04.05.2017, 18:54
wenn die Rentenversicherung die Einschätzung findet, dass Du drei Stunden arbeiten kannst, dann hast Du m.E. Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente. Dein Arzt kann dich trotz dieser Einschätzung dennoch krankschreiben, also Du musst nicht arbeiten gehen... so genau kenne ich mich aber nicht aus. Mein Tipp: trete dem VDK bei und lass dich dort beraten.
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Alle meine Aussagen sind persönliche Meinungen und ersetzen keinen Arztbesuch!