04.05.2017, 17:53
Also bei uns in der Schweiz hat man das Recht auf Akteneinsicht. Ich habe immer Kopien von den Gutachten bekommen. Jedoch habe ich die Kopien bei der Rentenversicherung (Auftraggeber) beantragt. Evtl. lohnt es sich Einsicht ins komplette Dossier zu nehmen, wenn das möglich ist. Sollte eigentlich, weil es eine Datensammlung über DICH ist.
LG, Regi
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz