04.06.2016, 08:11
Hallo,
ich glaube, vielen geht es ähnlich. Aus meiner Sicht hat der Arzt falsch gehandelt. Vermutlich war dein Test negativ oder nur der IGM positiv. Dann hat er das als Kreuzreaktion mit EBV interpretiert und jetzt hast Du den Salat. Einige vernünftige Ärzte würden nach Zeckenstich, Grippesymptomen trotzdem AB verschreiben. Du wirst aber vor Gericht keine Chance haben, da der Arzt sich vermutlich an die Leitlinien gehalten hat. Weisst Du denn noch wie dein Blutergebnis war damals?
lg borrimaus
ich glaube, vielen geht es ähnlich. Aus meiner Sicht hat der Arzt falsch gehandelt. Vermutlich war dein Test negativ oder nur der IGM positiv. Dann hat er das als Kreuzreaktion mit EBV interpretiert und jetzt hast Du den Salat. Einige vernünftige Ärzte würden nach Zeckenstich, Grippesymptomen trotzdem AB verschreiben. Du wirst aber vor Gericht keine Chance haben, da der Arzt sich vermutlich an die Leitlinien gehalten hat. Weisst Du denn noch wie dein Blutergebnis war damals?
lg borrimaus

