08.01.2017, 12:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2017, 12:23 von Katie Alba.)
Ich gehöre zu den Betroffenen, die von der Borreliose während einer Ausbildung aus dem Leben gerissen wurde.
Über die dramatischen Auswirkungen der Borreliose für Betroffene in Erwerbstätigkeit wurde hier im Forum ja schon viel geschrieben und viele Hilfestellungen gegeben.
Aber über die Gruppe der Betroffenen, die in Ausbildung oder Studium erkrankten, finde ich hier kaum Informationen. Wie sehen für uns die rechtlichen Grundlagen aus?
Mein eigener Fall sieht so aus, dass ich schon einen Studienabschluss besitze, aber eine Ausbildung aufgenommen habe, aus der heraus ich krank geworden bin. Glücklicherweise ist man in der Ausbildung momentan noch kulant und erlaubt mir, formell weiterhin Teilnehmerin zu sein (wichtig für einen ermäßigten Krankenkassenbeitrag) und diese abzuschließen, sobald es meine Gesundheit zulässt.
Krankwerden aus dem Ausbildungsstatus heraus bedeutete für mich, kein Krankengeld zu bekommen und bis jetzt auch keinen Anspruch auf Hartz-IV zu haben. Überleben konnte ich zuerst durch meine Ersparnisse und danach durch die Unterstützung meiner Familie. Meines Wissens nach bestünde für mich auch keine Möglichkeit auf Erwerbsminderungsrente, da ich vor dem Beginn der Ausbildung nur auf 2,5 Jahre Erwerbstätigkeit komme und das ja auch schon länger her ist.
Mich interessieren euer Wissen und eure Gedanken.
Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus für Borreliosekranke im Ausbildungs-/Studienalter aus?
Die Unterstützung durch die Familie kann doch nicht die einzige Existenzsicherung sein!?
Und wie lösen die anderen Betroffenen diese existentiell bedrohliche Situation?
Über die dramatischen Auswirkungen der Borreliose für Betroffene in Erwerbstätigkeit wurde hier im Forum ja schon viel geschrieben und viele Hilfestellungen gegeben.
Aber über die Gruppe der Betroffenen, die in Ausbildung oder Studium erkrankten, finde ich hier kaum Informationen. Wie sehen für uns die rechtlichen Grundlagen aus?
Mein eigener Fall sieht so aus, dass ich schon einen Studienabschluss besitze, aber eine Ausbildung aufgenommen habe, aus der heraus ich krank geworden bin. Glücklicherweise ist man in der Ausbildung momentan noch kulant und erlaubt mir, formell weiterhin Teilnehmerin zu sein (wichtig für einen ermäßigten Krankenkassenbeitrag) und diese abzuschließen, sobald es meine Gesundheit zulässt.
Krankwerden aus dem Ausbildungsstatus heraus bedeutete für mich, kein Krankengeld zu bekommen und bis jetzt auch keinen Anspruch auf Hartz-IV zu haben. Überleben konnte ich zuerst durch meine Ersparnisse und danach durch die Unterstützung meiner Familie. Meines Wissens nach bestünde für mich auch keine Möglichkeit auf Erwerbsminderungsrente, da ich vor dem Beginn der Ausbildung nur auf 2,5 Jahre Erwerbstätigkeit komme und das ja auch schon länger her ist.
Mich interessieren euer Wissen und eure Gedanken.
Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus für Borreliosekranke im Ausbildungs-/Studienalter aus?
Die Unterstützung durch die Familie kann doch nicht die einzige Existenzsicherung sein!?
Und wie lösen die anderen Betroffenen diese existentiell bedrohliche Situation?
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Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen.
Den Vorhang zu und alle Fragen offen
(Bertolt Brecht: Der gute Mensch von Sezuan)