18.11.2016, 23:09
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Das Ziel ist ja nicht der Abschluss eines Vertrages (also auch keine Gewinnbeteiligung). Wenn jedoch die Versicherungen das Risiko einer vorangegangenen Infektion so beurteilen, dass Sie auf einen Kunden mit Zuschlägen oder gar Ablehnung reagieren, dann ist die Argumentation bei einer Ablehnung von Versicherungsleistungen doch sehr zweifelhaft. Oder?
LG
Das Ziel ist ja nicht der Abschluss eines Vertrages (also auch keine Gewinnbeteiligung). Wenn jedoch die Versicherungen das Risiko einer vorangegangenen Infektion so beurteilen, dass Sie auf einen Kunden mit Zuschlägen oder gar Ablehnung reagieren, dann ist die Argumentation bei einer Ablehnung von Versicherungsleistungen doch sehr zweifelhaft. Oder?
LG