18.06.2017, 11:45
Hallo Hansgerd!
Ich kann mir das so auch nicht vorstellen.
Richtig.
Wenn ich das richtig interpretiere, vemutest Du, dass sie den Rentenanspruch für Juni und Juli mit dem Krankengeld der Vormonate verrechnen. Ich weiß nicht, ob das so zulässig ist oder ob die Monate einzeln betrachtet werden müssen. Wirklich rechtssicher wird Dir das wohl nur ein Fachanwalt sagen können.
Liebe Grüße
Annette
(18.06.2017, 01:04)Hans-Bert schrieb: Ausgestellt wurde der Bescheid am 01.06. diesen Jahres. Irgendwo habe ich im Internet gelesen, dass aus "systemtechnischen Gründen" eine Rente immer erst im übernächsten Folgemonat gezahlt werden kann. Dies kann ich aber so nicht glauben, bzw. wäre das dann mit Bescheiderstellung 01.06. ein starkes Stück.
Ich kann mir das so auch nicht vorstellen.
Zitat:D.h. mal Nachfragen, kostet ja nichts :)
Richtig.
Zitat:Edit: habe gerade nochmal nachgeschaut. Die haben vorsorglich auch gleich den Nachzahlungsbetrag (der ja zwischen der Krankenkasse, Jobcenter) verrechnet wird, bis Ende Juli berechnet. Das heisst, die zahlen dann wirklich erst für August. Da werde ich am Ende aber doppelt bestraft, weil die Zahlungen der Krankenkasse doppelt so hoch waren wie die Rente. Und wenn jetzt noch Juni und Juli mit in die Berechnung hinein fließen und ich sowieso nichts zurück bekomme gehen 2 Monate vollkommen verloren.
Wenn ich das richtig interpretiere, vemutest Du, dass sie den Rentenanspruch für Juni und Juli mit dem Krankengeld der Vormonate verrechnen. Ich weiß nicht, ob das so zulässig ist oder ob die Monate einzeln betrachtet werden müssen. Wirklich rechtssicher wird Dir das wohl nur ein Fachanwalt sagen können.
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
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(Bertolt Brecht)
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