Hallo!
Bei mir waren es mit privat bezahlten Behandlungskosten und den Kosten für 3 verlorene Prozesse (Versorgungsamt, Arzthaftung und BG) 30.000 € (in Worten dreißigtausend...).
Die finanziellen Verluste durch die Gehaltseinbußen wegen der Frühverrentung mit 40 (offiziell wegen der Psyche, nicht wegen Borreliose), die Rente ist inzwischen unbefristet, mit erheblich niedrigerer Rente, als ich sie ansonsten bekommen hätte, inklusive lebenslang hinzunehmendem Rentenabschlag von 10,8%, bis zum Lebensende hochgerechnet (wenn ich die durchschnittliche sehr hohe Lebenserwartung meiner Vorfahren heranziehe, die fast alle über 90 geworden sind) sind kaum zu beziffern. Auf jeden Fall werden sie 6-stellig mit mindestens einer 2 vorne, sie könnten durchaus auch eine 3 erreichen. Bei mir sind die Behandlungs- und Prozesskosten also eher die redensartlichen Peanuts...
Derselbe Tatbestand, der in dem weiter vorne verlinkten Fall der Schlichtungsstelle als Behandlungsfehler anerkannt wurde, wurde bei mir von derselben Schlichtungsstelle und vom Gericht als korrekt gelaufen angesehen, wurde nicht als Behandlungsfehler gesehen. Mein Thread wurde ja auch verlinkt, Thema war zunächst mein Schwerbehinderten-Verfahren, es geht darin weiter hinten aber auch um meinen Arzthaftungsprozess.
Zu dem Desaster mit meiner BG-Verhandlung letztes Jahr habe ich in dem Thread gar nicht mehr geschrieben. Verloren, was sonst, nach 8 1/2 Jahren Kampf...
Was mich am meisten ärgert und unglaublich wütend macht , die Richterin lässt im BG-Verfahren einen sehr bekannten Borreliose-Spezialisten als Gutachter nach SGG § 109 zu, lässt mich fast 3000 € für das Gutachten sowie eine zusätzliche Stellungnahme zahlen und dann macht sie sich in der Verhandlung über eben jenen Gutachter lustig und bezeichnet ihn sinngemäß als Scharlatan....
Die hat so einen Müll erzählt, von wegen, eine Wanderröte wäre nicht beweisend und einiges mehr. Der BG-Mensch war genauso süffisant und hat sich regelrecht daran geweidet, was da passierte.
Alle Ärzte, die die Borreliose bestätigen, hatten laut denen demnach Unrecht und sind unfähig, nur der eine vom Gericht bestimmte Gutachter, ein Neurologe, hatte Recht. Auch die ausführliche, vom Gericht selbst angeforderte zusätzliche Stellungnahme meines 109er Gutachters, der das neurologische Vorgutachten zerpflückt und Stück für Stück widerlegt hat, mit Angabe vieler Quellen aus der wissenschaftlichen Literatur, hat dann doch nicht interessiert, nicht relevant! Das ganze war eine Farce, genauso wie die Verhandlungen in den beiden anderen Prozessen.
Ich habe zähneknirschend kapituliert, ich musste kapitulieren, um uns finanziell nicht vollends zu ruinieren und weil ich das psychisch nicht mehr durchgestanden hätte.
Eine Berufung hätte kein anderes Resultat erbracht, wie auch meine Erfahrungen mit dem Versorgungsamt am selben LSG gezeigt haben.
Für mich bleibt das Fazit: Klagen? Nie wieder! Mit Recht hat das deutsche Rechtssystem leider sehr wenig zu tun und gerade bei Borreliose ist es fast aussichtlos.
Nachdenkliche Grüße
Annette
Zitat:Mit der Weile liegt mein Finanziellen Verlust schon bei 2000€
Bei mir waren es mit privat bezahlten Behandlungskosten und den Kosten für 3 verlorene Prozesse (Versorgungsamt, Arzthaftung und BG) 30.000 € (in Worten dreißigtausend...).
Die finanziellen Verluste durch die Gehaltseinbußen wegen der Frühverrentung mit 40 (offiziell wegen der Psyche, nicht wegen Borreliose), die Rente ist inzwischen unbefristet, mit erheblich niedrigerer Rente, als ich sie ansonsten bekommen hätte, inklusive lebenslang hinzunehmendem Rentenabschlag von 10,8%, bis zum Lebensende hochgerechnet (wenn ich die durchschnittliche sehr hohe Lebenserwartung meiner Vorfahren heranziehe, die fast alle über 90 geworden sind) sind kaum zu beziffern. Auf jeden Fall werden sie 6-stellig mit mindestens einer 2 vorne, sie könnten durchaus auch eine 3 erreichen. Bei mir sind die Behandlungs- und Prozesskosten also eher die redensartlichen Peanuts...
Derselbe Tatbestand, der in dem weiter vorne verlinkten Fall der Schlichtungsstelle als Behandlungsfehler anerkannt wurde, wurde bei mir von derselben Schlichtungsstelle und vom Gericht als korrekt gelaufen angesehen, wurde nicht als Behandlungsfehler gesehen. Mein Thread wurde ja auch verlinkt, Thema war zunächst mein Schwerbehinderten-Verfahren, es geht darin weiter hinten aber auch um meinen Arzthaftungsprozess.
Zu dem Desaster mit meiner BG-Verhandlung letztes Jahr habe ich in dem Thread gar nicht mehr geschrieben. Verloren, was sonst, nach 8 1/2 Jahren Kampf...
Was mich am meisten ärgert und unglaublich wütend macht , die Richterin lässt im BG-Verfahren einen sehr bekannten Borreliose-Spezialisten als Gutachter nach SGG § 109 zu, lässt mich fast 3000 € für das Gutachten sowie eine zusätzliche Stellungnahme zahlen und dann macht sie sich in der Verhandlung über eben jenen Gutachter lustig und bezeichnet ihn sinngemäß als Scharlatan....
Die hat so einen Müll erzählt, von wegen, eine Wanderröte wäre nicht beweisend und einiges mehr. Der BG-Mensch war genauso süffisant und hat sich regelrecht daran geweidet, was da passierte.
Alle Ärzte, die die Borreliose bestätigen, hatten laut denen demnach Unrecht und sind unfähig, nur der eine vom Gericht bestimmte Gutachter, ein Neurologe, hatte Recht. Auch die ausführliche, vom Gericht selbst angeforderte zusätzliche Stellungnahme meines 109er Gutachters, der das neurologische Vorgutachten zerpflückt und Stück für Stück widerlegt hat, mit Angabe vieler Quellen aus der wissenschaftlichen Literatur, hat dann doch nicht interessiert, nicht relevant! Das ganze war eine Farce, genauso wie die Verhandlungen in den beiden anderen Prozessen.
Ich habe zähneknirschend kapituliert, ich musste kapitulieren, um uns finanziell nicht vollends zu ruinieren und weil ich das psychisch nicht mehr durchgestanden hätte.
Eine Berufung hätte kein anderes Resultat erbracht, wie auch meine Erfahrungen mit dem Versorgungsamt am selben LSG gezeigt haben.
Für mich bleibt das Fazit: Klagen? Nie wieder! Mit Recht hat das deutsche Rechtssystem leider sehr wenig zu tun und gerade bei Borreliose ist es fast aussichtlos.
Nachdenkliche Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
Mitglied bei www.onlyme-aktion.org