05.05.2017, 21:32
Hallo korri!
Eine teilweise Erwerbminderungsrente kann in eine volle umgewandelt werden, wenn die Arbeitsmarktsituation keinen geeigneten Teilzeitjob hergibt.
https://sozialversicherung-kompetent.de/...rente.html
Du kannst gegen ein Gutachten keinen Widerspruch einlegen. Rechtsmittel einlegen kann man nur gegen Bescheide. Und ein Gutachten ist kein Bescheid. Allenfalls kannst Du eine Stellungnahme zum Gutachten schreiben.
Eine Stellungnahme darf auch nicht einfach so abgewiesen werden.
Der zutreffende §
https://forum.onlyme-aktion.org/showthre...6#pid12136
unterer Teil.
Liebe Grüße
Annette
(05.05.2017, 20:24)korri schrieb: - leider habe ich erst heute festgestellt das auf dem Brief steht das ich für 3-6h erwerbsfähig bin also halbe Erwerbsminderungsrente.
Eine teilweise Erwerbminderungsrente kann in eine volle umgewandelt werden, wenn die Arbeitsmarktsituation keinen geeigneten Teilzeitjob hergibt.
https://sozialversicherung-kompetent.de/...rente.html
Zitat:Da werde ich auf jeden Fall erstmal einen Wiederruf einlegen.
Du kannst gegen ein Gutachten keinen Widerspruch einlegen. Rechtsmittel einlegen kann man nur gegen Bescheide. Und ein Gutachten ist kein Bescheid. Allenfalls kannst Du eine Stellungnahme zum Gutachten schreiben.
Eine Stellungnahme darf auch nicht einfach so abgewiesen werden.
Der zutreffende §
https://forum.onlyme-aktion.org/showthre...6#pid12136
unterer Teil.
Liebe Grüße
Annette
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