27.09.2016, 08:04
(26.09.2016, 13:19)fischera schrieb: Selbst in mehreren Gutachten so erfahren, es wurde immer die S1 LL Neuroborre angewand. Ich habe keine NB !
Das ist das Argument, welches ich immer bei Ärzten angewandt hab, die mir was von leitliniengerechter Behandlung bei mir erzählen wollten. Selbst, wenn zu dem Zeitpunkt noch alle vorhandenen Leitlinien aktuell gewesen wären, hätte keine für mich zugetroffen - ich habe/hatte keine Neuroborreliose und keine mit kutaner Manifestation und gehöre definitiv nicht mehr in die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen, für die es eine Lyme-Arthritis-Leitlinie gibt. Dann noch hinterhergeschoben, was "Leitlinie" überhaupt bedeutet, danach war grundsätzlich Ruhe. - Leider soviel Ruhe, daß kein weiteres selbstständiges Nachdenken bei dem jeweiligen Doc einsetzte...
Shit happens. Mal bist Du die Taube, mal das Denkmal...
Gehört zu den OnLyme-Aktivisten: www.onlyme-aktion.org