12.08.2016, 13:26
(12.08.2016, 12:32)Borrimaus schrieb: Wenn es erstmal eine S3 Leitlinie gibt, ist das Thema für die Forschung erledigt (und alle versicherungsrechtlichen Prozesse gleich mit). Komisch, dass sich darüber keiner aufregt von den Patienten? (stattdessen unterschreiben die beiden großen Patientenorganisationen und die Deutsche Borreliosegesellschaft diese Leitlinie auch noch).
Diese Aussage möchte ich dann doch gerne korrigieren. Bisher wurde eine S2k-Leitlinie zu den kutanen Manifestationen veröffentlicht. Nicht mehr und nicht weniger. Und in diesen Leitlinien werden z.B. die Leitlinien der Deutschen Borreliosegesellschaft und die Leitlinien der ILADS mit aufgezählt. Und es ist die erste Borreliose-Leitlinie überhaupt, wo ein Patienten-Sondervotum überhaupt aufgenommen wurde. Die Alternative wäre der Ausstieg oder die Ablehnung der zukünftigen S3-Leitlinie - das würde zwar verdeutlichen, dass Patienten damit nicht einverstanden sind, würde aber die Leitline selbst nicht verhindern. Dann käme sie halt zustande ohne Patientenbeteiligung.
Da sind so viele Halbwahrheiten über Leitlinien im Umlauf, dass sich dadurch zwangsläufig immer wieder Miss-Interpretationen ergeben. Gerne werden auch mal Leitlinien mit Richtlinien verwechselt, was zwei völlig unterschiedliche Dinge sind.
Dass irgendeine Patientenorganisation bei einer S3-Leitlinie zustimmen wird steht derzeit noch in den Sternen - dazu müsste erstmal was vorliegen, dem man zustimmen oder das man ablehnen könnte. Dem ist aber nicht so.
Was auch bei dieser Diskussion hier durcheinandergeht - Komplementärmedizin ist komplett unabhängig von irgendwelchen Leitlinien IMMER möglich - vorausgesetzt man hat das Geld dazu sich die Therapien und Diagnosemöglichkeiten auch zu leisten. Dafür braucht es aber schlicht keine Leitlinien - das wird auch nicht Einzug halten in Leitlinien. Erst wenn etwas zur Schulmedizin wird kann das auch Einzug in Leitlinien erhalten. Wissenschaftlichkeit ist dabei das Hauptkriterium. Ist eine komplementärmedizinische Therapie wissenschaftlich untersucht worden, die Wirksamkeit festgestellt worden wird sie automatisch zur Schulmedizin, weil wissenschaftlich untersucht, validiert, ergo Schulmedizin.....
lg, Anja
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