Hallo korri!
UNTER 3 Stunden oder 3 bis unter 6 Stunden?
Unter 3 Stunden würde volle Erwerbsminderungsrente bedeuten, 3 bis unter 6 Stunden halbe Erwerbsminderungsrente.
Du kannst davon ausgehen, dass Du, wenn die DRV sich der Beurteilung im Gutachten anschließt, mindestens eine halbe Erwerbminderungrente erhältst.
Das stimmt nicht.
Selbstverständlich!
https://forum.onlyme-aktion.org/showthre...31#pid5631
Zwingen kann Dich keiner, aber von irgendwas must Du ja leben. Wenn Du von der Krankenaksse ausgesteuert wirst, erhältst Du kein Krankengeld mehr. Es gibt eine spezielle Form des Arbeitslosengeldes, wenn man krank ist, aber damit kenne ich mich nicht aus, da könntest Du hier nachfragen:
https://www.krank-ohne-rente.de/
Edit, hatte nur den erasten Beitrag gelesen:
Das würde volle Erwerbsminderung bedeuten.
Falls Widerspruch nötig sein sollte:
https://forum.onlyme-aktion.org/showthre...iderspruch
https://forum.onlyme-aktion.org/showthre...iderspruch
Liebe Grüße
Annette
(04.05.2017, 17:14)korri schrieb: Nun kam vor zwei Wochen von der deutschen Rentenversicherung dass ich für 3h am Tag arbeitsfähig bin laut medizinischer Beurteilung.
UNTER 3 Stunden oder 3 bis unter 6 Stunden?
Unter 3 Stunden würde volle Erwerbsminderungsrente bedeuten, 3 bis unter 6 Stunden halbe Erwerbsminderungsrente.
Du kannst davon ausgehen, dass Du, wenn die DRV sich der Beurteilung im Gutachten anschließt, mindestens eine halbe Erwerbminderungrente erhältst.
Zitat:Heute habe ich nun bei der Ärztin angerufen die das medizinische Gutachten gemacht hat ob ich denn eine Kopie davon haben kann weil ich nämlich einen Wiederruf einlegen will. Daraufhin hieß es nein das sei nur für die Rentenversicherung bestimmt.
Das stimmt nicht.
Zitat:Meine Frage habe ich ein Anspruch auf das medizinische Gutachten?
Selbstverständlich!
https://forum.onlyme-aktion.org/showthre...31#pid5631
Zitat:Und kann die Rentenversicherung mich zur Arbeit zwingen auch wenn ich körperlich dazu noch nicht in der Lage bin?
Zwingen kann Dich keiner, aber von irgendwas must Du ja leben. Wenn Du von der Krankenaksse ausgesteuert wirst, erhältst Du kein Krankengeld mehr. Es gibt eine spezielle Form des Arbeitslosengeldes, wenn man krank ist, aber damit kenne ich mich nicht aus, da könntest Du hier nachfragen:
https://www.krank-ohne-rente.de/
Edit, hatte nur den erasten Beitrag gelesen:
Zitat:Auf dem Schreiben von der Rentenversicherung stand bis 3h arbeitsfähig.
Das würde volle Erwerbsminderung bedeuten.
Falls Widerspruch nötig sein sollte:
https://forum.onlyme-aktion.org/showthre...iderspruch
https://forum.onlyme-aktion.org/showthre...iderspruch
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
Mitglied bei www.onlyme-aktion.org