde keinen Link, aber.
Zitat:1
Vortrag von Dr. Berghoff anläßlich unserer Informationsveranstaltung im Rahmen der
Mitgliederversammlung 2011
GUTACHTEN BEI BORRELIOSE
Problemübersicht von W. Berghoff
Dieser Vortrag wurde im Rahmen der BZK-Infoveranstaltung 2011 gehalten.
Gegenstand des Gutachtens
Behandlungsfehler
Ansprüche aus Versicherung
Behandlungsfehler
Fehldiagnose (Verkennung der Borreliose) (verspätete Diagnose der Borreliose)
Behandlungsfehler Inadäquate Behandlung (unwirksames Antibiotikum) (unzureichende
Behandlungsdauer) (verspäteter Behandlungsbeginn)
Verneinung des Kausalzusammenhanges
insbesondere bei Ansprüchen gegenüber BG Borreliose wird bejaht, Berufskrankheit wird
verneint
Beispiel
Agraringenieur, häufige Zeckenstiche. Spezielles Ereignis (Zeckenstich) wurde jedoch nicht in
Unfallbuch eingetragen, deshalb im Gutachten Kausalzusammenhang verneint, Klage
abgewiesen.
Gesetzliche Regelung jedoch eindeutig:
bei Land- und Forstwirten gilt die Borreliose grundsätzlich als Berufskrankheit nach 3102 BKV,
SGB§9, Abs. 1
Unbegründete Verneinung einer chronischen Borreliose (häufig durch neurologischen
Gutachter)
Angebliche Gründe:
Beurteilung des Sachverhaltes ausschließlich oder im Wesentlichen auf Basis der
neurologischen Krankheitsmanifestationen
Missachtung der Tatsache, dass chronische Borreliose eine Multiorgan- und
Multisystemerkrankung ist
Anamnestische Vernachlässigung oder Nichtbeachtung von Umständen,
Krankheitsmanifestationen und Krankheitsverlauf, die nicht das Nervensystem betreffen
Missachtung krankheitsbeweisender anamnestischer Faktoren EM, ACA, akute
Neuroborreliose, (kardiale Manifestation), positiver PCR,positive Kultur
2
Behauptung einer Seronarbe, obwohl wissenschaftlich belegt ist, dass serologische Befunde
zurückgehen trotz persistierender chronischer Borreliose
Behauptung einer sogenannten Seronarbe, obwohl Krankheitszustand sich nicht signifikant
geändert hat
Behauptung, dass normaler Liquorbefund Borreliose ausschließt
Behauptung, dass eine "ausreichende antibiotische Behandlung" eine chronisch persistierende
Borreliose ausschließt. Adäquate Behandlung wird definiert nach Leitlinien der DGN bzw.
AAN (Deutsche Gesellschaft für Neurologie, American Academy of Neurology)
Gleichsetzung einer abgeklungenen akuten Neuroborreliose mit kompletter Heilung der
Borreliose, d.h. Verneinung einer chronisch persistierenden Borreliose
Übliche (falsche) Argumentation: "Adäquate antibiotische Behandlung, unauffälliger Liquor"
schließen persistierende chronische Borreliose aus
Encephalopathie
Beurteilung nach DGN, AAN, Encephalopathie und gleichzeitige sonstige Symptome einer
chronischen Borreliose werden verneint.
Angebliche Begründung:
Keine Besserung unter Antibiotika (Klempner, Kaplan, Fallon)
Bei Nachweis einer Besserung kein Unterschied zwischen Antibiotika- und Placebo-Gruppe
(Kaplan)
Im Widerspruch zu obiger Begründung:
Besserung der Encephalopathie unter Antibiotika (Logigian) (alle drei Arbeiten, d.h. Klempner,
Kaplan und Logigian stammen aus der selben Arbeitsgruppe)
In der Studie von Logigian et al wird bei dem untersuchten Kollektiv eine klinisch belegte
Encephalopathie bei chronischer Borreliose durch persistierende Infektion mit vitalen
Erregern angenommen, die durch antibiotische Behandlung gebessert wird.
Besserung des Post-Lyme-Disease-Syndroms (und der Encephalopathie unter antibiotischer
Behandlung (Krupp)). (Die Symptomatik des geschilderten Post-Lyme- Disease-Synrom
entspreicht der einer chronischen Borreliose, Anm. d. Verf.) Dieser signifikante Befund wird
jedoch von den Autoren selbst angezweifelt; sie vermuten ein verfälschtes Ergebnis infolge
vorzeitiger Demaskierung im Rahmen des Doppelblindversuches. - Entsprechend wird von
einer erneuten Antibiose (schon zuvor antibiotisch behandelter Patient) abgeraten
Darstellen der gesamten Problematik unter dem Titel : Behandlungsparameter der
Neuroborreliose -Qualitätsstandards der American Academy of Neurology (AAN), 2007
Übersicht und Kommentierung: www.praxis-berqhoff.de
3
Post-Lyme-Disease-Syndrom (PLDS)
Problematik wird von AAN durch Verquickung der chronischen Borreliose mit PLDS negiert.
Chronische Borreliose wird verneint und als eine durch die Medien aufgebauschte
"Scheinerkrankung" bezeichnet. Die DGN stellt fest, dass das PLDS keine nosologische Einheit,
d.h. keine eigenständige Krankheit darstellt. Der Begriff "chronische Borreliose" wird von der
DGN nicht verwendet. Die DGN spricht von einer "vermeintlichen chronischen Lyme-Borreliose
mit unspezifischen Beschwerden". Persistierende Beschwerden und Krankheitsmanifestationen
nach "adäquater antibiotischer Behandlung" (definiert durch AAN und DGN) sind nicht Folge
einer persistierenden Infektion, sondern stellen einen Folgezustand dar, der keiner weiteren
antibiotischen Behandlung bedarf. Ein solcher Zustand wird von der AAN mit dem Begriff PLDS
(oder ähnlichen Begriffen) belegt. - Die DGN verneint dagegen die Existenz eines PLDS.
Gegenargumentation bei unkorrekten Gutachten
Analyse der Umstände
(Infektionsrisiko, Zeckenstich, berufliche Tätigkeit, u.a.m.)
präzise Anamnese und Darstellung des Krankenverlaufes
Benennung aufgetretener bzw. vorliegender typischer Krankheitsmanifestitationen der
Borreliose
medizinisch-technische Befunde: Serologie, LTT, PCR, Kultur
Beweise für Borreliose:
EM (in Frühphase und bei Persistieren bzw. Rezidiv des EM), ACA, akute Neuroborreliose
kardiale Manifestationen, positiver PCR (Bioptate, Blut, Urin), Kultur
Indizien für chronische Borreliose
Infektionsrisiko (Zeckenstiche, berufliche Exposition u.a.m.)
Argumentationen auf der Basis von Krankheitsverlauf und Krankheitsmanifestationen
Ansprechen auf antibiotische Therapien,
medizinisch-technische Befunde
Stellungnahme zu Vorgutachten
Mängel detailliert benennen
Widerlegung des „unkorrekten Vorgutachtens" auf der Basis des aktuellen Gutachtens unter
Einbeziehung der oben genannten Parameter, die für eine Borreliose, insbesondere eine
chronisch persistierende Borreliose sprechen
Schwierigkeiten bei Gericht
Gericht oft nicht bereit, sich mit der medizinischen Problematik (auch nur orientierend)
auseinanderzusetzen
Gericht folgt "in blindem Vertrauen" seinem erfahrenen und renommierten Gutachter, also
dem gerichtlich bestellten Gutachter
4
Widerlegung einer unkorrekten Darstellung und falschen Argumentation des gerichtlich
bestellten Gutachters ist schwierig, da der Parteigutachter (medizinischer Berater des
Anwalts) im Gerichtsverfahren lediglich Fragen stellen kann, nicht aber seine eigene Ansicht
über die Problematik vortragen darf
Prozessuale Strategie
Die prozessuale Strategie sollte darauf abzielen, dass der borrelioseerfahrene qualifizierte
Gutachter als gerichtlich bestellter Gutachter tätig wird (bei Sozialgerichten nach § 109 SGG)
Bei Ansprüchen sollte zunächst ausschließlich der Rechtsanwalt, nicht aber der Privatgutachter
tätig werden. Eine vorgerichtliche Beteiligung des medizinischen Privatgutachters
(Parteigutachter) schließt die Einsetzung als gerichtlich bestellter Gutachter in aller Regel
wegen Verneinung der Neutralität aus.
Parteigutachter (medizinischer Berater des Anwalts) im Gerichtsverfahren lediglich Fragen
stellen kann, nicht aber seine eigene Ansicht über die Problematik vortragen darf
Prozessuale Strategie
Die prozessuale Strategie sollte darauf abzielen, dass der borrelioseerfahrene qualifizierte
Gutachter als gerichtlich bestellter Gutachter tätig wird (bei Sozialgerichten nach § 109 SGG)
Bei Ansprüchen sollte zunächst ausschließlich der Rechtsanwalt, nicht aber der Privatgutachter
tätig werden. Eine vorgerichtliche Beteiligung des medizinischen Privatgutachters
(Parteigutachter) schließt die Einsetzung als gerichtlich bestellter Gutachter in aller Regel
wegen Verneinung der Neutralität aus.
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Thanks given by: borrärger , carlinsche , Hydrangea , Amrei , Claire , bine
#24

Dazu hatte ich auf Seite 2 unten schon geschrieben, hast Du wohl nicht gesehen, also der positive oder negative Rentenbescheid kam bei mir nach fünf Wochen, dauert aber manchmal bis zu zwei Monaten, wurde mir gesagt. Das Gutachten, muß man anfordern, sonst kriegt man es nicht.

liebe Grüße borrärgerIcon_winken3
Glücklich ist der, der hinter den schwarzen Regenwolken auch die Sonne sieht.

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Thanks given by: carlinsche
#25

(04.05.2016, 12:25)carlinsche schrieb:  - Kann man abschätzen wie lange so ein Gutachten braucht um ausgewertet zu werden?
- Muss ich das Ergenis extra einfordern oder bekommt das die Anwältin die mit dem Rentenverfahren beauftragt ist automatisch?
Nach der Begutachtung hat es bei mir ca. 4 Wochen gedauert, dann kam die Ablehnung des Rentenantrages. Ich habe dann umgehend ein Schreiben an die DRV geschickt und eine Kopie des kompletten Gutachtens zwecks Einsichtnahme angefordert. Das wurde mir auch umgehend zugeschickt. Von selbst senden dir die das nicht zu!
Wenn du eine Absage bekommst, fordere es sofort an, damit es dir und deinem Anwalt zur ev. erfoderlichen Begründung eines Widerspruches vorliegt.

LG

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Thanks given by: carlinsche , borrärger , Filenada
#26

(04.05.2016, 16:33)FreeNine schrieb:  Wenn du eine Absage bekommst, fordere es sofort an, damit es dir und deinem Anwalt zur ev. erfoderlichen Begründung eines Widerspruches vorliegt.

LG

Danke vielmals
Carlinsche

Hüte Dich,
alles zu begehren, was Du siehst;
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Thanks given by: borrärger
#27

Zitat:Das Gutachten, muß man anfordern, sonst kriegt man es nicht.

Zum Einsichtsrecht:

http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...31#pid5631


Punkt 2

Liebe Grüße

Annette

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
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Thanks given by: borrärger , Hydrangea , Filenada , Claire , carlinsche
#28

(04.05.2016, 15:11)borrärger schrieb:  ... kam bei mir nach fünf Wochen, dauert aber manchmal bis zu zwei Monaten, wurde mir gesagt. Das Gutachten, muß man anfordern, sonst kriegt man es nicht.
vielen dank

Carlinsche

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alles zu tun, was Du kannst.
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Thanks given by: borrärger
#29

(04.05.2016, 12:42)fischera schrieb:  Es dauert bis der Dr. es fertig hat. Ich habe die Erfahrung von 4-6 Wochen gemacht, bis es bei mir ankam. Nach Gericht, Anwalt.
merci
Carlinsche

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Thanks given by: borrärger
#30

huhu ihr Lieben,
heute ist die Frist abgelaufen für die Entscheidung der Rentenversicherung. Wenn meine Anwältin nichts im Postkasten hatte, wird sie Untatigkeitsklage erheben. Ich rechne noch in dieser Woche mit Post.Es bleibt also weiter spannend.
Carlinsche

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Thanks given by: TomTom , hanni , Hydrangea , Greif


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