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#51

Ich stelle mir gerade vor, wie sich die Datenverarbeitung dann mit der EU-Datenschutzgrundverordnung vereinbaren liesse. Da müssten die Ärzte dann genauestens dokumentieren, wem sie welche Daten weitergereicht haben, auch wenn man als Patient dem zustimmt, gibt es eine Dokumentationspflicht für Unternehmen. Icon_winkgrin

Nun denn, das Geld ist in die Wirtschaft geflossen .... da hätte man wirklich besseres damit machen können.

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Thanks given by: Zotti , FreeNine , Hydrangea
#52

@ #51
Nicht nur für Herrn Spahn
http://www.kbv.de/html/1150_33427.php

Zitat:Tätigkeitsbericht 2015 und 2016 der Bundesbeauftragten für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit
– 26. Tätigkeitsbericht –
Seite 97
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/125/1812500.pdf

Auch in anderen EU Ländern?
http://www.aekwien.at/datenschutzgrundverordnung
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#53

Was vom Thema Datenschutz zu halten ist wissen wir ja spätestens seit Ed Snowden, der sich an einem unbekannten Ort in Rußland aufhalten muss, weil er unter anderem im "Rechtsstaat" Deutschland kein Asyl als politisch Verfolgter bekommt.

Und Julian Assange ist am Krepieren in der ecuadorianischen Botschaft (wie der Guardian berichtet), weil er seit Jahren in einer Kammer lebt und die dringend erforderlichen medizinschen Untersuchungen in einer Klinik nicht durchführen lassen kann, da er beim Verlassen der Botschaft wahrscheinlich sofort festgenommen wird. Sehr schönes Zeugnis, was die westliche Wertegemeinschaft in Wirklichkeit von ihren Menschenrechten hält. Was man mit unseren Daten machen wird, wenn sie mal gesammelt sind, kann man sich denken.

Was ich eigentlich fragen wollte ist Folgendes: Ich habe jetzt eine neue KV-Karte zugeschickt bekommen, obwohl die alte noch lange gültig wäre. Ist das bei euch auch so? Und welche technischen Neuerungen (wenn man sie mal so nennen will) sind damit verbunden? Meine alte Karte wollte ich nämlich behalten und die wurde einfach gesperrt.
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Thanks given by: Hydrangea
#54

Ich trage auch zwei KV-Karten seit ca. 1/2 Jahr mit mir herum. Was der Unterschied ist, würde mich auch mal interessieren? Die ältere ist bis Ende 2018 gültig und meines Erachtens auch noch nicht gesperrt. Also ich wollte die Neue auch noch nicht nutzen, solange die Alte gilt. Habe sie nur vorsichtshalber einstecken.
Bin mir jetzt aber nicht sicher, ob ich auch immer die ältere vorgezeigt habe. Huh

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#55

Meine alte wurde ja schon gesperrt. Es wird sich etwas an der Technik geändert haben, sonst müsste man sie ja nicht tauschen. Man kann das nie so aufziehen, dass diese Daten sicher sind. Und der angebliche Nutzen ist genauso wie der Nutzen der Bargeldabschaffung nur vorgeschoben. In Wahrheit geht es in eine totalitäre Gesellschaft.

Ich soll die alte Karte eh bei der KV abgeben. Dann kann ich mal fragen, was der Grund des Tausches ist.
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Thanks given by: Hydrangea
#56

(17.05.2018, 14:53)Markus schrieb:  Man kann das nie so aufziehen, dass diese Daten sicher sind. Und der angebliche Nutzen ist genauso wie der Nutzen der Bargeldabschaffung nur vorgeschoben. In Wahrheit geht es in eine totalitäre Gesellschaft.

So sieht es verdammt noch mal aus.

L. G.
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Thanks given by: Hydrangea
#57

Stasizeiten lassen grüßen ...
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Thanks given by: Michael Myers
#58

(17.05.2018, 14:10)Markus schrieb:  Was ich eigentlich fragen wollte ist Folgendes: Ich habe jetzt eine neue KV-Karte zugeschickt bekommen, obwohl die alte noch lange gültig wäre. Ist das bei euch auch so? Und welche technischen Neuerungen (wenn man sie mal so nennen will) sind damit verbunden? Meine alte Karte wollte ich nämlich behalten und die wurde einfach gesperrt.

Also der Unterschied ist die Bezeichnung G1 Und G2 auf der Karte musste ich feststellen. War mir noch gar nicht bewusst aufgefallen.
(G2 = 2. Generation)
Ich habe bis zum jetzigen Quartal immer meine alte Karte mit G1 den Ärzten gegeben. Und bisher hat keiner dass moniert. Als ich jetzt im neuen Quartal in der einen Praxis war, konnte die Schwester die Karte nicht einlesen und fragte, ob ich noch eine andere Karte habe. Da habe ich die mit G2 hingegeben, die dann ging. Die Schwester erklärte mir, dass sie auf ein neues Einlesesystem (Telematik-Infrastruktur) umgestellt hätten und das ginge nur mit den Karten mit der Bezeichnung G2.
Was jetzt genau eingespeichert ist/wird würde mich auch mal interessieren?.
Habe jetzt nichts wirklich neues gefunden.
Manche Krankenkassen versenden schon ein G2.1 Karte ...

GKV - Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarten klar geregelt

Gesundheitskarte der zweiten Generation spezifiziert

Zitat:Mit Einführung der eGK wurden in Deutschland alle Apotheken, niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen miteinander mit einer neuen Telematik-Infrastruktur vernetzt. So sollen in Zukunft beispielsweise die Rezepte für Medikamente in der traditionellen Papierform überflüssig werden. Dies ist zugleich die Grundlage für eine Arzneimitteldokumentation, die das Risiko von gefährlichen Wechselwirkungen verschiedener Arzneimittel verringern kann. Als Versicherter profitieren Sie mit der elektronischen Gesundheitskarte von der schnelleren Verfügbarkeit Ihrer Daten im Notfall: Sie entscheiden, welche medizinischen Daten auf der Karte gespeichert werden und wer diese einsehen darf. Ihre persönlichen Informationen unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz.
aus https://www.ikk-gesundplus.de/service/el...eitskarte/

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#59

Es ist ein riesen Steuergeldgrab, wo es nicht mehr um die Sache geht. 100 Menschen aus dem Umfeld würde ich in die Wüste schicken, mit ALG2 Anspruch.
Zitat:Ein Gutachten von Booz and Company aus dem Jahr 2009 beziffert die Kosten der elektronischen Gesundheitskarte nach Angaben der Partei die Linke auf jährlich 665 Millionen Euro. Maximal würde das gesamte Projekt den Gutachtern zufolge rund 5,4 Milliarden Euro kosten, die Regierung rechnet mit 1,4 Milliarden. Die Kosten für die Einführung der Gesundheitskarte haben die gesetzlichen Krankenkassen zu tragen, sie sind zuständig für:
Aus:
https://www.krankenkassenzentrale.de/wik...heitskarte#
https://www.zm-online.de/news/politik/te...eitskarte/

„Noch Fragen, Kienzle?“
„Ja, Hauser!“
https://www.schwarzbuch.de/
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#60

Zitat: Sie entscheiden, welche medizinischen Daten auf der Karte gespeichert werden und wer diese einsehen darf. Ihre persönlichen Informationen unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz.

Zitat:Jeder Versicherte entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang er von den medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte Gebrauch machen möchte.

Wollt ihr villeicht mal erfragen, wie das umgesetzt wird, am Besten bei der versichernden Krankenkasse? Nach Datenschutzgrundverordnung gibt es ja auch das Recht auf Auskunft zu seinen gespeicherten Daten. Da wäre die Krankenkasse nach meinem Verständnis voll in der Pflicht, das gegenüber dem Versicherten offenzulegen.

Als totalitär würde ich das so jetzt nicht betrachten. Fluch und Segen liegen allerdings oft dicht beieinander.

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Thanks given by: FreeNine


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