04.05.2017, 20:54
Hallo Korri,
Das Gutachten kannst du in Kopie bei der Rentenversicherung anfordern. Mache es schriftlich.
Bei mir wurden 3 Gutacheten durch die DRV gemacht und sie haben sie jedesmal auf Anforderung von mir zugeschickt.
Wichtig ist Fristgerecht erst mal schriftlich Widerspruch einzulegen. Die Begründung kann nachgereicht werden.
Ansonsten hole dir Hilfe. Wenn "bis zu 3" Stunden stand, das ist wieder so eine Formulierung?! Wo ich jetzt erst mal passen muss. Das ist ja wieder so eine "Kaugummi-Formulierung", denn unter 3 Stunden würde volle EM-Rente bedeuten. Diesen feinen Unterschied solltest du genau abklären!!
Die Gutachterin selbst darf die Unterlagen so weit mir bekannt erst rausgebe, wenn der Fall mit der DRV soweit abgeschlossen ist. Ging mir nämlich bei der Orthopädischen GA so. Ich hatte gefragt, ob sie mich ggf. weiterbehandeln würde, da ich zu der Zeit keinen Orthopäden hatte und sie sehr genau untersucht und gemacht hat. Da hat sie mir das inetwa so erklärt.
Sonst könnte man ja das GA schon vor Bescheid der DRV lesen und sich dementsprechend vorbereiten. Und das ist ja nicht gewollt.
LG FreeNine
Das Gutachten kannst du in Kopie bei der Rentenversicherung anfordern. Mache es schriftlich.
Bei mir wurden 3 Gutacheten durch die DRV gemacht und sie haben sie jedesmal auf Anforderung von mir zugeschickt.
Wichtig ist Fristgerecht erst mal schriftlich Widerspruch einzulegen. Die Begründung kann nachgereicht werden.
Ansonsten hole dir Hilfe. Wenn "bis zu 3" Stunden stand, das ist wieder so eine Formulierung?! Wo ich jetzt erst mal passen muss. Das ist ja wieder so eine "Kaugummi-Formulierung", denn unter 3 Stunden würde volle EM-Rente bedeuten. Diesen feinen Unterschied solltest du genau abklären!!
Die Gutachterin selbst darf die Unterlagen so weit mir bekannt erst rausgebe, wenn der Fall mit der DRV soweit abgeschlossen ist. Ging mir nämlich bei der Orthopädischen GA so. Ich hatte gefragt, ob sie mich ggf. weiterbehandeln würde, da ich zu der Zeit keinen Orthopäden hatte und sie sehr genau untersucht und gemacht hat. Da hat sie mir das inetwa so erklärt.
Sonst könnte man ja das GA schon vor Bescheid der DRV lesen und sich dementsprechend vorbereiten. Und das ist ja nicht gewollt.
LG FreeNine
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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