21.11.2016, 12:55
1)
Hallo und einen hoffentlich schönen Montag wünsche ich Euch. Ich denke auch hier passt mein Beitrag ganz gut hin und stelle ihn auch unter dieser Ruprik nochmal ein. Sozialgericht und Gutachten:
Ich habe mir mal die Mühe gemacht ein paar Links zusammen zu stellen und markante Stellen heraus zu arbeiten. Es geht um Gutachten und darum, dass es vollkommen legitim ist einen Zeugen oder eine vertraute Person mit dabei haben zu wollen! Denn das wird ja gern immer abgeschmettert. Und das ist grundsätzlich nicht einfach so *schnipp" wie diese hohen Herrschaften es uns machtvoll suggerieren: Ein Nein und Du hast zu kuschen. Das ist falsch! Ihr dürft, könnt und müsst Euch widersetzen.
Ich starte mal mit diesem folgenden Link:
Der erste Satz sagt direkt schon Einiges aus. Denn genau so und nicht anders wird da oft verfahren! Mit Fragen die mitunter auch einfach unverschämt sind. Insbesondere dann, wenn es mal wieder ein Gutachten ist welches letztendlich nur psychiatrisch ist. Und DAS wird vorher nämlich meistens so explizit nicht genannt!
>>> DENN ANGESICHTES DER TIEF IN DIE PERSÖNLICHKEIT UND MENSCHENWÜRDE DES ZU UNTERSUCHENDEN EINGREIFENDE BEWEISAUFNAHME DURCH EINEN ÄRTZLICHEN SACHVERSTÄNDIGEN KANN - SELBST AUS UNSACHLICHEN GRÜNDEN - EINE BEGLEITUNG DURCH EINE VERTRAUENSPERSON BEI DER UNTERSUCHUNG GERECHTFERTIGT SEIN ::::: Dann mag zwar der Sachverständige die Untersuchung ablehnen, wenn er hierfür sachliche Argumente hat. Wenn er sie aber nicht durchführen will, weil in Anwesenheit einer Vertrauensperson des zu Untersuchenden nicht das "notwendige Vertrauensverhältnis" hergestellt werden könne und eine "ordnungsgemäße Begutachtung" so nicht möglich sei, wie der vom Sozialgericht bestellte Sachverständige ohne weitere überzeugende sachliche Begründung in den Telefaxen vom 01.12.2005 mitgeteilt hat, dürfte das Misstrauens des zu Untersuchenden in DIE OBJEKTIVITÄT des Sachverständigen nachvollziehbar und
der Sachverständige damit ausgeschlossen sein <<<
http://www.dystonie-forum.de/viewtopic.php?t=762
2)
Auszug:
>>> Die Begründung ließt sich wie Vernunft und Verstand. Gar so als ob diese in der Entscheidung die übergeordnete Rolle einnahm. Meistens ist es so, dass die Gerichte „Ihre“ Gutachter gewähren lassen und einer Begleitperson eher kritisch und ablehnend als zusprechend gegenüber stehen.
Das sich das im OLG Hamm so nun zu getragen hat, kann durchaus als Meilenstein in der Gerichtsbarkeit bezeichnet werden.
Es bleibt nun zu hoffen, dass viele Unfallgeschädigte dies zum Anlaß nehmen und Mithilfe dieser Entscheidung sich zu den anstehenden med. Begutachtungen begleiten lassen. Die Richter am OLG Hamm erteilen eine Aussicht auf Erfolg eines Zeugenbeweis, wenn begleitet wird. Ein hohes Gut das es gilt auch umzusetzen. Umzusetzen mit der richtigen Begleitperson und mit den richtigen „Handwerkszeug“ – dem Gedächtnisprotokoll. Das Protokoll muss bereits im Vorfeld mit den wichtigsten Inhalten gefüttert werden und mit der Begleitperson erstellt und von dieser mit unterschrieben werden. Nur dann hat‘s Gewicht ! .... <<<<
https://nw.crps-netzwerk.org/cms/koeln/b...ugelassen/
3)
Durch den Anspruch auf ein faires Verfahren und den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit sollte jedoch der Wunsch nach Hinzuziehung einer Begleitperson grundsätzlich berücksichtigt werden (siehe Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006, Aktenzeichen: L 4 B 33/06). Der generelle Ausschluss von Begleit- und Vertrauenspersonen – ob Ehepartner oder Anwalt – ist nicht möglich.
http://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/...gutachtung
4)
In einer weiteren Entscheidung des
LSG Rheinland-Pfalz vom 20.Juli 2006 – Az.: L 5 KR 39/05 –
wird ausgeführt, dass der Gutachter im Verwaltungsverfahren dem Begehren des Probanden, die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Untersuchung zu gestatten, nicht ohne Weiteres widersprechen darf.
http://www.reha-recht.de/fileadmin/downl...chtung.pdf
5)
Am 3. Februar 2015 fällte das Oberlandesgericht Hamm ein wichtiges Urteil in Sachen psychologischer Begutachtung. Das Gericht urteilte, dass man zu einer familienpsychologischen oder psychiatrischen Begutachtung durch ein Gericht eine Begleitperson mitnehmen oder das Gespräch aufzeichnen darf.
Im Verfahren ging es um eine behauptete, unsachliche Äußerung der Sachverständigen, die der damalige Proband nicht nachweisen konnte. Die Sachverständige verweigerte die Anwesenheit einer Begleitperson und die Anfertigung einer Tonaufnahme.
Eine eindeutige Rechtslage im Sinne einer gefestigten oder gar höchstrichterlichen Rechtsprechung, die regelt ob jemand bei einer psychologischn oder Begutachtung eine Begleitung durch einen Beistand oder eine Tonaufzeichnung beanspruchen könne, existierte bisher nicht.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein medizinisch oder psychologisch zu begutachtender Beteiligter ansonsten keine Möglichkeit hätte, gegenüber „Wahrnehmungsfehlern“ des Sachverständigen effektiven Rechtsschutz zu erlangen. Im Zweifel würde sich der Sachverständige in der Regel darauf berufen, den Hergang des Explorationsgesprächs nach seiner Überzeugung und Erinnerung richtig aufgezeichnet zu haben.
In jüngster Vergangenheit sind Psycho-Gutachter immer wieder öffentlich für ihre fragwürdigen Methoden kritisiert worden. Fälle wie Gustl Mollath, Ulvi Kulaç oder der hessischen Steuerfahnder, die auf Grund eines psychiatrischen Gutachtens kaltgestellt wurden, werfen unangenehme Fragen auf.
Mehr Informationen zum Thema:
http://www.meinungsverbrechen.de/urteil-...gestattet/
6)
>>> Angesichts dessen, daß bei 48,8% der befragten Psychologen und 29,2% der befragten Psychiater mehr als die Hälfte der Einnahmen aus Gutachtertätigkeiten stammen, sieht die Studie die Neutralität gefährdet <<<<
>>> Das DSM (auch bekannt als die Bibel der Psychiatrie) ist ein von der American Psychiatric Association (APA) herausgegebenes, psychiatrisches Diagnosehandbuch. Die darin enthaltenen Krankheitsbilder werden jedoch nicht, wie bei körperlichen Krankheiten entdeckt. Bei jeder Revision des Buchs treffen sich Vertreter der APA und stimmen darüber ab, welches Verhalten nun als psychisch Krank pathologisiert werden soll und welches nicht. Das DSM dient auch als Referenz für das Kapitel F des in Europa gebräuchlichen, von der WHO herausgegebenen Diagnosehandbuchs ICD. Dort finden wir dann z.B. unter dem Diagnoseschlüssel ICD-10 F99 die Psychische Störung ohne nähere Angabe.
Mit solchen schwammigen Krankheitsbildern können Psychologen und Psychiater wirklich jeden nach belieben pathologisieren <<<<
>>> Der Diplom-Psychologe Dr Hans-Ulrich Gresch meint deshalb : Psychiater haben vor Gericht nichts zu suchen. Es sei denn als Angeklagte <<<
http://www.meinungsverbrechen.de/psycho-...er-kritik/
7)
Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben
Bei einer Befragung von Gutachtern gab etwa ein Viertel an, beim Gutachtenauftrag durch das Gericht eine Tendenz signalisiert bekommen zu haben
http://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/...vorgegeben
8)
Auszug (alles lesen sehr empfehlenswert) :
>>>> Dr.med.Rolf-R-Frieling
FA f. Anaesthesiologie
FA f. Allgemeinmedizin
Spezielle Schmerztherapie
Herner Str.351, 44807 Bochum
e- mailRolf.Frieling@t-online.de
Bearbeitung einer STELLUNGNAHME des BUNDESVERSICHERUNGSAMTES zur Frage der Gutachterpraxis der BfA bei Betroffenen der Schmerzkrankheit genannt Fibromyalgie- Syndrom (FMS) vom 19.02.2003
Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ,
die Schilderung der aktuellen Gutachterpraxis der BfA gegenüber Betroffenen mit Ganz-körperschmerzen als Hauptsymptom einer chronischen Schmerzkrankheit ist kritisch zu bewerten, da in der Gutachtensituation in der Regel die falschen Fragen gestellt und die im folgenden beschriebenen falschen Antworten gegeben werden.
Ein Orthopäde fragt und untersucht im Gebiet die Gelenkbeweglichkeit, der Neurologe findet apparativ keine erfassbare Pathologie, der Psychiater will von Schmerzen nichts wissen. Muskeln und der neuropathische Schmerz sind die unbekannten Wesen der Gutachterpraxis, besonders der chronische Schmerz in seinen vielschichtigen Dimensionen.
Zugrunde liegende gemeinsame Lücke ist eine nicht existente Aus-/Weiter-/Fortbildung zum Erkennen algesiologisch relevanter Probleme, die in der aktuellen Gutachterpraxis bei chronischen Schmerzfragestellungen ihren (traurigen) Höhepunkt finden.
Eine FEHLENDE Funktionsstörung im Bewegungssystem, ausser Relief- und Tonusprüfung der MUSKULATUR keine weitere Untersuchung/Prüfung des grössten menschlichen Organs, keine pathologische Neurologie – dies ist für diese Gebiete unfassbar, also nicht vorhanden: nur jahrelange Schmerzen?
Ab, marsch in die Psychiatrie, keine Leistungseinschränkung vorhanden, psychogen überlagert, depressive Anpassungsstörung, sofort vollschichtige Tätigkeit mit Einschränkungen möglich (die Einschränkungen resultieren aus der jahrelangen Praxis, Diagnostik mit Roentgen, CT und wiederholten MRTs zu gestalten): und das bei chronischer Schmerzkrankheit und Chronifizierungsstadium III ..... <<<<
http://www.zwergdavid-riesegoliath.de/so...sicherung/
Hallo und einen hoffentlich schönen Montag wünsche ich Euch. Ich denke auch hier passt mein Beitrag ganz gut hin und stelle ihn auch unter dieser Ruprik nochmal ein. Sozialgericht und Gutachten:
Ich habe mir mal die Mühe gemacht ein paar Links zusammen zu stellen und markante Stellen heraus zu arbeiten. Es geht um Gutachten und darum, dass es vollkommen legitim ist einen Zeugen oder eine vertraute Person mit dabei haben zu wollen! Denn das wird ja gern immer abgeschmettert. Und das ist grundsätzlich nicht einfach so *schnipp" wie diese hohen Herrschaften es uns machtvoll suggerieren: Ein Nein und Du hast zu kuschen. Das ist falsch! Ihr dürft, könnt und müsst Euch widersetzen.
Ich starte mal mit diesem folgenden Link:
Der erste Satz sagt direkt schon Einiges aus. Denn genau so und nicht anders wird da oft verfahren! Mit Fragen die mitunter auch einfach unverschämt sind. Insbesondere dann, wenn es mal wieder ein Gutachten ist welches letztendlich nur psychiatrisch ist. Und DAS wird vorher nämlich meistens so explizit nicht genannt!
>>> DENN ANGESICHTES DER TIEF IN DIE PERSÖNLICHKEIT UND MENSCHENWÜRDE DES ZU UNTERSUCHENDEN EINGREIFENDE BEWEISAUFNAHME DURCH EINEN ÄRTZLICHEN SACHVERSTÄNDIGEN KANN - SELBST AUS UNSACHLICHEN GRÜNDEN - EINE BEGLEITUNG DURCH EINE VERTRAUENSPERSON BEI DER UNTERSUCHUNG GERECHTFERTIGT SEIN ::::: Dann mag zwar der Sachverständige die Untersuchung ablehnen, wenn er hierfür sachliche Argumente hat. Wenn er sie aber nicht durchführen will, weil in Anwesenheit einer Vertrauensperson des zu Untersuchenden nicht das "notwendige Vertrauensverhältnis" hergestellt werden könne und eine "ordnungsgemäße Begutachtung" so nicht möglich sei, wie der vom Sozialgericht bestellte Sachverständige ohne weitere überzeugende sachliche Begründung in den Telefaxen vom 01.12.2005 mitgeteilt hat, dürfte das Misstrauens des zu Untersuchenden in DIE OBJEKTIVITÄT des Sachverständigen nachvollziehbar und
der Sachverständige damit ausgeschlossen sein <<<
http://www.dystonie-forum.de/viewtopic.php?t=762
2)
Auszug:
>>> Die Begründung ließt sich wie Vernunft und Verstand. Gar so als ob diese in der Entscheidung die übergeordnete Rolle einnahm. Meistens ist es so, dass die Gerichte „Ihre“ Gutachter gewähren lassen und einer Begleitperson eher kritisch und ablehnend als zusprechend gegenüber stehen.
Das sich das im OLG Hamm so nun zu getragen hat, kann durchaus als Meilenstein in der Gerichtsbarkeit bezeichnet werden.
Es bleibt nun zu hoffen, dass viele Unfallgeschädigte dies zum Anlaß nehmen und Mithilfe dieser Entscheidung sich zu den anstehenden med. Begutachtungen begleiten lassen. Die Richter am OLG Hamm erteilen eine Aussicht auf Erfolg eines Zeugenbeweis, wenn begleitet wird. Ein hohes Gut das es gilt auch umzusetzen. Umzusetzen mit der richtigen Begleitperson und mit den richtigen „Handwerkszeug“ – dem Gedächtnisprotokoll. Das Protokoll muss bereits im Vorfeld mit den wichtigsten Inhalten gefüttert werden und mit der Begleitperson erstellt und von dieser mit unterschrieben werden. Nur dann hat‘s Gewicht ! .... <<<<
https://nw.crps-netzwerk.org/cms/koeln/b...ugelassen/
3)
Durch den Anspruch auf ein faires Verfahren und den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit sollte jedoch der Wunsch nach Hinzuziehung einer Begleitperson grundsätzlich berücksichtigt werden (siehe Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006, Aktenzeichen: L 4 B 33/06). Der generelle Ausschluss von Begleit- und Vertrauenspersonen – ob Ehepartner oder Anwalt – ist nicht möglich.
http://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/...gutachtung
4)
In einer weiteren Entscheidung des
LSG Rheinland-Pfalz vom 20.Juli 2006 – Az.: L 5 KR 39/05 –
wird ausgeführt, dass der Gutachter im Verwaltungsverfahren dem Begehren des Probanden, die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Untersuchung zu gestatten, nicht ohne Weiteres widersprechen darf.
http://www.reha-recht.de/fileadmin/downl...chtung.pdf
5)
Am 3. Februar 2015 fällte das Oberlandesgericht Hamm ein wichtiges Urteil in Sachen psychologischer Begutachtung. Das Gericht urteilte, dass man zu einer familienpsychologischen oder psychiatrischen Begutachtung durch ein Gericht eine Begleitperson mitnehmen oder das Gespräch aufzeichnen darf.
Im Verfahren ging es um eine behauptete, unsachliche Äußerung der Sachverständigen, die der damalige Proband nicht nachweisen konnte. Die Sachverständige verweigerte die Anwesenheit einer Begleitperson und die Anfertigung einer Tonaufnahme.
Eine eindeutige Rechtslage im Sinne einer gefestigten oder gar höchstrichterlichen Rechtsprechung, die regelt ob jemand bei einer psychologischn oder Begutachtung eine Begleitung durch einen Beistand oder eine Tonaufzeichnung beanspruchen könne, existierte bisher nicht.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein medizinisch oder psychologisch zu begutachtender Beteiligter ansonsten keine Möglichkeit hätte, gegenüber „Wahrnehmungsfehlern“ des Sachverständigen effektiven Rechtsschutz zu erlangen. Im Zweifel würde sich der Sachverständige in der Regel darauf berufen, den Hergang des Explorationsgesprächs nach seiner Überzeugung und Erinnerung richtig aufgezeichnet zu haben.
In jüngster Vergangenheit sind Psycho-Gutachter immer wieder öffentlich für ihre fragwürdigen Methoden kritisiert worden. Fälle wie Gustl Mollath, Ulvi Kulaç oder der hessischen Steuerfahnder, die auf Grund eines psychiatrischen Gutachtens kaltgestellt wurden, werfen unangenehme Fragen auf.
Mehr Informationen zum Thema:
http://www.meinungsverbrechen.de/urteil-...gestattet/
6)
>>> Angesichts dessen, daß bei 48,8% der befragten Psychologen und 29,2% der befragten Psychiater mehr als die Hälfte der Einnahmen aus Gutachtertätigkeiten stammen, sieht die Studie die Neutralität gefährdet <<<<
>>> Das DSM (auch bekannt als die Bibel der Psychiatrie) ist ein von der American Psychiatric Association (APA) herausgegebenes, psychiatrisches Diagnosehandbuch. Die darin enthaltenen Krankheitsbilder werden jedoch nicht, wie bei körperlichen Krankheiten entdeckt. Bei jeder Revision des Buchs treffen sich Vertreter der APA und stimmen darüber ab, welches Verhalten nun als psychisch Krank pathologisiert werden soll und welches nicht. Das DSM dient auch als Referenz für das Kapitel F des in Europa gebräuchlichen, von der WHO herausgegebenen Diagnosehandbuchs ICD. Dort finden wir dann z.B. unter dem Diagnoseschlüssel ICD-10 F99 die Psychische Störung ohne nähere Angabe.
Mit solchen schwammigen Krankheitsbildern können Psychologen und Psychiater wirklich jeden nach belieben pathologisieren <<<<
>>> Der Diplom-Psychologe Dr Hans-Ulrich Gresch meint deshalb : Psychiater haben vor Gericht nichts zu suchen. Es sei denn als Angeklagte <<<
http://www.meinungsverbrechen.de/psycho-...er-kritik/
7)
Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben
Bei einer Befragung von Gutachtern gab etwa ein Viertel an, beim Gutachtenauftrag durch das Gericht eine Tendenz signalisiert bekommen zu haben
http://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/...vorgegeben
8)
Auszug (alles lesen sehr empfehlenswert) :
>>>> Dr.med.Rolf-R-Frieling
FA f. Anaesthesiologie
FA f. Allgemeinmedizin
Spezielle Schmerztherapie
Herner Str.351, 44807 Bochum
e- mailRolf.Frieling@t-online.de
Bearbeitung einer STELLUNGNAHME des BUNDESVERSICHERUNGSAMTES zur Frage der Gutachterpraxis der BfA bei Betroffenen der Schmerzkrankheit genannt Fibromyalgie- Syndrom (FMS) vom 19.02.2003
Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ,
die Schilderung der aktuellen Gutachterpraxis der BfA gegenüber Betroffenen mit Ganz-körperschmerzen als Hauptsymptom einer chronischen Schmerzkrankheit ist kritisch zu bewerten, da in der Gutachtensituation in der Regel die falschen Fragen gestellt und die im folgenden beschriebenen falschen Antworten gegeben werden.
Ein Orthopäde fragt und untersucht im Gebiet die Gelenkbeweglichkeit, der Neurologe findet apparativ keine erfassbare Pathologie, der Psychiater will von Schmerzen nichts wissen. Muskeln und der neuropathische Schmerz sind die unbekannten Wesen der Gutachterpraxis, besonders der chronische Schmerz in seinen vielschichtigen Dimensionen.
Zugrunde liegende gemeinsame Lücke ist eine nicht existente Aus-/Weiter-/Fortbildung zum Erkennen algesiologisch relevanter Probleme, die in der aktuellen Gutachterpraxis bei chronischen Schmerzfragestellungen ihren (traurigen) Höhepunkt finden.
Eine FEHLENDE Funktionsstörung im Bewegungssystem, ausser Relief- und Tonusprüfung der MUSKULATUR keine weitere Untersuchung/Prüfung des grössten menschlichen Organs, keine pathologische Neurologie – dies ist für diese Gebiete unfassbar, also nicht vorhanden: nur jahrelange Schmerzen?
Ab, marsch in die Psychiatrie, keine Leistungseinschränkung vorhanden, psychogen überlagert, depressive Anpassungsstörung, sofort vollschichtige Tätigkeit mit Einschränkungen möglich (die Einschränkungen resultieren aus der jahrelangen Praxis, Diagnostik mit Roentgen, CT und wiederholten MRTs zu gestalten): und das bei chronischer Schmerzkrankheit und Chronifizierungsstadium III ..... <<<<
http://www.zwergdavid-riesegoliath.de/so...sicherung/
TO BE A WARRIOR- LEARNING HARD TO CRY