05.05.2017, 09:54
Einen Widerspruch ohne Rechtsanwalt oder ähnlichem einzulegen, davon rate ich ab. Er ist aber rechtlich nicht Pflicht bei einer Auseinandersetzung vor dem Solzialgericht z.B.
http://www.rechtsanwaeltin-wuerfel.de/da...everfahren
http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kost...stenhilfe/
https://www.forum.onlyme-aktion.org/show...p?tid=4144
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