Ich antworte auf deine Einträge bzw. Fragen Antworten zu geben:
Aktuelle Situation:
Ich habe vor kurzem Erwerbsminderungsrente beantragt. Dazu musste ich vorher zu einem medizinischen Gutachten (Psychologin). Sie hat mir gesagt das ich in meinem jetzigen Zustand nicht Auto fahren oder arbeiten kann.
Frage: Ist die Gutachterin Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie?
Eine Psychologin darf eigentlich kein Gutachten erstellen.
Nun kam vor zwei Wochen von der deutschen Rentenversicherung dass ich für 3h am Tag arbeitsfähig bin laut medizinischer Beurteilung. Ob das jetzt die Beurteilung vom medizinischen Gutachten oder von einem anderen Arzt ist weiß ich nicht.
Frage: Was hat dir die DRV Bund mitgeteilt, dass du unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig bist - oder 3 bis 6 Stunden?
Leider bin ich dazu überhaupt noch nicht in der Lage. Kann noch kein Auto fahren wegen Wahrnehmungsstörungen und zur Arbeit muss ich mit dem Auto fahren. Alternativ wäre mit dem Bus, das dauert dann aber 4h mit Hin- und Rückfahrt dann kann man aber nicht mehr erwarten das ich 3h am Stück arbeiten soll.
Und auch wegen der täglichen Schlaflosigkeit bin ich tagsüber körperlich ziemlich eingeschränkt in der Leistungsfähigkeit.
Mein Beruf ist Krankenschwester im Krankenhaus.
Heute habe ich nun bei der Ärztin angerufen die das medizinische Gutachten gemacht hat ob ich denn eine Kopie davon haben kann weil ich nämlich einen Wiederruf einlegen will. Daraufhin hieß es nein das sei nur für die Rentenversicherung bestimmt.
Meine Frage habe ich ein Anspruch auf das medizinische Gutachten?
Frage: Du hast kein Anrecht, von der Gutachterin eine Kopie zu erhalten.
Aber du hast das Recht, bei der DRV Bund eine Akteneinsicht zu beantragen. Da erhältst du auch Kenntnisse, was die Gutachterin überhaupt geschrieben hat?
Und kann die Rentenversicherung mich zur Arbeit zwingen auch wenn ich körperlich dazu noch nicht in der Lage bin?
(ein paar Tage würde ich das vielleicht packen, dann wird aber nix mehr gehen mit der Arbeit. Das ist doch auch nicht Sinn und Zweck des arbeitens!)
Zwingen kann dich eigentlich niemand! Jedoch kommt es auf dein Alter an.
Bist du vor dem 1.1.1961 geboren (altes Recht) oder danach (neues Recht)?
Nach altem Recht, also für vor dem 1.1.1961 geborene, gibt es noch die "alte" BU-Rente und Verweis auf einen anderen Beruf, das könnte heißen, eine halbe Rente, und wenn du es geschickt anstellst, die zweite Hälfte als sog. Arbeitsmarktrente (d.H. wenn in deinem Beruf nachweislich der Arbeitsmarkt für dich verschlossen ist!).
Nach neuem Recht, also für ab 1.1.1961 geborene gilt das neue Recht, d.h. entweder eine volle Erwerbsminderungsrente (arbeitsfähig unter 3 Stunden) oder die halbe Erwerbsminderungsrente (Arbeitsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden). In dem neuen Recht greift allerdings die Verweisung auf einen anderen Beruf oder Tätigkeit. Trotzdem kann dich niemand zwingen, einer Arbeitstätigkeit nachzukommen - nur gibt es in dem Fall nur das Geld in Höhe einer halben Erwerbsminderungsrente.
Wenn du alleine in der Rentenangelegenheit nicht weiter kommst und Hilfe benötigst, wende dich an den Sozialverband VdK (kostenlose Vertretung bei Mitgliedschaft) oder über einen freien Rentenberater (kostet etwas, ist aber zielführend).
Wenn du mir die Fragen beantwortest, kann ich dir eventuell noch einige Infos zukommen lassen.
Ich hoffe, ich konnte dir in deinem Anliegen weiter helfen
Aktuelle Situation:
Ich habe vor kurzem Erwerbsminderungsrente beantragt. Dazu musste ich vorher zu einem medizinischen Gutachten (Psychologin). Sie hat mir gesagt das ich in meinem jetzigen Zustand nicht Auto fahren oder arbeiten kann.
Frage: Ist die Gutachterin Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie?
Eine Psychologin darf eigentlich kein Gutachten erstellen.
Nun kam vor zwei Wochen von der deutschen Rentenversicherung dass ich für 3h am Tag arbeitsfähig bin laut medizinischer Beurteilung. Ob das jetzt die Beurteilung vom medizinischen Gutachten oder von einem anderen Arzt ist weiß ich nicht.
Frage: Was hat dir die DRV Bund mitgeteilt, dass du unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig bist - oder 3 bis 6 Stunden?
Leider bin ich dazu überhaupt noch nicht in der Lage. Kann noch kein Auto fahren wegen Wahrnehmungsstörungen und zur Arbeit muss ich mit dem Auto fahren. Alternativ wäre mit dem Bus, das dauert dann aber 4h mit Hin- und Rückfahrt dann kann man aber nicht mehr erwarten das ich 3h am Stück arbeiten soll.
Und auch wegen der täglichen Schlaflosigkeit bin ich tagsüber körperlich ziemlich eingeschränkt in der Leistungsfähigkeit.
Mein Beruf ist Krankenschwester im Krankenhaus.
Heute habe ich nun bei der Ärztin angerufen die das medizinische Gutachten gemacht hat ob ich denn eine Kopie davon haben kann weil ich nämlich einen Wiederruf einlegen will. Daraufhin hieß es nein das sei nur für die Rentenversicherung bestimmt.
Meine Frage habe ich ein Anspruch auf das medizinische Gutachten?
Frage: Du hast kein Anrecht, von der Gutachterin eine Kopie zu erhalten.
Aber du hast das Recht, bei der DRV Bund eine Akteneinsicht zu beantragen. Da erhältst du auch Kenntnisse, was die Gutachterin überhaupt geschrieben hat?
Und kann die Rentenversicherung mich zur Arbeit zwingen auch wenn ich körperlich dazu noch nicht in der Lage bin?
(ein paar Tage würde ich das vielleicht packen, dann wird aber nix mehr gehen mit der Arbeit. Das ist doch auch nicht Sinn und Zweck des arbeitens!)
Zwingen kann dich eigentlich niemand! Jedoch kommt es auf dein Alter an.
Bist du vor dem 1.1.1961 geboren (altes Recht) oder danach (neues Recht)?
Nach altem Recht, also für vor dem 1.1.1961 geborene, gibt es noch die "alte" BU-Rente und Verweis auf einen anderen Beruf, das könnte heißen, eine halbe Rente, und wenn du es geschickt anstellst, die zweite Hälfte als sog. Arbeitsmarktrente (d.H. wenn in deinem Beruf nachweislich der Arbeitsmarkt für dich verschlossen ist!).
Nach neuem Recht, also für ab 1.1.1961 geborene gilt das neue Recht, d.h. entweder eine volle Erwerbsminderungsrente (arbeitsfähig unter 3 Stunden) oder die halbe Erwerbsminderungsrente (Arbeitsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden). In dem neuen Recht greift allerdings die Verweisung auf einen anderen Beruf oder Tätigkeit. Trotzdem kann dich niemand zwingen, einer Arbeitstätigkeit nachzukommen - nur gibt es in dem Fall nur das Geld in Höhe einer halben Erwerbsminderungsrente.
Wenn du alleine in der Rentenangelegenheit nicht weiter kommst und Hilfe benötigst, wende dich an den Sozialverband VdK (kostenlose Vertretung bei Mitgliedschaft) oder über einen freien Rentenberater (kostet etwas, ist aber zielführend).
Wenn du mir die Fragen beantwortest, kann ich dir eventuell noch einige Infos zukommen lassen.
Ich hoffe, ich konnte dir in deinem Anliegen weiter helfen