03.05.2016, 20:25
Ohweh, was hast Du da nur für eine üble Ärztin erwischt. Noch ignoranter und mit vorgefasster Meinung bestückt, hätte die sich nicht verhalten können. Das ist nicht zu topen...
Die wollte Dir unbedingt den Psychostempel verpassen. Gedächtnisprotokoll ist gut. Wiederspruch, evtl. kannst versuchen wegen vorgefasster Meinung, nicht sachlich objektiv, körperliche Komponete in keinster Weise ausreichend untersucht/berücksichtigt, mangelnde Kompetenz (Anzweiflung des Facharzturteils-Rheumatologin, da hat sie ihre Kompetenz überschritten, ist nicht ihr Fachgebiet!). Würde, wenn es schlecht läuft, auf einer weiteren Begutachtung, somatischer Natur, bestehen.
Das wären so meine Ansatzpunkte, ob das reicht, weiß ich nicht...
Die wollte Dir unbedingt den Psychostempel verpassen. Gedächtnisprotokoll ist gut. Wiederspruch, evtl. kannst versuchen wegen vorgefasster Meinung, nicht sachlich objektiv, körperliche Komponete in keinster Weise ausreichend untersucht/berücksichtigt, mangelnde Kompetenz (Anzweiflung des Facharzturteils-Rheumatologin, da hat sie ihre Kompetenz überschritten, ist nicht ihr Fachgebiet!). Würde, wenn es schlecht läuft, auf einer weiteren Begutachtung, somatischer Natur, bestehen.
Das wären so meine Ansatzpunkte, ob das reicht, weiß ich nicht...
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