19.11.2016, 14:42
Eine Borreliose (bestehend) ist neben Alzheimer die einzige Krankheit, die zur gemäß dieser Diagnoseliste „automatisch zur sofortigen Ablehnung„ aller Versicherungen wie BU Berufsunfähigkeitsversicherung, RL Risikolebensversicherung etc. führt.
Dagegen wäre z.B. selbst bei div. Krebserkrankungen nach individueller Einschätzung eine Versicherung mit evtl. Risikoaufschlag möglich!
https://schlemann.com/wp-content/uploads...RIS_07.pdf
Achtung: Sollte sich eine (folgenlos ausgeheilte) Borreliose nach Versicherungsbeginn doch noch mal melden, wird die Versicherung wegen Vorerkrankung vermutlich alle Leistungen verweigern.
Dagegen wäre z.B. selbst bei div. Krebserkrankungen nach individueller Einschätzung eine Versicherung mit evtl. Risikoaufschlag möglich!
https://schlemann.com/wp-content/uploads...RIS_07.pdf
Achtung: Sollte sich eine (folgenlos ausgeheilte) Borreliose nach Versicherungsbeginn doch noch mal melden, wird die Versicherung wegen Vorerkrankung vermutlich alle Leistungen verweigern.